Widmann Energietechnik GmbH
Selbe AdresseReparatur und Instandhaltung von elektrischen Ausrüstungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ulrich Michael Fischer seit 4.12.2025 | Prokura |
Konstantin Tomilin seit 4.12.2025 | Prokura |
Christian Dr. Schmierer seit 8.5.2018 | Geschäftsführer |
Mario Dr. Kobald seit 8.5.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
11 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 11 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HyImpulse Technologies GmbHNeuenstadt am Kocher (vormals: Hardthausen am Kocher)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231 Grundlagen des Unternehmens 1.1 Geschäftsmodell des Unternehmens Die Hylmpulse Technologies GmbH ist ein im Jahr 2018 gegründetes Unternehmen, welches sich zum Ziel gesetzt hat, für die Beförderung von Kleinsatelliten ein speziell zugeschnittenes Kleinträgersystem zu entwickeln. Die identifizierten Kleinsatellitenkunden für den sich in Entwicklung befindlichen HyImpulse Small Launcher stammen sowohl aus dem privaten als auch aus dem öffentlichen Sektor und umfassen einen Weltraum-Absatzmarkt von aktuell rd. USD 570 Mrd. Dieser Markt wächst laut einer Studie von Roland Berger bis 2040 auf jährlich USD 1.280 Mrd. Bislang steht für diesen Markt lediglich ein knappes Kontingent an Trägerraketen zur Verfügung und ist in Europa bislang auf einen einzigen Anbieter beschränkt. Die bereits von uns entwickelten Hybrid-Raketentriebwerke eignen sich besonders für eine schnelle Markteinführung. Sie sind produktionsbedingt kostengünstig und sicher, zumal die Treibstoffkosten (Paraffin und flüssiger Sauerstoff) sehr niedrig sind, was einen schnellen und flexiblen Betrieb des Startdienstes ermöglicht. Unsere inhärent sichere Hybridraketenantriebstechnologie hat sich bereits in unserem vorherigen HyEnD-Projekt flugerprobt. Unser erstes Produkt wird eine Höhenforschungsrakete sein, die 250 kg Nutzlast in eine Höhe von 200 km (Suborbit) befördern wird. Die Höhenforschungsrakete dient auch als Technologiedemonstrator. Sie verwendet bereits unser Haupt-Hybridraketentriebwerk, welches auch für den Small Launcher entwickelt wurde. Weitere wichtige Subsysteme des Small Launcher werden ebenfalls in der Höhenforschungsrakete getestet. Unser Hauptprodukt, eine kleine Trägerrakete, wird bis zu 500 kg in eine erdnahe Umlaufbahn befördern können. 1.2 Forschung und Entwicklung Die Hylmpulse Technologies GmbH gehört zu den weltweit führenden Unternehmen im Bereich Hybrid-Raketentriebwerke. Neben der eigenen Grundlagenforschung entwickeln wir unsere Produkte Höhenforschungsrakete sowie Small Launcher permanent weiter hin zur Serienreife. Durch diese Art der Forschung und Entwicklung konnte die Hylmpulse Technologies GmbH in den vergangenen Jahren umfangreiches spezifisches Knowhow aufbauen. Daneben wickeln wir auftragsbezogene Forschungsaufträge für unsere Kunden ab, in die die zuvor beschriebenen spezifischen Fachkenntnisse aus unserer Grundlagenforschung und angewandten Entwicklung einfließen. Insoweit ist nahezu das komplette Team der Hylmpulse Technologies GmbH im Bereich der Forschung und Entwicklung tätig. Im Geschäftsjahr 2023 wendeten wir rd. EUR 2,3 Mio. für den Bereich der Forschung und Entwicklung auf, wovon ein Teilbetrag von rd. EUR 2,1 Mio. aktiviert wurde. 