Stadtwerke Gaggenau Service GmbH
Selbe AdresseBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thorsten Josef Ruprecht seit 3.6.2025 | Geschäftsführer |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 4.80% | |
| 2.50% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke GaggenauGaggenauJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Anhang für das Wirtschaftsjahr 20231. Grundsätzliches zum Jahresabschluss, zur Bilanzierung und Bewertung Die Stadtwerke Gaggenau haben ihren Sitz in der Theodor-Bergmann-Straße 44 in 76571 Gaggenau und werden im Handelsregister HRA 701121 beim Amtsgericht Mannheim geführt. Die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und der Eigenbetriebsverordnung-HGB (EigBVO- HGB) über den Jahresabschluss wurden im Wirtschaftsjahr 2023 angewandt. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Bilanz wurde nach Anlage 6, die Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 1 der EigBVO-HGB (Gesamtkostenverfahren) aufgestellt. Die Entwicklung der Liquidität wurde nach Anlage 8 der EigBVO- HGB dargestellt. Des Weiteren sind die allgemeinen Grundsätze für die Gliederung gemäß § 265 HGB beachtet worden. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Erläuterungen zu Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert fortgeführt. Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten und die Sachanlagen zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich Rabatte und Skonti bewertet. Die Herstellungskosten beinhalten neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Anteile der Material- und Fertigungsgemeinkosten; Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen. Von den Anschaffungs- und Herstellungskosten werden die ab dem Wirtschaftsjahr 2003 vereinnahmten Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenersätze abgesetzt. Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie das bewegliche Sachanlagevermögen werden um planmäßige Abschreibungen vermindert; sie sind entsprechend den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern berechnet. Dabei wurde in den letzten Jahren beim Sachanlagevermögen überwiegend die degressive mit Übergang in die lineare Methode angewandt. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden linear abgeschrieben. Im Berichtsjahr wurden die Zugänge im Wesentlichen linear abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände werden bis 800,00 € im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. Nominalwerten bilanziert. Die Stadtwerke sind seit 1.1.1991 an der Kurgesellschaft Bad Rotenfels mbH, Gaggenau-Bad Rotenfels, mit 100 % (Organschaft) beteiligt. Der Beteiligungswert beträgt 7.557.044,99 € zum 31.12.2023, was dem Eigenkapital der Kurgesellschaft entspricht. Ebenfalls mit Wirkung vom 1.1.1991 gilt ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Der Verlust des Geschäftsjahres 2023 betrug 1.188.786,95 € und wird bei den Stadtwerken als Aufwendungen aus Verlustübernahme ausgewiesen Die Stadtwerke sind verpflichtet, alle Verluste der Organgesellschaft auszugleichen. Durch die beiden stadtwerkeeigenen Blockheizkraftwerkmodule wird Wärme erzeugt und aufgrund eines Wärmelieferungsvertrages an die Kurgesellschaft abgegeben. Des Weiteren beliefern die Stadtwerke die Kurgesellschaft mit Strom, Erdgas und Wasser. Bezüglich der Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den nachfolgenden Anlagenspiegel. Die Vorräte sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos, einer 1 %-igen Pauschalwertberichtigung, Energie- und Wasserforderungen zusätzlich noch nach Abzug der Kosten für die Verbrauchsabrechnung bewertet. Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen 136 T€ (Vorjahr 49 T€) Forderungen an die Stadt Gaggenau. Entgegen der bisherigen Praxis wird in 2023, aufgrund der Auswirkungen der Gutschriften durch die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme, keine Verrechnungen der Forderungen mit den Abschlagszahlungen der Kunden vorgenommen, was zu einem deutlichen Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen Verbindlichkeiten geführt hat. In den Forderungen an die Stadt Gaggenau ist das bei der Stadt geführte Bankkonto mit einem Betrag von 0 T€ (Vorjahr 3.447 T€) enthalten. Ansonsten bestehen noch sonstige Forderungen aus Kosten- und Auslagenersätze von 1.1.167 T€ (Vorjahr 701 T€), aus Straßenbeleuchtungsmaterial von 17 T€ (Vorjahr 32 T€), aus der Konzessionsabgabe Wasser 289 T€ (Vorjahr 0 T€) sowie auf Steuern 487 T€ (Vorjahr 308 T€). Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich mit 155 T€ (Vorjahr 145 T€) um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Sämtliche Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Im Wirtschaftsjahr 2023 wurden die erworbenen Brennstoffemissionszertifikate mit 742 T€ (Vorjahr 845 T€) unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Unter den sonstigen Rückstellungen wurde eine Rückstellung von 699 T€ (Vorjahr 821 T€) gebildet. Die zu viel gekauften Zertifikate im Jahr 2023 (43 T€) werden im Jahr 2023 wiederverkauft. Der Kassenbestand ist mit dem Nennwert angesetzt. Das Stammkapital beträgt 9.200 T€ gemäß Betriebssatzung vom 18.11.2015; es ist voll eingezahlt. Es besteht eine mittelbare Pensionsverpflichtung gegenüber Arbeitnehmern, die sozialversicherungspflichtig und über 17 Jahre alt sind, im Rahmen einer tarifvertraglich geregelten Zusatzversorgung. Hierzu waren die Werke im Wirtschaftsjahr 2023 Mitglied der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg, Karlsruhe. Der Umlagesatz betrug im Berichtsjahr 9,54 % (einschließlich 2,7 % Sanierungsgeld). Die Summe der umlagepflichtigen Löhne und Gehälter belief sich im Berichtsjahr auf 7.603T€. Für die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten vor. Als Bewertungsmethode für die Pensionsrückstellung wird die sogenannte Projected Unit Credit Method verwendet. Die Berechnung erfolgt unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Zugrundelegung eines Zinsfußes von 1,82 % im Berichtsjahr (Vorjahr 1,78 %). Ebenso sind künftige Rentenanpassungen in Höhe von 2,00 % eingerechnet. Der Zinssatz von 1,82 % ergibt sich aus dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten zehn Wirtschaftsjahre bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren zum 31. Dezember 2023. Gegenüber dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Wirtschaftsjahre von 1,74 % ist die gebildete Rückstellung um 7 T€ niedriger. Der Unterschiedsbetrag von 7 T€ unterliegt der Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB. Die sonstigen Rückstellungen sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Dabei werden langfristige Rückstellungen gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst. Die Berechnung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen erfolgt unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Zugrundelegung eines Zinsfußes von 1,74 % im Berichtsjahr (Vorjahr 1,44 %). Ebenso sind künftige Gehaltsanpassungen in Höhe von 2,00 % eingerechnet. Bei den Altersteilzeitverpflichtungen wurde bei noch nicht abgeschlossenen Verträgen bei Mitarbeitern bis 59 Jahre von einer 60 %-igen, ab 60 Jahre von einer 80 %-igen Inanspruchnahme ausgegangen. Die Berechnung der Rückstellung für Beihilfeverpflichtungen erfolgt unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Zugrundelegung eines Zinsfußes von 1,74 % im Berichtsjahr (Vorjahr 1,44 %). Ebenso sind künftige Kostensteigerungen in Höhe von 2,00 % eingerechnet. Der Verpflichtung zur Abgabe von nationalen Brennstoffemissionszertifikaten für die bis zum Bilanzstichtag in den Verkehr gebrachten Brennstoffe ist durch Dotierung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von 699 T€ Rechnung getragen worden.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 5.212 T€ (Vorjahr 2.788 T€) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr von 90 T€ (Vorjahr 63 T€), eine Restlaufzeit von mehr als einem bis zu fünf Jahren von 343 T€ (Vorjahr 229 T€) und mehr als fünf Jahren von 4.779 T€ (Vorjahr 2.496 T€). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 7.241 T€ (Vorjahr 4.355 T€) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.289 T€ (Vorjahr 1.745 T€) resultieren aus sonstigen Verbindlichkeiten, wovon 1.189 T€ (Vorjahr 1.757 €) aus einer Verlustübernahmeverpflichtung resultieren. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Gaggenau enthalten 4.850 T€ (Vorjahr 4.850 T€) für ein Darlehen, 810 T€ (Vorjahr 1.065 T€) für Lieferungen und Leistungen, 476 T€ (Vorjahr 136 T€) aus Steuern sowie 1.234 T€ (Vorjahr 0 T€) aus dem bei der Stadt geführten Bankkonto. Die Darlehensverbindlichkeit von 4.850 T€ hat langfristigen Charakter und damit unverändert eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Die restlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Gaggenau von 2.520 T€ (Vorjahr 1.201 T€) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten von 16.695 T€ (Vorjahr 498 T€) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sicherheiten für Verbindlichkeiten lagen nicht vor; sie sind auch nach § 87 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Kommunalkredite grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten nur transitorische Posten im engeren Sinne. Im Berichtsjahr besteht ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten über 396 T€ für eine Ausgleichzahlung (Vorjahr 440 T€) über die Nutzung des Glasfasernetzes gebildet. Die Ausgleichzahlung dient der zukünftigen Unterhaltung des Glasfasernetzes. Der Ausgleichbetrag ratierlich über 20 Jahre mit einem Jahresbetrag von 22 T€ aufgelöst wird. Die Umsatzerlöse werden vollständig im Inland erzielt.
