Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 221460
Vorher
Ritter Gastro Management GmbH
Eingetragen
20.10.2015
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenWagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Verwaltung und Betreuung von Joey ́s Pizza Gastronomie.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dominik Ritter
seit 20.10.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
90.00%
C*** M** L*********
10.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Van de Knight Holding GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Van de Knight GmbH

Grünwald

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Umlaufvermögen 403.940,75 123.266,02
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 311.974,87 123.091,86
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 91.965,88 174,16
Summe Aktiva 403.940,75 123.266,02

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 226.189,26 11.952,19
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 13.047,81 -63.719,29
III. Jahresüberschuss 214.237,07 -76.767,10
B. Rückstellungen 134.203,51 24.254,55
C. Verbindlichkeiten 43.547,98 87.059,28
Summe Passiva 403.940,75 123.266,02

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Van de Knight GmbH hat Ihren Sitz in Grünwald und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht München (Reg.Nr. HRB 221460).

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtliniengesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250,00 Euro sowie Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von bis zu einem Jahr wurden sofort abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt.

Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach der Projected Unit Credit Methode im Sinne des IAS 19 ermittelt. Dabei wurde ein Rechnungszins von 1,87 % zugrunde gelegt.

Erfüllungsbetrag der Schulden 54.499 Euro
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte 0 Euro
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte 0 Euro
verrechnete Aufwendungen 0 Euro
verrechnete Erträge 0 Euro

Zum Bilanzstichtag ergibt sich ein ausschüttungsgesperrter Betrag gem. § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von EUR 10.094.

B. Sonstige Angaben

Am Abschlussstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB und auch keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Forderungen und Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Die Forderungen gegen Geschäftsführer betragen zum Abschlussstichtag 199.043,44. Die Forderung wird mit 4 % p.a. verzinst.

Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl gem. § 267 Abs. 5 HGB betrug im Geschäftsjahr 1 Arbeitnehmer.

Der Geschäftsführer schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2021

gez. Dominik Ritter, Geschäftsführer

Grünwald, den 06.06.2023

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 6.6.2023.

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