RBH
GmbH
Lugau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,00 |
1,00 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
44.459,40 |
36.749,74 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
44.458,22 |
35.671,01 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1,18 |
1.078,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.075,00 |
1.207,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
5.431,89 |
|
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
50.967,29 |
37.957,74 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
335,60 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.400,00 |
26.400,00 |
| II.
Bilanzverlust |
31.831,89 |
26.064,40 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
-5.431,89 |
|
| B.
Rückstellungen |
2.200,00 |
2.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
48.767,29 |
35.422,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
50.967,29 |
37.957,74 |
Anhang
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches i.d.F. des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der Gesellschaft handelt es sich gem. § 267
HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Gem. § 284 Abs. 1 HGB sind im Anhang diejenigen
Angaben zu machen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben oder im
Anhang zu machen sind, weil sie in Ausübung eines
Wahlrechtes nicht in der Bilanz oder in der Gewinn- und
Verlustrechnung aufgenommen wurden. Nachfolgend ist
berichtet, wenn Angaben zu folgenden
Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind.
Sofern hierfür ein Wahlrecht besteht, werden
Angaben im Anhang und nicht in der Bilanz oder Gewinn- und
Verlustrechnung gemacht.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen nach § 274a HGB, § 276 HGB und
§ 288 Abs. 1 HGB für kleine Kapitalgesellschaften
wurde Gebrauch gemacht.
Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Ansatz- oder
Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten
sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den
einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn-
und Verlust-rechnung:
Verbindlichkeiten
|
Gesamtbetrag |
bis zu 1 Jahr |
Restlaufzeit
1-5 Jahre |
über 5 Jahre
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
1.957,74 |
1.957,74 |
0,00 |
0,00 |
Erhaltene Anzahlungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
406,00 |
406,00 |
0,00 |
0,00 |
Sonstige Verbindlichkeiten*) |
46.403,55 |
10.000,00 |
36.403,55 |
0,00 |
Gesamtsumme: |
48.767,29 |
12.363,74 |
36.403,55 |
0,00 |
*) davon:
gegenüber Gesellschaftern
|
36.403,55 € |
|
|
|
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 0,00.
Weitere
Pflichtangaben nach § 285 HGB
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen:
Mit einer Inanspruchnahme aus
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Person geführt:
Herr Kai Bachmann
Angaben betreffend die Gesellschafter gem. § 42
Abs. 3 GmbHG
Zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern
bestehen zum Bilanzstichtag Darlehens- und
Verrechnungskonten zu Lasten der Gesellschaft in Höhe
von € 36.403,55.
Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 und 11a HGB
Angaben nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11a sind nicht
zu machen.
Wirtschaftliche Verhältnisse
Bezüglich der bilanziellen Überschuldung
der Gesellschaft sind folgende Erläuterungen zu geben:
Zur Vermeidung der insolvenzrechtlichen
Überschuldung gemäß § 19 InsO sind die
Gesellschafter mit Ihren Ansprüchen auf
Rückzahlung ihrer der Gesellschaft zu Verfügung
gestellten Mittel hinter die Ansprüche aller
gegenwärtigen und künftigen Gläubiger der
Gesellschaft zurückgetreten, sodass ihre Forderungen
auf Rückzahlung auch im insolvenzrechtlichen
Überschuldungsstatus der Gesellschaft nicht zu
passivieren sind. Zahlungen auf die genannten Forderungen
können von den Gesellschaftern nur aus
zukünftigen Gewinnen oder aus Vermögen der
Gesellschaft verlangt werden, das nicht zur Bedienung
vorrangiger Forderungen benötigt wird. Weiterhin haben
sich die Gesellschafter verpflichtet, ihre Forderungen
gegenüber der Gesellschaft so lange nicht geltend zu
machen, wie die teilweise oder vollständige
Befriedigung dieser Forderungen zu einer rechnerischen
Überschuldung der Gesellschaft im Sinne von § 64
GmbHG führen würde.
Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des
Jahresergebnisses vor:
Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Lugau, 23.01.2012
gez. Kai Bachmann, Geschäftsführer
Der Jahresabschluss wurde am 30.01.2012 von der
Gesellschafterversammlung festgestellt.
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