Kiha Textilien GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Werner-Helmut Kinkel seit 22.11.2006 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 75.00% | |
Eva Kinkel | 25.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KIHA TEXTILIEN GMBH I. L.BambergJAHRESABSCHLUSS ZUM 1. DEZEMBER 2006ANLAGEN ERÖFFNUNGSBILANZ ZUM 1. DEZEMBER 2006AKTIVSEITE
ANHANGERLÄUTERUNGSBERICHT ZUR LIQUIDATIONS - ERÖFFNUNGSBILANZ ZUM 1. DEZEMBER 2006A. ERLÄUTERUNGEN ZUR LIQUIDATIONS - ERÖFFNUNGSBILANZ I. Allgemeine Angaben Die Gesellschafterversammlung der KIHA Textilien GmbH, Bamberg, hat am 13. November 2006 die Auflösung der Gesellschaft beschlossen und Herrn Werner Kinkel zum alleinigen Liquidator bestellt. Er kann die Gesellschaft allein vertreten, solange er alleiniger Liquidator der Gesellschaft ist. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 22. November 2006. Die Sperrfrist gemäß § 73 Abs. 1 GmbHG endet am 14. Dezember 2007. Der Erläuterungsbericht enthält alle Pflichtangaben der §§ 284, 285 und 289 HGB, soweit sie für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage der Gesellschaft darzustellen, von Bedeutung sind. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aufgrund der in 2006 begonnenen Liquidation wird der allgemeine Bewertungsgrundsatz des going concern Prinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) nicht mehr aufrechterhalten. Negative Auswirkungen, insbesondere Bewertungsänderungen ergeben sich nicht. Die erwarteten Liquidationswerte entsprechen den in der Liquidations-Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Werten. Anderweitige Risiken aufgrund der Liquidation, die wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben könnten, sind nicht vorhanden bzw. bereits entsprechend berücksichtigt. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden grundsätzlich unverändert beibehalten. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze in der Liquidationseröffnungsbilanz sind daher grundsätzlich mit der Schlussbilanz der werbenden Gesellschaft zum 30. November 2006 identisch. Der Jahresabschluss ist unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes erstellt worden, wobei zusätzliche liquidationsspezifische Vorschriften (u.a. § 71 GmbHG) beachtet worden sind. Die Gliederung der Bilanz erfolgt unter Anwendung des § 266 Abs. 2 und 3 HGB. 1. Umlaufvermögen a) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennbetrag angesetzt. b) Rechnungsabgrenzungsposten Die Abgrenzung und Bildung der transitorischen Posten erfolgt in handelsrechtlich zulässigem Umfang. 2. Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden mit dem Teilwert nach § 6 a EStG angesetzt. Als Berechnungsgrundlage dienen die Richttafeln aus dem Jahr 2005 von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Zinsfuß von 6% p.a. Die Steuerrückstellungen entsprechen dem erwarteten Steuersoll. Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass allen erkennbaren Risiken Rechnung getragen wird. 3. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. AKTIVSEITE A. UMLAUFVERMÖGEN I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände
Mit Vereinbarung vom 4. Dezember 2006 wurden sämtliche Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung an die HUK-COBURG Lebensversicherung AG, Coburg, mit Wirkung zum 31. Dezember 2006 abgetreten. II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
B. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Es handelt sich hierbei um vorausbezahlte Beiträge für eine Liquidationsversicherung im Zusammenhang mit der Übertragung der Pensionsverpflichtungen der Gesellschaft auf die HUK-COBURG Lebensversicherung AG, Coburg. C. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG
Das Eigenkapital ist vollständig aufgebraucht, und es ergibt sich ein Überschuss der Passivposten über die Aktivposten in Höhe von EURO 40.581,84. PASSIVSEITE A. EIGENKAPITAL I. Gezeichnetes Kapital
Das Gezeichnete Kapital ist voll einbezahlt. II. Verlustvortrag
III. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
B. RÜCKSTELLUNGEN 1. Pensionsrückstellungen
Hierbei handelt es sich um Rückstellungen für die ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführer Die Rückstellungen für Pensionsanwartschaften wurden aufgrund versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung des § 6 a EStG mit dem Teilwert bilanziert. Mit Vereinbarung vom 4. Dezember 2006 wurden sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus den Pensionsverträgen an die HUK-COBURG Lebensversicherung AG, Coburg, mit Wirkung zum 31. Dezember 2006 übertragen. 2. Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen stellen sich wie folgt dar:
3. Sonstige Rückstellungen
Es handelt sich hierbei um die Abschlusskosten. C. VERBINDLICHKEITEN Sonstige Verbindlichkeiten
Es handelt sich hierbei um Umsatzsteuer 2006. Die Restlaufzeit beträgt weniger als ein Jahr. B. SONSTIGE ANGABEN I. Geschäftsführung bzw. Liquidator (a) Geschäftsführung Herr Werner Kinkel (bis 13. November 2006) (b) Liquidator Herr Werner Kinkel (ab 13. November 2006) II. Vorgänge von besonderer Bedeutung und weiterer Verlauf des Liquidationsverfahrens Vorgänge von besonderer Bedeutung für den Fortgang des Liquidationsverfahrens seit dem Auflösungsbeschluss vom 13. November 2006 sind nach den uns erteilten Auskünften und vorgelegten Nachweisen nicht eingetreten. Für den weiteren Verlauf des Liquidationsverfahrens wird von einer weiterhin zügigen Abwicklung ausgegangen, so dass die Gesellschaft schnellstmöglich nach Ablauf des Sperrjahres des § 73 GmbHG - vorbehaltlich einer abschließenden steuerlichen Außenprüfung - den Antrag auf Löschung aus dem Handelsregister stellen und die Verteilung des nach der Liquidation verbleibenden Reinvermögens an die Gesellschafter vornehmen kann. III. Unterzeichnung der Liquidations-Eröffnungsbilanz (§ 71 GmbHG i.V.m. 245 HGB)
Bamberg, den 15. Februar 2008 Liquidator Werner Kinkel |
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