Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 105038
Eingetragen
8.2.1994
Branche
Filmverleih und -vertrieb, nicht an private HaushalteHerstellung von sonstigen Videofilmen, von Filmen und FernsehprogrammenHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Produktion von Filmen, insbesondere Videofilmen, Vermittlung und Vermarktung von Filmrechten und alle damit in Zusammenhang stehende Geschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

E. F. Film GmbH

Grünwald

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 60.666,55 89.306,44
I. Sachanlagen 60.666,55 30.722,04
II. Finanzanlagen 0,00 58.584,40
B. Umlaufvermögen 1.002.179,16 861.911,45
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 735.325,09 370.347,39
II. Wertpapiere 5.094,03 5.312,25
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 261.760,04 486.251,81
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.815,99
D. Aktive latente Steuern 4.185,41 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.067.031,12 953.033,88

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 82.090,80 39.617,34
I. gezeichnetes Kapital 28.100,00 28.100,00
II. Kapitalrücklage 1.935,41 1.935,41
III. Bilanzgewinn 52.055,39 9.581,93
davon Gewinnvortrag 9.581,94 4.016,88
B. Rückstellungen 289.834,69 284.209,15
C. Verbindlichkeiten 695.105,63 629.207,39
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 695.105,63 629.207,39
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.067.031,12 953.033,88

Anhang zum 31. Dezember 2010

1. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

1.1 Ausführungen zu den Bilanzierungsmethoden (§§ 238 - 251 HGB)

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes - BilMoG - vom 29. Mai 2009 aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftervertrages zu beachten.

1.2 Ausführungen zu den Bewertungsmethoden (§§ 252 - 256 HGB)

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Der nach dem Steuerrecht zulässige Sammelposten und die Vorschriften für geringwertige Wirtschaftsgüter wurden in der Handelsbilanz übernommen, da die Auswirkungen keinen erheblichen Einfluss auf das handelsrechtliche Ergebnis haben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum erwartbaren Erfüllungs- bzw. Rückzahlungsbetrag unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostenänderungen und einer Abzinsung mit einem laufzeitkongruenten Zinssatz bei einer Laufzeit von mehr als einem Jahr angesetzt.

1.3 Methoden der Umrechnung von Fremdwährungspositionen (§284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)

Bei Valutaforderungen und -verbindlichkeiten erfolgt die Bewertung zum Wechselkurs am Entstehungsstichtag der Forderung bzw. Verbindlichkeit, soweit nicht ein gesunkener oder gestiegener Wechselkurs eine Abwertung der Forderung bzw. Höherbewertung der Verbindlichkeit erforderlich war.

1.4 Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)

Gegenüber dem Vorjahr wurde von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nicht abgewichen. Die Erleichterungen nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden in Anspruch genommen.

2. Spiegel für Verbindlichkeiten Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr. 1 HGB)

Verbindlichkeiten, mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren, bestehen zum Abschlussstichtag nicht.

3. Pensionsrückstellungen

3.1 Berechnungsgrundlagen

Die Ermittlung der Soll-Werte der Pensionsverpflichtungen n. F. erfolgte nach § 253 HGB n. F. unter Anwendung der Projected Unit Credit Method (PUCM) und unter Berücksichtigung eines Rechnungszinses von 5,25 % bzw. 5,15 %. Bei der Festlegung des Rechnungszins entspricht demnach pauschal dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der aktuell gültige Zinssatz wird von der Deutschen Bundesbank nach der Rückstellungsabzinsungsverordung (RückAbzinsV) ermittelt und bekannt gegeben. Zusätzlich wurden zukünftig zu erwartende Rentensteigerungen in Höhe von 2,0 % jährlich einbezogen.

Sterbetafel Heubeck / 2005 G

Prämissen:

Stichtag 31.12.2010
Rechnungszins (nach neuem Recht) 5,15 %
Zinssatz zur Ermittlung des Zinsertrages des saldierungsfähigen Vermögens 4,20 %
Gehaltssteigerung (p.a.) n.r.
Rentensteigerung (p.a.) 2,00 %
Anwartschaftssteigerungen (p.a.) 0,00 %
Fluktuation 0,00 %
Endalter 65

3.2 Verrechnung gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB

Pensionsrückstellung nach BilMoG 190.229,00 €
./. Saldierungsfähiges Vermögen 68.145,20 €
Pensionsrückstellung 122.083,80 €

3.3 Handelsrechtliche Zuführungen zur Pensionsrückstellung Art. 67 Abs. 2 EGHGB

Die handelsrechtlichen Zuführungen betragen: 44.762,00 €
./. 1/15 des Zuführungsbetrages gem. BilMoG Einführung Anteil 2010  
Gem. Art. 67 Abs. 7 EGHGB - 2.984,13 €
Stand 31.12.2010 41.777,87 €

4. Gewährte Kredite an die Geschäftsführung (§285 Nr. 9c HGB) bzw. an die Gesellschafter (§42 Abs. 3 GmbHG) Forderungen Verbindlichkeiten

 
Gesellschafter: 10,79
Geschäftsführer: 10,79

5. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB)

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren zum Geschäftsführer gem. § 25 GmbHG bestellt:

Herr Edgar Förtsch

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 10,79 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.

1.1.2009 - 31.12.2009

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 25.185,03 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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