Aktive latente Steuern wurden in Höhe von 1.832 T€ (Vorjahr 546 T€), passive latente Steuern in Höhe von 168 T€ (Vorjahr 179 T€) bei einem unternehmensindividuellen Steuersatz von 29,11 % ermittelt. Die Steuern beruhen auf unterschiedlichen Wertansätzen des Anlagevermögens und der Rückstellungen bzw. Rücklagen in Handels- und Steuerbilanz. Daraus ergibt sich ein Überhang der aktiven latenten Steuern gegenüber den passiven von 1.664 T€ (Vorjahr 367 T€). Auf den Ansatz dieses Überhangs der aktiven latenten Steuern wurde gem. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB verzichtet. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen ergeben sich alljährlich durch die Angleichung der Vorjahresabgrenzung an die tatsächlich abgerechneten Kundenverbräuche. Beim rollierenden Ablese- und Abrechnungsverfahren sind die Kundenverbräuche systembedingt erst im Folgejahr hinreichend genau zu ermitteln. Bei den Umsatzerlösen sind aus dieser Abgrenzungsangleichung Mindererträge aus 2022 von saldiert 982 T€ (Vorjahr Mindererträge 16 T€) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge von 57 T€ (Vorjahr 314 T€) enthalten. Diese betreffen mit 34 T€ Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, mit 8 T€ Gewinne aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und mit 15 T€ Treibhausgasminderungsquote für 2022. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind außergewöhnliche Aufwendungen aus der Bildung von Drohverlustrückstellungen von 4.494 T€ sowie periodenfremde Aufwendungen von 88 T€ (Vorjahr 127 T€) enthalten. Diese betreffen mit 62 T€ Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und mit 26 T€ Abschreibungen auf Forderungen. Die Zinsaufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen von 26 T€ (Vorjahr 21 T€). In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind periodenfremde Erträge aus der Gewerbesteuer von 1 T€ (Vorjahr 0 T€) enthalten. 3. Entwicklung der Liquidität
4. Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB) - soweit nicht unter Ziffer 2. erläutert - Während des Wirtschaftsjahres waren ohne die Werkleitung durchschnittlich 77 (Vorjahr 76) Angestellte, 67 (Vorjahr 64) Arbeiter und 11 (Vorjahr 14) Auszubildende/Praktikanten beschäftigt. Hiervon arbeiteten durchschnittlich 23 (Vorjahr 22) Beschäftigte auf Teilzeitbasis. Aus den Strombezugsverträgen mit unseren Lieferanten bestehen finanzielle Verpflichtungen von insgesamt 15,5 Mio. €. Davon entfallen auf das Wirtschaftsjahr 2024 netto 11,8 Mio. € sowie auf die Jahre 2025 und 2026 netto 3,7 Mio. €. Aus dem Gasbezugsvertrag mit unserem Vorlieferanten besteht eine finanzielle Verpflichtung von netto 7,1 Mio. € auf das Wirtschaftsjahr 2024 sowie auf die Jahre 2025 und 2026 netto 2,97 Mio. €. Für drohende Verluste aus diesen Beschaffungsverträgen wurden Rückstellungen von 4.494 T€ gebildet. Die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder der Werkleitung beliefen sich auf 35 T€ (Vorjahr 35 T€). Für diese Personengruppe sind Pensionsrückstellungen in Höhe von 263 T€ (Vorjahr 283 T€) gebildet. Die Bezüge der Werkleitung werden unter Berufung auf § 286 Abs. 4 HGB nicht angegeben. Der Werksausschuss erhält keine Vergütung. Im Wirtschaftsjahr 2023 tätigten die Stadtwerke keine Geschäfte mit verbundenen Unternehmen, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von wesentlicher Bedeutung sind. Von dem vom Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2023 berechnete Gesamthonorar von 38 T€ entfallen auf Abschlussprüfungsleistungen 25 T€ und auf andere Bestätigungsleistungen 13 T€. Nach dem 31. Dezember 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. 5. Erläuterungen zu den Tätigkeitsbereichen in der internen Rechnungslegung A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen Die Stadtwerke Gaggenau haben nach § 6b Abs. 3 EnWG für folgende Tätigkeiten intern jeweils eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen:
Die Tätigkeiten außerhalb der Strom- und Gasversorgung beinhalten die Wasserversorgung, die Wärmeversorgung, den Nahverkehr, das Hallenbad und die Telekommunikation. Wesentliche Lieferbeziehungen zwischen den einzelnen Tätigkeiten wurden zu Marktpreisen bewertet. Die Tätigkeitsabschlüsse zum 31. Dezember 2023 sind nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt worden. Für die Gewinn- und Verlustrechnungen wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen sind auf Basis von § 266 und § 275 HGB gegliedert. Bei den für das Gesamtunternehmen geführten Konten werden alle Buchungen mit geschäftsbereichsbezogenen Kontierungen (Geschäftsbereiche: Strom, Gas, Wasser, Wärme, Hallenbad, Nahverkehr, Telekommunikation, gMSB und Gemeinsame) versehen, die es jederzeit ermöglichen, eine Zuordnung zu den einzelnen Geschäftsbereichen über die Kostenrechnung vorzunehmen. Im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses werden Buchungen, die unter dem Geschäftsbereich "Gemeinsame" erfasst worden sind, auf die Sparten Strom, Gas, Wasser, Wärme, Hallenbad, Nahverkehr, gMSB und Telekommunikation verteilt. Zu diesem Zweck werden die Jahresabschlussdaten aus dem Buchhaltungs- und Kostenrechnungssystem SAP/R3 verwendet. Nach hier hinterlegten Schlüsseln werden die nicht direkt zugeordneten Werte auf die Sparten Strom, Gas, Wasser, Wärme, Hallenbad, Nahverkehr, Telekommunikation und gMSB verteilt. Die Unterteilung der Sparten Strom und Gas jeweils in "Verteilung" und "Andere Tätigkeiten innerhalb der Versorgung" erfolgt grundsätzlich entsprechend den Auswertungen der Kostenrechnung. Die Unterteilung der Sparten Strom und Gas in der Bilanz jeweils nach "Verteilung" und "Andere Tätigkeiten innerhalb der Versorgung" wird durch einzelne Beurteilungen der Posten vorgenommen. Die Aufbewahrungsfristen für die Unterlagen werden eingehalten. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die im Anhang des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2023 unter 2. beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind auch maßgebend für die Erstellung der Tätigkeitsabschlüsse. Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte werden einheitlich ausgeübt. C. Tätigkeitsabschluss Der Tätigkeitsabschluss ist als Anlage beigefügt. Werksausschuss der Stadtwerke Gaggenau 1. Vorsitzender Oberbürgermeister Michael Pfeiffer 2. Stadträte - Mitglieder -
3. Werkleitung Werkleiter Thorsten Ruprecht MBA Die Werkleitung schlägt dem Gemeinderat der Stadt Gaggenau vor, den Jahresverlust 2023 aus dem Gewinnvortrag zu tilgen.
