Wassersportzentrum Zingst GmbH
Selbe AdresseSportboot- und Segelschulen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Monika Schneider seit 25.8.2016 | Liquidator |
Volkert Schneider seit 25.8.2016 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stone Datensysteme GmbHZingstJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008BilanzAKTIVA
AnhangI. Allgemeines In meiner Eigenschaft als Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stone Datensysteme GmbH habe ich gemäß § 155 Insolvenzordnung (InsO) den Abschluss zum 31. Dezember 2008 erstellt. Ich habe die Arbeiten in meinem Büro ausgeführt. Im Rahmen meiner Verpflichtung habe ich die gesetzlichen Vorschriften über die Erstellung des Jahresabschlusses sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. Über das Vermögen der Steuerpflichtigen wurde am 01.04.2007 das Insolvenzverfahren eröffnet und der Unterzeichner zum Verwalter bestellt. II. Wesentliche Aussagen zum Abschluss 1. Zusammenfassung Der Insolvenzzeitraum 2008 schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von EUR 662203,66. 2. Ansatz, Bewertung und Gliederung Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung ließen sich aus der durch mich für den Liquidationszeitraum erstellten Buchführung entwickeln. Auf der Grundlage meines Gutachtens habe ich die Insolvenzeröffnungsbilanz erstellt. Die Vermögenspositionen der Bilanz wurden zum 01.04.2007 nach Liquidationsgesichtspunkten bewertet. Die Gliederung der Bilanzposten entspricht den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Auf die Erstellung eines Anhangs wurde verzichtet. III. Rechnungslegung und Erstellung des Abschlusses 1. Buchführung Grundlage für die Erstellung des Abschlusses war das durch mich für den Liquidationszeitraum 2008 erstellte Buchwerk der Insolvenz. 2. Abschluss Der Abschluss ließ sich aus den unter III. 1. aufgeführten Unterlagen entwickeln. 3. Erklärung Die Insolvenzeröffnungsbilanz zum 01.04.2007 und der Abschluss zum 31. Dezember 2008 wurden von mir auf der Grundlage des durch mich im Rahmen der Insolvenzeröffnung erstellten Gutachtens, der von mir erstellten Insolvenzeröffnungsbilanz und der durch mich gefertigten Buchführung an Hand der Belege und sonstigen Unterlagen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die Prüfung der fortgeschriebenen Wertansätze der Bilanz im Berichtszeitraum war nicht Gegenstand meiner Tätigkeit (§ 252 I Nr. 2 HGB)
Greifswald, den 13.12.2010 Jörg Sievers, Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter B Anlage 2 RECHTLICHE VERHÄLTNISSE
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