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Weltwirtschaft war auch im Jahr 2023 von erheblichen Herausforderungen geprägt. Geopolitische Spannungen und wirtschaftliche Unsicherheiten setzten sich fort und beeinflussten die globale Wirtschaftslage. Während die Lockerungen der COVID-19-Restriktionen zu Beginn des Jahres 2022 eine anfängliche wirtschaftliche Erholung ermöglichten, wurde dieser Optimismus durch die anhaltenden Auswirkungen der russischen Invasion in die Ukraine und die daraus resultierenden geopolitischen Spannungen gedämpft. Die Weltwirtschaft verzeichnete ein langsameres Wachstum, wobei das globale BIP-Wachstum von 3,4 % im Jahr 2022 auf 3,2 % im Jahr 2023 zurückging. Die Inflation blieb hoch, sank jedoch von 8,7 % im Jahr 2022 auf 6,8 % im Jahr 2023. Die Raumfahrtindustrie erlebte 2023 und 2024 weiterhin ein starkes Wachstum. Die globale Weltraumwirtschaft erreichte einen Umsatz von USD 546 Mrd. (2023) bzw. USD 596 Mrd. (2024), was einem Anstieg von 8 % bis 9 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Besonders in den USA, China und Indien sind Unternehmen, die Kleinsatelliten-Startdienstleistungen anbieten, weiterhin erfolgreich am Markt tätig. In Europa hingegen besteht nach wie vor ein Mangel an Trägerraketendienstleistungen. Die staatlich geförderten Trägerraketenprogramme Ariane 6 und Vega sind weiterhin von Verzögerungen bzw. Zuverlässigkeitsproblemen betroffen. Der politische Wille für unabhängige europäische Lösungen im Bereich der Kleinträgerraketen ist stark, jedoch bleibt die finanzielle Unterstützung durch Subventionen und Aufträge auf einem niedrigen Niveau. Die Bedeutung von Trägerraketen für die Sicherheitsarchitektur Europas und Deutschlands wurde erkannt und der kommerzielle Bedarf an Startdienstleistungen wächst stetig. Dies bietet zahlreichen Anbietern von Kleinträgerraketen weltweit und in Europa die Möglichkeit, profitabel zu agieren. Der europäische Trägerraketenmarkt befindet sich jedoch auch 2023 und 2024 noch immer in einer akuten Krise. Der letzte Start der Ariane 5 fand am 05.07.2023 statt, und die Ariane 6 hatte ihren Erstflug im Juli 2024 mit vier Jahren Verzögerung. Der Start war kein voller Erfolg. Der erste kommerzielle Flug fand im März 2025 statt. Der Ramp-Up der Startkapazität hängt also weit hinter der Nachfrage zurück. Gleichzeitig ist die Vega-Rakete nach zwei Fehlschlägen am 21.12.2022 und 09.10.2023 sowie drei Fehlschlägen in den Jahren 2019 und 2020 zwar im Jahr 2024/2025 wieder einsatzbereit, doch die Zuverlässigkeit stellt die Kunden nicht zufrieden. Kunden suchen nach europäischen Lösungen, da die Dienstleistungen in den USA entweder unflexibel (SpaceX) oder teuer (andere Anbieter) sind. Der Export in die USA verursacht zusätzliche Kosten und andere Startanbieter aus Indien und anderen Ländern bieten keine gleichbleibende, zufriedenstellende Qualität. 2.2 Geschäftsverlauf Im Jahr 2023 haben wir unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten weiter intensiviert, insbesondere im Bereich der Höhenforschungsraketen und Hybrid-Raketentriebwerke. Wir haben bedeutende Fortschritte erzielt. Die Rakete SR75 für den ersten suborbitalen Flug war zu Jahresende transportbereit. Da der Startplatz in Saxa Vord (UK) für den geplanten Erststart im Dezember nicht zur Verfügung stand, wurde der Plan B mit einem Start in Australien umgesetzt. Der Start ist für April/Mai 2024 in Koonibba geplant. Auch