Gaggenau, den 28. Juni 2024 STADTWERKE GAGGENAU Thorsten Ruprecht MBA, Werkleitung Bilanz zum 31.12.2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2023 (01.01. bis 31.12.2023)
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2023der Stadtwerke Gaggenau, Eigenbetrieb der Stadt Gaggenau1. Grundlagen des Unternehmens 1.1 Geschäftsmodell Die Versorgung des Stadtgebietes mit Wasser, Strom, Gas, sonstiger Energie, Telekommunikation und Multimediadiensten, der Betrieb des städtischen Hallenbades, die Bedienung des Personennahverkehrs sowie die Beteiligung an Unternehmen im Sinne von § 102 Abs. 1 GemO sind zu einem Eigenbetrieb zusammengefasst und werden nach dem Eigenbetriebsgesetz und den Bestimmungen der Betriebssatzung des Eigenbetriebes geführt. Der Eigenbetrieb kann aufgrund von Vereinbarungen sein Versorgungsgebiet auf andere Städte und Gemeinden ausdehnen oder Abnehmer außerhalb des Stadtgebietes mit Wasser, Strom, Gas, sonstiger Energie beliefern sowie Telekommunikations- und Multimediadienste anbieten. 1.2 Ziele und Strategien Die Stadtwerke verstehen sich als bürgernaher Dienstleister für die Haupttätigkeitsbereiche Energie- und Wasserversorgung. Zur strategischen Ausrichtung gehört neben der zuverlässigen Energie- und Wasserversorgung auch der Ausbau erneuerbarer Energien in Gaggenau, die Energieversorgung von Kunden außerhalb des Stadtgebietes sowie die Versorgung der Bürger mit schnellem Internet. Der Stadt Gaggenau als alleiniger Eigentümer fällt bei der Erfüllung unserer Aufgaben eine maßgebliche Rolle zu. 1.3 Finanzielle Leistungsindikatoren Die Steuerung des Eigenbetriebes erfolgt durch Soll-Ist-Vergleiche gegenüber den genehmigten Wirtschaftsplänen des Eigenbetriebes. 1.4 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Als Dienstleister stellen unsere motivierten und qualifizierten Mitarbeiter den wesentlichen nichtfinanziellen Leistungsindikator für den Eigenbetrieb dar. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Entwicklung in den Sparten Die gesamte Stromabgabe im Netzgebiet sank von 104,3 Mio. kWh im Jahr 2022 auf 97,3 Mio. kWh im Jahr 2023 (- 6,7 %). Die Stromabgabe der Stadtwerke sank ebenfalls von 110,8 Mio. kWh im Jahr 2022 auf 78,9 Mio. kWh im Jahr 2023 (- 28,8 %). Die gesamte Gasabgabe im Netzgebiet sank von 337,5 Mio. kWh im Jahr 2022 auf 318,0 Mio. kWh im Jahr 2023 (- 5,8 %). Die Gasabgabe der Stadtwerke sank ebenfalls von 152,2 Mio. kWh im Jahr 2022 auf 119,8 Mio. kWh im Jahr 2023 (- 21,3 %). Die Wärmeabgabe der Stadtwerke sank von 10,9 Mio. kWh im Jahr 2022 auf 10,1 Mio. kWh im Jahr 2023 an, was einem Rückgang von 7,3 % entspricht. Die Wasserabgabe sank von 2,944 Mio. m 3 im Jahr 2022 um 7,5 % auf 2,723 Mio. m 3 im Jahr 2023. Im Jahr 2023 waren im Hallenbad (MurganaBad) 28.520 Badegäste zu verzeichnen. Gegenüber dem Vorjahr mit 22.596 Badegästen betrug der Anstieg 26,2 %. Der Personennahverkehr mit Anruf-Linien-Taxen bedient wesentliche Teile der Kernstadt (ALT-Linie 213). Die Linie 213 wurde zum 10.12.2023 umbenannt in Linie 257. Im Berichtsjahr wurden 4.958 Fahrgäste befördert. Gegenüber dem Vorjahr mit 3.288 Fahrgästen betrug der Anstieg 50,8 %. Im Geschäftsjahr 2023 wurden 3.197 T€ (Vorjahr 3.190 T€) investiert. Die Investitionen wurden in Höhe von 3.032 T€ in Sachanlagen getätigt (Vorjahr 3.076 T€). In immaterielle Vermögensgegenstände wurden 165 T€ (Vorjahr 114 T€) investiert. Das Ergebnis des Jahres 2023 stellt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
1) Handel, Erzeugung, Nebengeschäfte
2.2 Geschäftsverlauf Das Wirtschaftsjahr 2023 endet mit einem Jahresverlust von 9.616 T€, der damit nochmals um 7.523 T€ unter dem Ergebnis des Vorjahres liegt. Dabei hat sich das operative Betriebsergebnis (Posten 1 - 7 der Gewinn- und Verlustrechnung) um 8.177 T€ gegenüber 2022 verschlechtert. Die Beteiligungs- und Zinserträge (betriebsfremden Erträge) sind um 72 T€ gestiegen. Die Zinsaufwendungen haben um 56 T€ zugenommen, die Aufwendungen aus Verlustübernahme sind im Vergleich zum Vorjahr um 568 T€ gesunken. Ertragssteuern sind wie im Vorjahr keine angefallen. Die sonstigen Steuern haben sich um 69 T€ reduziert. Der tatsächlich entstandene Jahresverlust von 9.616 T€ lag um 6.680 T€ deutlich unter dem Planansatz von -2.936 T€, primär bedingt durch hohe Drohverlustrückstellungen aufgrund der starken Marktverwerfungen im Strom- und Gasbereich. 3. Darstellung der Lage des Eigenbetriebes 3.1 Ertragslage Die um die Strom- und Gassteuern gekürzten Umsatzerlöse haben sich gegenüber dem Vorjahr um 19.938 T€ erhöht. Dabei haben die Umsatzerlöse aus der Stromabgabe um 5.938 T€, die Umsatzerlöse aus der Gasabgabe um 8.095 T€, die Umsatzerlöse aus der Wärmeabgabe um 968 T€, die Umsatzerlöse im Bereich Telekommunikation um 64 T€, die Umsatzerlöse im Hallenbad um 16 T€ und die sonstigen Umsatzerlöse um 5.161 T€ zugenommen. Dagegen haben die Umsatzerlöse aus der Wasserabgabe um 304 T€ abgenommen. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich gegenüber dem Vorjahr um 147 T€ erhöht. Die Materialaufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um 23.599 T€ angestiegen. Dabei haben die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe um 24.129 T€ zugenommen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen haben um 530 T€ abgenommen. Die Personalaufwendungen sind um 388 T€ angestiegen. Hier haben insbesondere die Löhne und Gehälter, bedingt durch Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich, um 730 T€ zugenommen. Die Aufwendungen für Altersversorgung sind dagegen um 300 T€ gesunken. Die Abschreibungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 87 T€ erhöht. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind aufgrund massiver Drohverlustrückstellungen gegenüber dem Vorjahr um 4.392 T€ gestiegen. Die betriebsfremden Erträge (Beteiligungs- und Zinserträge) haben sich um 72 T€ erhöht. Ebenfalls zugenommen haben sich die Zinsaufwendungen (56 T€). Die Aufwendungen aus der Verlustübernahme sind um 568 T€ zurückgegangen. Ertragssteuern sind wie im Vorjahr keine angefallen. Insgesamt hat sich somit eine Ergebnisverschlechterung von 7.523 T€ gegenüber dem Vorjahr ergeben. Bei der Stromverteilung hat sich bei Umsatzerlösen von 9.995 T€ ein Betriebsergebnis von -284 T€ ergeben. Ein Betriebsergebnis von -152 TE war bei der Gasverteilung zu verzeichnen. Die Umsatzerlöse lagen hier bei 4.840 T€. 3.2 Finanzlage Die Finanzierung unserer Geschäftstätigkeit erfolgt auf Basis unseres Eigenkapitals sowie durch den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Hinzu kommen Darlehen von Kreditinstituten sowie von der Stadt Gaggenau. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit hat sich um 7.146 T€ verschlechtert und beträgt - 4.433 T€. Im Vergleich zur Kapitalflussrechnung des Vorjahres haben sich im Wesentlichen das Jahresergebnis um -7.522 T€, die Rückstellungen um +3.962 T€, das Umlaufvermögen ohne die flüssigen Mittel um -21.582 T€, die Verbindlichkeiten, ohne die aus Darlehen, um +17.646 T€ sowie die Ertragssteuerzahlungen um +242 T€ verändert. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit ist mit -2.973 T€ negativ (Vorjahr -2.963 T€) und hat sich damit um 10 T€ verändert. Dabei haben die Investitionen in das Sachanlagevermögen um 44 T€ abgenommen. Der positive Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit hat sich um 2.219 T€ verbessert und beträgt +2.725 T€ (Vorjahr +506 T€). Hauptursächlich hierfür ist die Aufnahme eines Kredites (+2.500 T€). Der negative Finanzmittelfonds besteht aus den flüssigen Mitteln von +2 T€ (Vorjahr 2 T€) sowie dem im Berichtsjahr negativen Zahlungsverkehrskonto bei der Stadt Gaggenau von -1.234 T€ (Vorjahr 3.447 T€). Insgesamt haben die Mittelzuflüsse aus dem positiven Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit die Mittelabflüsse aus den negativen Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit sowie der Investitionstätigkeit nicht kompensieren können, so dass sich der Finanzmittelfonds um 4.681 T€ verschlechtert hat. 3.3 Vermögenslage Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um 16.831 T€ erhöht. Die Eigenkapitalquote hat sich bei einem um 9.616 T€ gesunkenem Eigenkapital um 30,9 %-Punkte auf 26,1 % vermindert. Die Erhöhung des Gesamtvermögens ergibt sich hauptsächlich aus den Zunahmen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (19.033 T€), den Forderungen gegenüber der Stadt Gaggenau (918 T€) sowie der sonstigen Vermögensgegenstände (456 T€). Dem stehen im Wesentlichen die Verringerungen der Vorräte (-121 T€), der flüssigen Mittel (-3.447 T€) sowie des Sachanlagevermögens (-20 T€) gegenüber. Der Anstieg des Gesamtkapitals entstand im Wesentlichen durch die Zunahmen der sonstigen Verbindlichkeiten (16.197 T€), der Rückstellungen (4.099 T€), der Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Gaggenau (1.319 T€; davon 1.234 T€ aus dem negativen Zahlungsverrechnungskonto), der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (2.424 T€) sowie den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (2.886 T€). Gegenläufig waren die Abnahmen des Eigenkapitals (-9.616 T€), der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (-456 T€) sowie des passiven Rechnungsabgrenzungspostens (-22 T€). 3.4 Gesamtaussage Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hat sich gegenüber dem Vorjahr verschlechtert. Bei der Ertragslage hat sich der Verlust um 7.523 T€ erhöht. In dem Verlustanstieg sind Aufwendungen aus der Bildung von Drohverlustrückstellungen von 4.494 T€ enthalten, die es im Vorjahr nicht gab. Rechnet man diesen negativen Sondereffekt aus dem Ergebnis heraus, dann verbleibt immer noch ein Verlust von 5.122 T€, der um 3.029 T€ über dem des Vorjahres liegt. In der Vermögenslage hat sich die Eigenkapitalquote aufgrund der gestiegenen Bilanzsumme und des durch den Verlust verminderten Eigenkapitals drastisch verschlechtert. Die Finanzlage hat sich dagegen spürbar verschlechtert. Die Mittelzuflüsse konnten die Mittelabflüsse nicht kompensieren. Das hat zu einer Reduzierung des nun negativen Finanzmittelfonds geführt. Aufgrund der Kassenkreditlinie bei der Stadt Gaggenau waren wir jederzeit in der Lage, unsere finanziellen Verpflichtungen vollumfänglich und zeitnah erfüllen zu können.
