Rainer
Blechschmidt GmbH, Mechanische Bearbeitung
Gotha
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
225.965,61 |
| I.
Sachanlagen |
216.213,00 |
| II.
Finanzanlagen |
9.752,61 |
| B.
Umlaufvermögen |
156.242,54 |
| I.
Vorräte |
75.689,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
76.283,13 |
| III.
Wertpapiere |
3.884,65 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
385,76 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
22.922,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
405.130,24 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
27.873,11 |
| I.
gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/
Kapitalanteile |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
30.509,92 |
| III.
Jahresüberschuss |
32.818,44 |
| B.
Rückstellungen |
11.541,85 |
| C.
Verbindlichkeiten |
339.045,86 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
26.669,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
405.130,24 |
Anhang
Allgemeine
Angaben zum Jahresabschluss
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben
Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die
Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang
besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss
keine Angaben erfolgten:
-
Angaben zum Jahresabschluss insgesamt
-
Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der
Bilanz
-
Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses
-
Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung
-
Sonstige Angaben
Angaben zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend der
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung
der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 410 wurden im Jahr des Zugangs
aktiviert und planmäßig abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Verbindlichkeiten
Sonstige Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Angaben
über die Mitglieder der Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
-
Herrn Rainer Blechschmidt
Angaben
nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber dem Gesellschafter oder
Angehörigen bestehen keine Rechte und/ oder Pflichten.
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft.
Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des
Jahresergebnisses vor:
Der Jahresüberschuss
beträgt
EUR
32.818,44
Auf neue Rechnung wird
vorgetragen
32.818,44
Betriebsgröße
In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien
für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die
verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind
je nach Einstufung in so genannte "kleine",
"miitelgroße" und große Kapitalgesellschaften
unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung,
Offenlegung oder eine mögliche
Abschlusspflichtprüfung zu beachten.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne
dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft
einzustufen.
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