die Entwicklung der SL1 Rakete und des HyMOVE Raumfahrzeugs machte gute Fortschritte. Im Jahr 2024 haben wir unsere SR75 Rakete in Australien zum ersten Mal gestartet. Der Testflug war ein Erfolg und lieferte Einblicke und Daten, die in einem Bodentest nicht hätten gewonnen werden können. Die Analyse der geborgenen Rakete hat im Dezember begonnen, nachdem der Rücktragnsport im November abgeschlossen war. Entsprechend kam es zu Verzögerungen im Vergleich zum geplanten Geschäftsverlauf. Gleichzeitig bahnt sich seit 2024 hohes Interesse an einer weiteren kommerziellen Nutzung der SR74 an. Hierbei wird die SR75 um eine aktive aerodynamische Steuerung erweitert, um die Kundenanforderungen zu erfüllen. Stand März 2025 ist der nächste Start für Frühling 2026 geplant. Die SL1 Entwicklung wurde seit dem Start der SR75 im Mai 2024 beschleunigt. Im November 2024 konnte Hylmpulse einen Entwicklungsauftrag für die Orbitalrakete SL1 mit der ESA über EUR 11,8 Mio. abschließen. Im März 2025 sind wir gerade dabei, einen weiteren Vertrag über EUR 10,0 Mio. abzuschließen. Die Finanzierung wurde 2023 und 2024 durch weitere private Investitionen in Form von Wandeldarlehen ergänzt. Für die erste Hälfte 2025 planen wir eine Finanzierungsrunde und befinden uns in fortgeschrittenen Gesprächen. Das Geschäftsjahr 2023 endete mit einem negativen Ergebnis. Grund hierfür sind vor allem die gestiegenen Materialaufwendungen sowie die gestiegenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Im Geschäftsjahr wurden erstmals deutliche Umsatzerlöse erzielt, was die Wirksamkeit unserer Maßnahmen und Strategien verdeutlicht. Die Hylmpulse Technologies GmbH beschäftigte im Jahr 2023 durchschnittlich 52 Mitarbeiter und im Jahr 2024 49 Mitarbeiter. In unserer spezialisierten Branche sowie im Bereich Forschung und Entwicklung benötigen wir hochqualifiziertes Personal. Daher investieren wir weiterhin intensiv in die Gewinnung neuer Talente, um im Wettbewerb mit großen Unternehmen und Forschungseinrichtungen bestehen zu können. 2.3 Lage 2.3.1 Ertragslage Infolge der ausschließlichen Forschungs- und Entwicklungstätigkeit unseres Unternehmens konnten bislang keine positiven Betriebsergebnisse aus der operativen Geschäftstätigkeit erwirtschaftet werden. Umsatzerlöse wurden im Geschäftsjahr 2023 i.H.v. TEUR 846,4 erzielt. Noch abzurechnende Aufträge für Entwicklungsprojekte wurden i.H.v. TEUR 111,6 angearbeitet. Die Personalkosten von insg. rd. TEUR 3.509,7 betrafen fast ausnahmslos die vorgenannten Projekte. Auf Grund der Grundlagenforschungstätigkeiten konnten jedoch gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben zur Bilanzierung nicht sämtliche Aufwendungen aktiviert werden, so dass insbesondere diese Aufwandsposition die Ertragslage stark belastet. Die Abschreibungen bewegen sich mit rd. TEUR 159,7 auf dem Vorjahresniveau. Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen führten vor allem die Aufwendungen für Lizenzkosten, die Mietkosten sowie die Rechts- und Beratungskosten zu einer Steigerung. Die Zinsaufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr stabil. 2.3.2 Finanzlage Im Geschäftsjahr 2023 wurden die durch den Gesellschafterkreis langfristig gewährten Darlehen um TEUR 3.951,0 aufgestockt. Für diese Gesellschafterdarlehen inklusive den noch zu zahlenden Zinsen i.H.v. insg. TEUR 11.150,4 wurde teilweise ein Rangrücktritt erklärt. Insoweit war die Finanzlage unserer Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 sowie zum Stichtag 31.12.2023 stabil. 