4. Zukunftsorientierte Angaben 4.1 Prognosebericht Die effektive Ausrichtung der Stadtwerke auf die sich immer schneller verändernden Rahmenbedingungen im liberalisierten und regulierten Energiemarkt wird weiterhin ein wesentlicher Schwerpunkt für die Werkleitung darstellen. Geschäftsmodelle müssen innovativ und gleichzeitig wirtschaftlich sein. Die Herausforderung der Zukunft liegt darin, Effizienzsteigerungen im Unternehmen zu realisieren und mit wettbewerbsfähigen Produkten und Dienstleistungen die Einnahme- und Ergebnisseite abzusichern. Hier gilt es, im Konsens mit den politischen Vorgaben eine optimale strategische Ausrichtung zu erarbeiten. Insbesondere seit dem Beginn des Ukrainekriegs müssen die Stadtwerke mit den geänderten Verhältnissen an den Energiemärkten leben. Die extrem gestiegenen Notierungen für Strom bzw. Gas und die anhaltend hohe Volatilität der Energiemärkte belasten zunehmend die Bilanzen der Stadtwerke. Gleichzeitig leidet die Liquidität der Stadtwerke spürbar. Aufgrund der erheblichen Verwerfungen an den Strom- und Gasbeschaffungsmärkten haben die Stadtwerke ihre Energiebeschaffung mittlerweile komplett neu ausgerichtet. Ein permanentes Beschaffungscontrolling ist hierbei unabdingbar. Aufgrund der konsequenten neuen Beschaffungspolitik sank der Strombezugspreis im Jahr 2024 gegenüber 2023 deutlich. Auch beim Gaseinkauf für 2024 kam es zu einer deutlich spürbaren Reduzierung der Bezugskosten gegenüber 2023. Die Entwicklung der Energie- und Wasserabgabe ist abhängig von Witterung, Konjunktur und wirtschaftlicher Lage der Kunden sowie der Preisgestaltung im Strom- und Erdgaswettbewerb. So wirkt sich ein milder oder strenger Winter sehr auf die Erdgas- und teilweise auch auf die Stromabgabe aus. Aufgrund der angespannten Haushaltslage liefen die Preisbremsengesetze der Bundesregierung zum Jahresende 2023 aus. Die hohen Energiepreise stellen für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland nach wie vor eine hohe Belastung dar. Im Berichtsjahr mussten die Stadtwerke spürbare Kundenverluste im Strom- und Gasvertrieb hinnehmen. Um die Abwärtsspirale zu durchbrechen wurde im Frühjahr 2024 im Strom ein neuer flexibler Tarif als Kundenbindungsmaßnahme eingeführt, der auch sehr gut von den Kunden angenommen wird. Auch haben die Stadtwerke noch im Berichtsjahr ein Ergebnissteigerungsprogramm aufgesetzt mit dem Ziel, kurz- bzw. mittelfristig die Stadtwerke wieder deutlich in die Gewinnzone zu bringen. Hierbei werden systematisch Ergebnissteigerungspotentiale auf der Kosten- und Wachstumsseite identifiziert und bewertet. So konnte bereits im Berichtsjahr ein Effekt im hohen sechsstelligen Bereich generiert werden. Deutschland hat sich ambitionierte Ziele zur Reduktion der Treibhausemissionen gesetzt: Bis 2030 sollen die Emissionen um mindestens 55% gegenüber 1990 zurückgehen und bis 2050 soll Treibhausgasneutralität erreicht sein. Diese energie- und klimapolitischen Ziele erfordern einen grundlegenden Umbau des Energiesystems. Hierbei wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien eine zentrale Rolle spielen. Aus diesem Grund beschäftigen sich die Stadtwerke intensiv mit der Planung von Windkraftanlagen in Gaggenau. Auch der Bau des Wasserkraftwerks Murgkaskade soll wieder aufgerollt werden. Bis zum Jahr 2040 will Baden-Württemberg und damit auch die komplette Stadt Gaggenau klimaneutral werden. Die Stadtwerke fokussieren aktuell die weiteren planerischen Schritte für einen zügigen Aufbau der Fernwärme in Gaggenau. Für das Quartier Dachgrub sowie das Quartier West sieht der Zeitplan vor, Anfang 2024 mit der konkreten Planung des Fernwärmenetzes zu beginnen. Der Ausbau soll möglichst im Jahre 2025 beginnen und dann über Jahre sukzessive die Quartiere erschließen. Prognosen zufolge wird sich der Strombedarf bis 2040 mindestens verdoppeln, wenn nicht sogar verdreifachen. Ein spürbarer Anstieg wird durch die Elektrifizierung im Bereich Raumwärme und Warmwasser bei privaten Haushalten erwartet. Auch im Verkehrssektor wird durch den Anstieg der Elektromobilität die Nachfrage steigen. Deshalb wird der effiziente Ausbau der Stromnetze in den nächsten Jahren von zentraler Bedeutung sein. Für die vierte Regulierungsperiode Gas (2023 bis 2027) wurden im Dezember 2021 fristgerecht die Kostenprüfungsunterlagen bei der Landesregulierungsbehörde eingereicht. Für die vierte Regulierungsperiode Strom (2024 bis 2028) wurden die entsprechenden Unterlagen im Dezember 2022 eingereicht. Die Stadtwerke haben sich auch hier wieder für die Teilnahme am vereinfachten Verfahren entschieden. Bescheide der Behörde zu den Kostenprüfungen liegen noch keine vor. Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende soll die beschleunigte Umsetzung des Rollouts und der Einbau von intelligenten Messsystemen endlich vorangetrieben werden. Der flächendeckende Glasfaserausbau in Gaggenau steht an. Die Stadt/Stadtwerke haben im Oktober 2023 einen Antrag auf Gigabitförderung im Betreibermodell gestellt. Leider überstiegen die eingereichten Anträge in erheblichen Maße die vom Bund für die Finanzierung des Breitbandausbaus zur Verfügung gestellten Mittel, sodass für 2023 keine Fördermittel zugesagt wurden. Aufgrund der Förderkriterien wird es für Gaggenau auch 2024 keine Fördermittel geben. Deshalb beschäftigen sich die Stadtwerke aktuell wieder intensiv mit dem eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau in Gaggenau. Im Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 wird ein Jahresverlust von 2.506 T€ prognostiziert. Bezüglich der Planungen aus dem Wirtschaftsplan und den Ergebniserwartungen für 2024 wird darauf hingewiesen, dass diese auf Annahmen und Prognosen aus dem Jahr 2022 beruhen und somit mit Unsicherheiten behaftet sind. Insofern können die tatsächlichen Ergebnisse von den Planergebnissen abweichen, woraus sich sowohl Chancen als auch Risiken ergeben können. Bestandsgefährdende Risiken werden sich, bedingt durch die Rechtsform des Eigenbetriebs, nicht ergeben. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich über die Planung hinaus weitere negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2024 ergeben könnten. 4.2 Risiken und Chancen der voraussichtlichen Entwicklung Handeln ohne Risiko ist unmöglich, da zukünftige Entwicklungen in Entscheidungsprozessen Berücksichtigung finden müssen. Erfolgspotentiale sind zu erkennen, auszubauen und erfolgreich in Rückflüsse umzuwandeln. Aufgrund der Vielfalt von Einflussfaktoren auf Entscheidungen, die von Unsicherheit gekennzeichnet sind, entstehen Risikofelder im Entscheidungsprozess. Diese Risiken können zu einer Belastung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage führen. Im Rahmen des Risikomanagements werden bei den Stadtwerken alle erkennbaren Risiken, die sich aus der gesamten Unternehmenstätigkeit ergeben, fortlaufend analysiert und bewertet. Risiken ergeben sich auch durch den immer schärfer werdenden Wettbewerb bei der Strom- und Gasversorgung. Die Wettbewerbsintensität ist nach wie vor sehr hoch. Hier ist ein wettbewerbsorientiertes Controlling auf der Vertriebsseite unabdingbar. Speziell durch die aktuell schwierige Beschaffungssituation auf dem Energiemarkt ergeben sich erhebliche Risiken für die Stadtwerke. Dies hat u.a. zur Folge, dass die Stadtwerke ihre Energiebeschaffung neu aufstellen mussten und auch weiterhin daran arbeiten müssen. Die Beschaffung erfordert ein hohes Maß an Prognosegenauigkeit. Bei größeren Abweichungen zum prognostizierten Abnahmeverhalten der Kunden drohen Zusatzkosten für die Beschaffung dieser Mengen. Andererseits können zuviel beschaffte Mengen dazu führen, dass sie zu niedrigeren Preisen am Terminmarkt abverkauft werden müssen. Der künftige Unternehmenserfolg wird in Zusammenhang mit einer optimalen Nutzung der Möglichkeiten, die der Energiebeschaffungsmarkt bietet und der daraus resultierenden Gestaltung von wettbewerbsfähigen Abgabepreisen stehen. Marktrisiken ergeben sich für die Stadtwerke sowohl auf der Beschaffungs- als auch auf der Absatzseite. Im Sonderkundenbereich wird das Risiko durch synchrone Beschaffungs- und Absatzgeschäfte (Back-to-Back) minimiert. Ein effektives Forderungsmanagement ist bei den Stadtwerken von zentraler Bedeutung. Risikobehaftet bleiben Forderungsausfälle, die sich aufgrund von Insolvenzen ergeben. Im Netzbetrieb wird mit Hilfe von gezielten Wartungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsaktivitäten versucht, die Netzqualität und die damit verbundene nachhaltige Versorgungssicherheit auf hohem Niveau zu halten. Regulierungsrisiken werden insbesondere hinsichtlich zukünftiger Kostenprüfungen der Regulierungsbehörde gesehen. Immer komplexere Geschäftsprozesse erfordern hochentwickelte IT-Systeme. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ist eine hohe Herausforderung sowohl für die Stadtwerke als auch für den IT-Dienstleister. Die Darlehen sind mit langjährigen Festzinssätzen ausgestattet und damit gegen das allgemeine Zinserhöhungsniveau abgesichert. