Der
Handwerkerengel UG (haftungsbeschränkt)
Hennef
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 15.05.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.754,00 |
| I.
Sachanlagen |
8.754,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
21.289,45 |
| I.
Vorräte |
11.423,47 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.081,71 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.784,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
30.043,45 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.573,21 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
1.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
1.573,21 |
| B.
Rückstellungen |
718,30 |
| C.
Verbindlichkeiten |
26.751,94 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
15.350,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
30.043,45 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Der Handwerkerengel UG wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren
Vorjahreszahlen
Zur Erläuterung wird ausgeführt: Die
Unternehmensgründung erfolgte im Jahr 2009;
Vorjahreswerte sind nicht vorhanden.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
150,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde ein
Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre
abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 14.957,04
(Vorjahr: Euro 0,00).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 11.401,26 (Vorjahr: Euro 0,00).
Der Jahresabschluss wurde am 07.02.2011 aufgestellt.
In der Gesellschafterversammlung wurde der Vorschlag der
Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung
angenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane
Der Geschäftsführung gehörten an:
Die Gesamtleitung hatten die nachfolgenden
Personen:
Christian Gleinig
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ausgeübter Beruf:
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Elektroinstallateur
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Sylvia Forschenbach
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ausgeübter Beruf:
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Verwaltungsangestellte
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Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde
verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zufügen kann.
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