2.3.3 Vermögenslage Unsere Gesellschaft weist unverändert einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von rd. TEUR 3.472,9 zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 aus. Durch die in Ziff. 2.3.2 genannte Rangrücktrittserklärung der Gesellschafter wird dieser bilanzielle Fehlbetrag kompensiert. Die Bilanzsumme hat sich im Berichtsjahr um rd. TEUR 6.175,7 erhöht. Auf der Aktivseite hat sich das Anlagevermögen insbesondere durch die aktivierten Eigenleistungen i.H.v. TEUR 624,9 sowie weitere geplante Investitionen von TEUR 207,2 erhöht. Demgegenüber stehen planmäßige Abschreibungen von rd. TEUR 159,7. Das Umlaufvermögen hat sich um rd. TEUR 2.801,0 erhöht, was im Wesentlichen auf einen Aufbau der liquiden Mittel sowie der Vorräte am Bilanzstichtag zurückzuführen ist. Auf der Passivseite haben sich die Rückstellungen um TEUR 144,4 gegenüber dem Vorjahr erhöht, was im Wesentlichen durch den Aufbau von Zeitguthaben geschah. Die Verbindlichkeiten erhöhten sich um rd. TEUR 5.185,7 gegenüber dem Vorjahr, wobei sich der Anstieg der Gesellschafterdarlehen mit rd. TEUR 3.985,3 sowie der erhaltenen Anzahlungen mit rd. TEUR 2.501,7 am stärksten auswirkten. Gegenläufig verhielten sich die sonstigen Verbindlichkeiten, welche sich um TEUR 722,0 verminderten. 2.4 Finanzielle Leistungsindikatoren Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung vorrangig die Investitionsquote und Finanzierungsstruktur als finanzielle Leistungsindikatoren heran. Die Investitionsquote berechnen wir aus den Nettoinvestitionen im Sachanlagevermögen sowie in unsere Entwicklungsprojekte dividiert durch den Buchwert der Sachanlagen und der Entwicklungsprojekte am Jahresanfang. Die Finanzierungsstruktur ergibt sich aus der Relation zwischen dem über einen längeren Zeitraum angelegten Anlagevermögen, insbesondere den aktivierten Entwicklungsprojekten, sowie den Eigenmitteln zuzüglich dem mittel- und langfristigen Fremdkapitals. 2.5 Gesamtaussage Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzen wir weiterhin als angespannt ein. Aufgrund unseres Geschäftszwecks, der aktuell noch in der intensiven Forschungs- und Entwicklungstätigkeit hin zu vermarktungsfähigen Prototypen besteht, ist unsere Gesellschaft noch nicht in der Lage, sich vollständig aus dem selbst erwirtschafteten Cashflow zu finanzieren. Bis auf Weiteres sind wir weiterhin auf die Gewährung von finanziellen Mitteln durch unsere Gesellschafter und anderen Investoren sowie von Zuschüssen und Fördermitteln angewiesen. 3 Prognosebericht Wesentliche Änderungen der Geschäftspolitik sind nicht geplant. Im Geschäftsjahr 2024 wird die Rakete SR75 zum ersten Mal aus Australien starten. Mit der Europäischen Raumfahrtagentur laufen die Vorbereitungen für weitere große Verträge, die sowohl die DLR Raumfahrtagentur als auch die UK Space Agency (für unsere Tochterfirma HyImpulse UK Ltd) mit einbezieht. Auch wird mit der UK Space Agency ein Vertrag vorbereitet, bei dem die Produktion von Hardware für SR75 und SL1 im Vereinigten Königreich finanziert sowie ein weiterer SR75 Start von Saxa Vord, voraussichtlich Ende 2025, umgesetzt werden soll. Für das Geschäftsjahr 2024 sind hierzu weitere Investitionen in unsere Entwicklungsprojekte i.H.v. rd. EUR 