Lenz Grundstücks GmbH & Co. KG
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Förtsch Edgar Johann David seit 30.10.2001 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
E. F. Film GmbHGrünwaldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang zum 31. Dezember 20101. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) 1.1 Ausführungen zu den Bilanzierungsmethoden (§§ 238 - 251 HGB) Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes - BilMoG - vom 29. Mai 2009 aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftervertrages zu beachten. 1.2 Ausführungen zu den Bewertungsmethoden (§§ 252 - 256 HGB) Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Der nach dem Steuerrecht zulässige Sammelposten und die Vorschriften für geringwertige Wirtschaftsgüter wurden in der Handelsbilanz übernommen, da die Auswirkungen keinen erheblichen Einfluss auf das handelsrechtliche Ergebnis haben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum erwartbaren Erfüllungs- bzw. Rückzahlungsbetrag unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostenänderungen und einer Abzinsung mit einem laufzeitkongruenten Zinssatz bei einer Laufzeit von mehr als einem Jahr angesetzt. 1.3 Methoden der Umrechnung von Fremdwährungspositionen (§284 Abs. 2 Nr. 2 HGB) Bei Valutaforderungen und -verbindlichkeiten erfolgt die Bewertung zum Wechselkurs am Entstehungsstichtag der Forderung bzw. Verbindlichkeit, soweit nicht ein gesunkener oder gestiegener Wechselkurs eine Abwertung der Forderung bzw. Höherbewertung der Verbindlichkeit erforderlich war. 1.4 Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB) Gegenüber dem Vorjahr wurde von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nicht abgewichen. Die Erleichterungen nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden in Anspruch genommen. 2. Spiegel für Verbindlichkeiten Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr. 1 HGB) Verbindlichkeiten, mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren, bestehen zum Abschlussstichtag nicht. 3. Pensionsrückstellungen 3.1 Berechnungsgrundlagen Die Ermittlung der Soll-Werte der Pensionsverpflichtungen n. F. erfolgte nach § 253 HGB n. F. unter Anwendung der Projected Unit Credit Method (PUCM) und unter Berücksichtigung eines Rechnungszinses von 5,25 % bzw. 5,15 %. Bei der Festlegung des Rechnungszins entspricht demnach pauschal dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der aktuell gültige Zinssatz wird von der Deutschen Bundesbank nach der Rückstellungsabzinsungsverordung (RückAbzinsV) ermittelt und bekannt gegeben. Zusätzlich wurden zukünftig zu erwartende Rentensteigerungen in Höhe von 2,0 % jährlich einbezogen. Sterbetafel Heubeck / 2005 G Prämissen:
3.2 Verrechnung gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB
3.3 Handelsrechtliche Zuführungen zur Pensionsrückstellung Art. 67 Abs. 2 EGHGB
4. Gewährte Kredite an die Geschäftsführung (§285 Nr. 9c HGB) bzw. an die Gesellschafter (§42 Abs. 3 GmbHG) Forderungen Verbindlichkeiten
5. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB) Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren zum Geschäftsführer gem. § 25 GmbHG bestellt: Herr Edgar Förtsch Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2010 - 31.12.2010 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 10,79 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. 1.1.2009 - 31.12.2009 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 25.185,03 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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