Wägesysteme Brosius GmbH
Meckel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
59.540,50 |
64.369,50 |
| I.
Sachanlagen |
29.290,50 |
34.119,50 |
| II.
Finanzanlagen |
30.250,00 |
30.250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
385.831,20 |
293.410,52 |
| I.
Vorräte |
18.319,00 |
41.547,80 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
224.445,30 |
81.422,24 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
143.066,90 |
170.440,48 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
510,62 |
481,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
445.882,32 |
358.261,32 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
317.595,69 |
287.606,37 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
262.041,78 |
228.084,13 |
| III.
Jahresüberschuss |
29.989,32 |
33.957,65 |
| B.
Rückstellungen |
60.286,05 |
37.069,88 |
| C.
Verbindlichkeiten |
68.000,58 |
33.585,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
445.882,32 |
358.261,32 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Größenklassen des Unternehmens (§ 267
HGB)
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag folgende
Größenmerkmale gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf: Kleine Kapitalgesellschaft
Angaben zu den Abweichungen von der
Darstellungsstetigkeit (§265 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
Der Jahresabschluss wurde erstmalig nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom
25.05.2009 (BGBl I, S.1102) aufgestellt. Eine Anpassung der
Vorjahreszahlen erfolgte nicht (Art. 67 Abs.8 Satz 2 EGHGB
i.d.F. BilMoG).
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
(§ 284 Abs. 2 HGB)
Der Jahresabschluss der Wägesysteme Brosius GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende
Grundsätze und Methoden:
Das
Sachanlagevermögen wurde zu den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlichen Vorschriften linear bzw.
degressiv vorgenommen.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. dem
Teilwert angesetzt.
Die Bewertung der
Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte
zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzip.
Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 1 v. H. auf die Netto-Forderungen ausreichend
Rechnung getragen.
Kassenbestand und
Bankbestand wurden zum Nennwert bewertet.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Bewertung der
Verbindlichkeiten erfolgte mit dem
Rückzahlungsbetrag.
3. Angaben zur Bilanz
3.1. Aktiva
Forderungen und Ausleihungen an Gesellschafter (§
42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber dem Gesellschafter bestanden am 31.
Dezember 2010 folgende
Forderungen und Ausleihungen:
a) Forderungen gegen Gesellschafter (Kto.
1507):
EUR 3.217,42
(Stand 31. Dezember 2009:
EUR 1.883,44
Die Forderungen und Ausleihungen wurden mit 5 %
verzinst.
3.2. Passiva
Entwicklung des Bilanzgewinns (§ 268 Abs. 1 Satz 2
HGB)
Der
Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt:
Gewinnvortrag zum 31.
Dezember 2009
|
EUR
|
262.041,78
|
|
+ Jahresüberschuss
2010
|
EUR
|
29.989,32
|
|
./.
Vorabausschüttung
|
EUR
|
0,00
|
|
Bilanzgewinn zum 31.
Dezember 2010
|
EUR
|
292.031,10
|
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4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Auf die Darstellung der Angaben zu Gewinn- und
Verlustrechnung wurde verzichtet (§ 326 HGB)
5. Sonstige Angaben
Angabe der Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10
HGB)
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung der Wägesysteme Brosius
GmbH durch den alleinigen Geschäftsführer:
Stefan Brosius, Meckel
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans
(§ 285 Nr. 9c HGB)
Zum Abschlussstichtag bestanden folgende, von der
Gesellschaft an den oben genannten
Geschäftsführer gewährte
Vorschüsse:
Verrechnungskonto Stephan Brosius: EUR 3.217,42
(Stand 31.12.2009: EUR 1.883,44)
Die Forderung wurde mit 5 % verzinst
Meckel, den 06.12.2011
Stephan Brosius
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.12.2011 festgestellt.
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