4,5 Mio. geplant. Die Finanzierung dieser Investitionen sowie der weiteren Kosten erfolgt über Zuschüsse und Aufträge von öffentlichen Einrichtungen mit rd. EUR 4,0 Mio. sowie durch die Gewährung von weiteren Gesellschafterdarlehen i.H.v. rd. EUR 0,5 Mio. Im Geschäftsjahr 2025 wird die Entwicklung der SR75 um aktive Steuerung ergänzt und die SR75 für den zweiten Flug, diesmal aus Saxa Vord, gebaut. Für die SL1 Entwicklung werden wichtige Meilensteine wie Bodentests der Antriebstechnik mit Turbopumpe erreicht. Die ESA Verträge werden bearbeitet und Zahlungsmeilensteine erreicht, sodass neben der Finanzierungsrunde auch die ESA Gelder für die Geschäftsentwicklung zur Verfügung stehen. Für das Geschäftsjahr 2025 sind hierzu weitere Investitionen in unsere Entwicklungsprojekte i.H.v. rd. EUR 10,0 Mio. geplant. Die Finanzierung dieser Investitionen sowie der weiteren Kosten erfolgt über die oben genannten ESA Verträge und die Series A Eigenkapitalrunde. 4 Chancen- und Risikobericht 4.1 Risikobericht Der sorgsame Umgang mit potenziellen Risiken besitzt für das Unternehmen einen sehr hohen Stellenwert. Ziel unseres Risikomanagements ist es, potenzielle Risiken frühestmöglich zu identifizieren und zu minimieren bzw. vollständig zu vermeiden. Durch rechtzeitige Gegenmaßnahmen sollen mögliche Schäden vom Unternehmen und eine potenzielle Bestandsgefährdung abgewendet werden. Als Risikomanagementmethode hat sich hierbei die SWOT-Analyse bewährt. Bei der SWOT-Analyse werden eine Stärken-Schwächen-Analyse (Strengths, Weaknesses) und eine Chancen-Risiko-Analyse (Opportunities, Threats) durchgeführt, um daraus eine Strategie für die weitere Unternehmensentwicklung ableiten zu können. Die Entwicklung von neuen Raketenantrieben sowie von hybriden Trägersystemen bilden unsere Kernkompetenz. Der Bedarf an diesen Produkten besteht, jedoch sind am Markt auch andere Wettbewerber aktiv. Gleichzeitig ist der Kreis der Kunden überschaubar und diese beschränken sich wiederum auf ausgewählte Systeme. Hierzu müssen wir unsere Prototypen fertig entwickeln und den Kundennutzen unter Beweis stellen. Diesem Risiko müssen wir uns für die Zukunft des Unternehmens stellen. Nehmen wir Bezug auf die SWOT-Analyse, so liegen unsere Stärken (Strengths) in den bisher erarbeiteten Erkenntnissen aus der Forschung und Entwicklung im Bereich von hybriden Raketenantrieben. Dieses spezielle Knowhow wollen wir auch für weitere Forschungsaufträge nutzen und eine Ausweitung unseres Tätigkeitsfelds anstreben. Wesentliche Währungsrisiken bestehen aufgrund nationaler Beauftragungen im Euro-Raum nicht. Die Preisrisiken im Bereich der Materialbeschaffung sind kalkulierbar. Bestandsgefährdende Risiken mit Blick auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind bei Aufrechterhaltung der Finanzierungszusagen der Gesellschafter und Zuwendungsgeber derzeit nicht erkennbar. 4.2 Chancenbericht Auf Grund der hohen Qualität unserer Mitarbeiter und einer forcierten Prozessoptimierung aller betrieblichen Abläufe sehen wir uns am Markt gut aufgestellt. Insbesondere wird von unseren Auftraggebern geschätzt, dass wir auf jedem Gebiet unseres Leistungsspektrums über langjähriges Knowhow und erstklassig ausgebildete Spezialisten verfügen. Dem vorhandenen Wettbewerb werden wir weiterhin durch Erfahrung, Innovationen, Zuverlässigkeit und durch ein hohes Maß an Qualität begegnen.
