Stammdaten

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Amtsgericht Paderborn HRB 7963
Vorher
Thiele Erdbau GmbHUTB Umwelttechnik GmbH
Eingetragen
27.1.2006
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauGroßhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und StahlhalbzeugGroßhandel mit Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen
Gegenstand
Durchführung von Erdbau- und Abbrucharbeiten sowie der Handel mit Waren aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Ulrich Thiele
seit 27.1.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

50.00% identifiziert50.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
50.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
UTB Rent EOODBGR
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

UTB Rent EOOD
Bulgaria
25.000 €
50.00%
Bosenholz 11a, 33154 Salzkotten
25.000 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Thiele Erdbau GmbH

Borchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 994,00 1.567,00
I. Sachanlagen 994,00 1.567,00
B. Umlaufvermögen 46.887,56 171.343,55
I. Vorräte 0,00 1.558,43
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 39.530,94 138.513,57
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.356,62 31.271,55
Bilanzsumme, Summe Aktiva 47.881,56 172.910,55

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 11.135,93 10.333,49
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 14.666,51 -24.451,55
III. Jahresüberschuss 802,44 -39.118,06
B. Rückstellungen 3.850,00 12.349,00
C. Verbindlichkeiten 32.895,63 150.228,06
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 32.895,63 150.228,06
Bilanzsumme, Summe Passiva 47.881,56 172.910,55

Anhang

 
6.1 Grundsätze zur Form des Jahresabschlusses
 
Der Jahresabschluss der Thiele Erdbau GmbH entspricht den Rechnungslegungsvorschriften für eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gegliedert.

Abweichungen bei der Form des Jahresabschlusses gegenüber dem Vorjahr bestehen nicht.

6.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
 
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde unter Beachtung der Vorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes vom 19.12.1985 aufgestellt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie die ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes bzw. GmbH-Gesetzes berücksichtigt. Unter Beachtung steuerlicher Grundsätze wurde eine Steuerbilanz erstellt.

Bilanz

Aktiva

A. Anlagevermögen

Unter den Positionen des Anlagevermögens sind nach § 247 Abs. 2 HGB nur die Gegenstände ausgewiesen, die bestimmt sind, dauernd dem Gewerbebetrieb zu dienen. Die Entwicklung des Anlagevermögens wurde nach § 268 Abs. 2 HGB ausgehend von den historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten über Mengen- und Wertveränderungen bis zum Bestand des Bilanzstichtages dargestellt. Als Zugänge sind die mengenmäßigen Mehrungen des Anlagevermögens ausgewiesen worden.

Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern, die im Jahr der Anschaffung gemäß § 6 Abs. 2 EStG sofort voll abgeschrieben wurden, ist ein fiktiver sofortiger Abgang unterstellt worden.

Bei den Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter wurden die Anschaffungskosten gem. § 6 Abs. 2a EStG über 5 Jahre abgeschrieben.

Wertminderungen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden als Abschreibungen ausgewiesen. Es sind hier sowohl planmäßige als auch die außerplanmäßigen Abschreibungen zu erfassen.

Gegenstände des Anlagevermögens wurden nach § 253 Abs. 2 HGB planmäßig abgeschrieben, da ihre Nutzungsdauer zeitlich begrenzt ist. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wurden der technische und wirtschaftliche Einsatz, die betrieblichen Erfahrungen sowie die amtlichen Abschreibungstabellen berücksichtigt.

Für das Anlagevermögen wurde das gemilderte Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 2 HGB beachtet.

I. Sachanlagen

Wirtschaftsgüter des beweglichen Sachanlagevermögens wurden linear nach § 7 Abs. 1 EStG bzw. degressiv nach § 7 Abs. 2 EStG abgeschrieben. Die Absetzung für Abnutzung wurde nach § 7 Abs.1 S.4 EStG zeitanteilig angesetzt.

B. Umlaufvermögen

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind ihrer Nutzung dazu bestimmt, aus dem Unternehmen auszuscheiden. Sie werden verbraucht, veräußert oder werden wie z. B. die Forderungen in liquide Mittel überführt. Für die Bewertung des Umlaufvermögens gilt das strenge Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 3 HGB.
 
I. Vorräte

Zu den Vorräten eines Unternehmens gehören unter anderem die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 HGB bzw. Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB angesetzt.

Als unfertige Erzeugnisse wurden Vorräte erfasst, durch deren Be- oder Verarbeitung bereits Aufwendungen entstanden sind, denen aber die Verkaufsfertigkeit noch fehlt. Die Bewertung erfolgte nach dem Prinzip der Einzelbewertung. Für gleichartige Vermögensgegenstände wurde eine gruppenweise Bewertung durchgeführt.

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich um Ansprüche aus Lieferungs- und Leistungsverträgen, die im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit des Unternehmens abgeschlossen wurden und deren Erfüllung durch das Unternehmen bereits abgeschlossen wurde, während die Leistung des Schuldners noch aussteht. Die Forderungen wurden mit dem Nennwert angesetzt und haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Von den Forderungen wurde eine Wertminderung wegen der zu erwartenden Mahn- und Beitreibungsmaßnahmen, Zinsverluste, Porto usw. vorgenommen. Eine dem Grunde nach berechtigte Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% der Forderungen ohne Umsatzsteuer wurde nach dem Rationalisierungserlass des Finanzministers in NRW vom 6.1.1995 ohne Prüfung angesetzt.