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten erfolgt nicht. Das Risiko im engeren Sinne wird auch als Verlustrisiko bezeichnet und es beinhaltet die Möglichkeit einer negativen Abweichung des tatsächlichen Ergebnisses von dem erwarteten Ergebnis. Dagegen berücksichtigt der Risikobegriff im weiteren Sinne neben der Verlustgefahr auch Chancen und enthält damit nicht nur die Möglichkeiten von negativen, sondern auch von positiven Abweichungen gegenüber dem erwarteten Ergebnis. Insofern besteht grundsätzlich bei den vorstehend beschriebenen Risiken jeweils auch die Chance, dass diese nicht wie erwartet eintreten werden. Diese Chance betrachten wir jedoch mit einer sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit, sodass wir hier auf weitere Ausführungen zu etwaigen Chancen verzichten, um die Risikodarstellung nicht abzuschwächen. Die Werkleitung informiert die Stadtverwaltung regelmäßig über alle wichtigen wirtschaftlichen und finanztechnischen Angelegenheiten des Eigenbetriebes.
Gaggenau, den 28. Juni 2024 STADTWERKE GAGGENAU Thorsten Ruprecht MBA, Werkleitung Tätigkeits - Bilanz der Stadtwerke Gaggenau zum 31.12.2023 gemäß § 6b EnWG_neue Vorgaben der LRegB
Gewinn- und Verlustrechnung
Der Gemeinderat der Stadt Gaggenau hat in seiner Sitzung am 02.12.2024 den Jahresabschluss 2023 festgestellt und über die Verwendung des Jahresverlustes entschieden: Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stadtwerke Gaggenau, Gaggenau: Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresschluss der Stadtwerke Gaggenau, Gaggenau, - entsprechend § 16 Eigenbetriebsgesetz des Bundeslandes Baden-Württemberg bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Liquiditätsrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Gaggenau, Gaggenau, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der Werkleitung und des Werkausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die Werkleitung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung-HGB des Bundeslandes Baden-Württemberg i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner ist die Werkleitung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Werkleitung dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist die Werkleitung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung-HGB des Bundeslandes Baden-Württemberg entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Werkleitung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung-HGB des Bundeslandes Baden-Württemberg zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Werkausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung-HGB des Bundeslandes Baden-Württemberg entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6 b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob der Eigenbetrieb seine Pflichten nach § 6 b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG, zur Führung getrennter Konten für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung", "Messstellenbetrieb", "Andere Tätigkeiten innerhalb der Stromversorgung" und "Andere Tätigkeiten innerhalb der Gasversorgung" nach § 6 b Abs. 3 Satz 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die im Anhang gemachten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6 b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6 b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6 b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1(09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6 b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der Werkleitung und des Werksausschusses für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6 b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die Werkleitung ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6 b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die Werkleitung ist auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6 b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem ist die Werkleitung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der Werkleitung für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der Werkleitung und des Werksausschusses für den Jahresabschluss und Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Werksausschuss ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten des Eigenbetriebs nach § 6 b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einbehaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6 b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6 b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6 b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6 b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Stuttgart, 28. Juni 2024 WIKOM
AG
Dr. Breitenbach, Wirtschaftsprüfer Brocker, Wirtschaftsprüfer |
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