Neuenstadt am Kocher, im März 2025 Dr. Christian Schmierer Dr. Mario Kobald Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231 Allgemeine Angaben 1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
2. Angaben zur Aufstellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Bei der Erstellung des Anhangs wurde von den größenabhängigen Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften gemäß § 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht. 2 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1 Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. 2.2. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibung vermindert. Die selbstgeschaffenen Werte beinhalten die für die Produktentwicklung angefallenen anteiligen Entwicklungskosten. Die in Entwicklung befindlichen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Herstellungskosten angesetzt. Öffentliche Zuwendungen wurden in Form von Zuschüssen als Herstellungskostenminderungen erfasst. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Die geringwertigen Anlagegüter mit Einzelanschaffungspreisen von nicht mehr als EUR 800,00 werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Flüssige Mittel Der Ansatz der flüssigen Mittel erfolgt zum Nominalwert. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsrechnungen Forderungen, Guthaben bei Kreditinstituten und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Für Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger wurden die §§ 253 Abs. 1 S. 1, 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB gemäß § 256a HGB nicht angewendet. Latente Steuern Entsprechend § 274 Abs. 1 HGB wird die sich insgesamt ergebende Steuerbelastung, die aus unterschiedlichen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen resultiert, unter den passiven latenten Steuern ausgewiesen. Sofern sich insgesamt eine Steuerentlastung ergibt, wird von dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB nicht Gebrauch gemacht, d. h. es werden keine aktiven latenten Steuern angesetzt. 3 Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Sonstige Vermögensgegenstände Von den sonstigen Vermögensgegenständen hat ein Teilbetrag in Höhe von TEUR 650,2 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Eigenkapital Der Gesamtbetrag der nach § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrten Beträge aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens beträgt TEUR 6.292 (Vorjahr: TEUR 5.667). Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden für Urlaubsansprüche, Zeitguthaben der Mitarbeiter sowie die Abschluss- und Prüfungskosten des Geschäftsjahres gebildet. Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt TEUR 4.227,3 (Vorjahr: TEUR 4.827,5). In den Verbindlichkeiten sind solche gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 84,0 (Vorjahr: TEUR 0,0) und gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 11.150,3 (Vorjahr: TEUR 7.028,4) enthalten. Latente Steuern Passive latente Steuern ergeben sich aus der Aktivierung von in Entwicklung befindlichen immateriellen Vermögensgegenständen, die selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände betreffen. Aktive latente Steuern bestehen aus steuerlichen Verlustvorträgen, für die innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung erwartet wird. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt mit dem derzeit gültigen Steuersatz von 28,25 %. Die passiven und aktiven latenten Steuern werden miteinander verrechnet, die sich ergebende Steuerentlastung wird nicht als aktive latente Steuern in der Bilanz angesetzt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen am Abschlussstichtag im Wesentlichen in Höhe von TEUR 187,8 als jährliche Mietverpflichtungen. Daneben besteht eine Besserungsabrede aus dem Darlehensverzicht in Höhe von EUR 3.100.000,00 zu Gunsten der Gesellschafter. Die übrigen sonstigen finanziellen Verpflichtungen bewegen sich im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs. 4 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahres betrug TEUR 2.097. Hiervon wurden als aktivierbare Eigenleistungen TEUR 1.967 im Anlagevermögen aktiviert. 5 Sonstige Angaben 1. Organe Geschäftsführer der Gesellschaft sind bzw. waren:
Die Geschäftsführer sind jeweils einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 2. Mitarbeiter Im Berichtsjahr wurden mit Ausnahme der Geschäftsführer durchschnittlich 52 Mitarbeiter gegen Entgelt beschäftigt.
Neuenstadt am Kocher, im März 2025 Dr. Christian Schmierer Dr. Mario Kobald Entwicklung des Anlagevermögens 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Hylmpulse Technologies GmbH, Neuenstadt am Kocher Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der HyImpulse Technologies GmbH, Neuenstadt am Kocher, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der HyImpulse Technologies GmbH, Neuenstadt am Kocher, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigung) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümer resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg den 21. März 2025 ALPERS
& WESSEL
C. Wessel, Wirtschaftsprüfer M. Meyer, Wirtschaftsprüfer |
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