Als sonstige Vermögensgegenstände wurden Gegenstände des Umlaufvermögens ausgewiesen, die keiner anderen Bilanzposition zuzuordnen waren.

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurde in Höhe des durch Kontoauszug zum Bilanzstichtag nachgewiesenen Betrages angesetzt. Die Bewertung erfolgte mit dem Nennwert.

Passiva

A. Eigenkapital

Unter gezeichnetes Kapital wurde nach § 272 Abs. 1 HGB dasjenige Kapital ausgewiesen, auf das die Haftung der Gesellschaft für Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber Gläubigern beschränkt ist. Als Gewinn-/Verlustvortrag wurde der Restbetrag ausgewiesen, der sich aus der Ergebnisverwendung des Vorjahres ergibt. Der Jahresüberschuss zeigt die Höhe des im abgelaufenen Geschäftsjahres erwirtschafteten Gewinnes. Er korrespondiert mit dem entsprechenden Betrag in der Gewinn- und Verlustrechnung. Dieser Posten wurde ausgewiesen, weil die Bilanz vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wurde.
 
B. Rückstellungen

Die Rückstellungen nach § 249 HGB dienen der Erfassung von nicht genau bestimmbaren Schulden, Aufwendungen oder Wagnissen, die erst in einer späteren Periode zu einer in ihrer Höhe und/oder ihrer Fälligkeit am Bilanzstichtag noch nicht feststehenden Auszahlung oder Mindereinnahme führen. Genau bestimmbare Schulden wurden folglich nicht als Rückstellungen sondern als Verbindlichkeiten ausgewiesen. Sie sind nach § 253 Abs. 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Beim Ansatz und bei der Bemessung der Rückstellung wurden alle am Bilanzstichtag vorliegenden Tatsachen berücksichtigt, auch soweit sie erst in der Zeit zwischen Bilanzstichtag und Bilanzaufstellung bekannt wurden.

Als Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten wurden die externen Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses bilanziert. Für die Verpflichtung zur Erstellung von Steuererklärungen, die die Betriebssteuern des abgelaufenen Geschäftsjahres betreffen, wurden ebenfalls Kosten in die Rückstellung mit einbezogen.

Für die Aufwandsrückstellung wurden Rückstellungen in Höhe des zu erwartenden Aufwandes gebildet.

C. Verbindlichkeiten

Als Verbindlichkeiten wurden in der Bilanz alle Belastungen des Unternehmens erfasst, die dem Grunde und der Höhe nach zum Bilanzstichtag bestanden.

Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden unabhängig von der Laufzeit sämtliche Schulden gegenüber Banken und Sparkassen sowie vergleichbaren Kreditinstituten ausgewiesen.

Als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden sämtliche Verpflichtungen aus vom Vertragspartner bereits erfüllten Umsatzgeschäften ausgewiesen, für die das Unternehmen die hier geschuldete Gegenleistung noch nicht erbracht hat. Sie haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten wurden alle anderen Verbindlichkeiten verbucht, die nicht unter einer anderen Bilanzposition gesondert ausgewiesen werden konnten. Sie haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Nach § 253 Abs. 1 HGB wurden die Verbindlichkeiten mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Nach § 252 Nr. 4 HGB wurde vorsichtig bewertet. Es wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt, auch wenn sie erst zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag der Bilanzaufstellung bekannt geworden sind.

Gewinn- und Verlustrechnung

Als Umsatzerlöse wurden die Erlöse ausgewiesen, die durch die eigentliche Betriebsleistung des Unternehmens entstanden sind.

Zu den sonstigen betrieblichen Erträgen gehören alle Erträge, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit anfallen. Der Auflösungsbetrag von Rückstellungen gehört ebenfalls zu den sonstigen betrieblichen Erträgen.

Als Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurde der gesamte Materialverbrauch aus dem Fertigungsbereich des Unternehmens erfasst.

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden alle im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit anfallenden Aufwendungen verbucht. Es wurden nur Aufwendungen erfasst, die durch die normale betriebliche Aktivität des Geschäftsjahres verursacht wurden.

Unter sonstige Zinsen und ähnliche Erträgen sind Zinsen für Einlagen bei Kreditinstituten und für Forderungen an Dritte erfasst.

Unter Zinsen und ähnlichen Aufwendungen wurden alle Aufwendungen verbucht, die mit der Nutzung von Fremdkapital zusammenhängen.

Der Posten Jahresüberschuss zeigt die Höhe des im abgelaufenen Geschäftsjahres erwirtschafteten Gewinnes.

6.3 Vollständigkeitserklärung
 
Im Jahresabschluss sind alle bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstände, unversteuerten Rücklagen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Abgrenzungen sowie sämtliche Aufwendungen und Erträge erfasst und alle erforderlichen Angaben enthalten. Alle Posten sind richtig bezeichnet.



Borchen-Etteln, 13.12.2011

 
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 Thiele Erdbau GmbH
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2011 festgestellt.

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