envenance GmbH
Selbe AdresseBeseitigung von anderen Umweltverschmutzungen und sonstige Tätigkeiten in der Abfallbewirtschaftung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dominik Dr. Wagner seit 23.1.2025 | Prokura |
Michael Griesbeck seit 6.6.2006 | Prokura |
Ulf Dieter Dr. Laub seit 11.12.2001 | Vorstandsmitglied |
Jens Christian Dr. Laub seit 11.12.2001 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Nymphenburger Beteiligungs AGMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023AKTIVA
PASSIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023Die Nymphenburger Beteiligungs AG hat ihren Sitz in München und ist dort beim Amtsgericht im Handelsregister unter der Nummer HRB 140204 eingetragen. I. Angaben gem. § 160 / § 152 Abs. 2 AktG
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen. Der Jahresabschluss der Nymphenburger Beteiligungs AG wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und unter Beachtung des Aktiengesetzes aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde in EUR aufgestellt. Die Betragsangaben im Anhang erfolgten teilweise in TEUR. Die Beträge wurden kaufmännisch auf eine Recheneinheit gerundet, sodass es im Einzelfall zu Rundungsdifferenzen kommen kann. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne der Vorschrift des § 267 HGB. Die Grenzen bei den Umsatzerlösen und der Mitarbeiterzahl liegen unter den Werten zur mittelgroßen Kapitalgesellschaft. Im Einzelnen wurden folgende Grundsätze der Bewertung und Bilanzierung beachtet: 1. Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen vermindert. Zugänge des Geschäftsjahres werden pro-rata-temporis abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige (und außerplanmäßige) Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Betrag von EUR 250,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; bis zum Betrag von EUR 800,00 Einstellung in einen Sammelposten und Abschreibungsverteilung auf 5 Jahre. Zu den Finanzanlagen geben wir folgende Erläuterungen: Finanzanlagen sind mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Auf die Finanzanlagen werden, soweit es sich um eine dauernde Wertminderung handelt, außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, um die Finanzanlagen mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Finanzinstrumente, die zu den Finanzanlagen gehören und die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, sind nicht vorhanden. Bei der Rechnungslegung von Anteilen an Personenhandelsgesellschaften werden die handelsrechtlichen Vorschriften sowie die Stellungnahmen des IDW berücksichtigt. a) Anteile an verbundenen Unternehmen OPTIMA Anlage- und Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG für Vermögensanlagen, München (Optima I)
Kommanditgesellschaft für Wirtschaftsförderung Optima Anlage- und Beteiligungsgesellschaft mbH & Co., München (Optima II)
Optima International Investments Ltd., Toronto, Kanada
"KURFÜRSTENECK" Wohn- und Geschäftshaus Verwaltungsgesellschaft mbH & Co., Altenwohnheim KG, Berlin
"KURFÜRSTENECK" Wohn- und Geschäftshaus Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin
OPTIMA-Center Charlottenburg QUINTAS Anlage- und Beteiligungsges. für Liegenschaften mbH & Co. KG, Berlin (OCC)
Embassy Grundstücksverwaltung und -verwertung GmbH i.L., München
M-Port Optima Office Center GmbH, Berlin
Nymphenburger Höfe Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG i.L., München
Ridler Höfe GmbH, München
Office Center Oberhaching GmbH, München (vorläufig)
Opernloft GmbH, München
Generalshof GmbH, München (vorläufig)
Office Center Hirschgarten Verwaltungs GmbH i.L., München
Office Center Hirschgarten GmbH & Co. KG i.L., München
Optima Atläntico Holding S.L., Madrid, Spanien
Optima Atläntico Inmobiliaria S.L, Madrid, Spanien
Optima Atläntico Promotora S.L., Madrid, Spanien
Optima España Invest S.L., Madrid, Spanien
OPTIMA International Invest GmbH, München
Optima Michigan Inc., Michigan, USA
Es handelt sich um einen konsolidierten Abschluss mit den Tochtergesellschaften Optima New York LLC, Optima Cass LLC und Optima Seward LLC. Kopp Office Center Beteiligungs GmbH, München
New Westside Projekt GmbH & Co. KG, München (vorläufig)
Fuchs Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung, München
b) Beteiligungen DLH Grundbesitz GmbH, München
MP München Projekt Verwaltungs GmbH, München
MP München Projekt GmbH & Co. KG, München
New Eastside Verwaltungs GmbH, München
New Eastside Office Center GmbH & Co. KG, München
New Westside Verwaltungs GmbH, München
Isartor Verwaltungs GmbH, München
Isartor Grundbesitz GmbH & Co. KG, München
Kitz Vorderstadt Residenz GmbH, Kirchberg in Tirol, Österreich
Mikrom GmbH i.L., Berlin (in Insolvenz seit Anfang 2018)
Metropolian JF4 GmbH & Co. KG, Grünwald
Metropolian Siebte Projekte GmbH & Co. KG, Grünwald
Chiemgau 109 München GmbH i.L., München
W 88 GmbH, München
Metropolian Optima Verwaltungs GmbH, Grünwald
Spreeforum Verwaltungs GmbH i.L., München
Spreeforum GmbH & Co. KG i.L., München
Tristone Real Estate GmbH, München
Optima München Invest GmbH, München
Optima München Invest 2 GmbH, München
TwoTwelve GmbH, München
Taunus GmbH & Co. KG, München
Taunus Verwaltungs GmbH, München
Golf Jandia, S.L., La Oliva, Spanien
D & H Maternistr. GmbH & Co. KG, München
I-Campus Magdeburg GmbH, München
Urban Value GmbH, München
F40 Spaces GmbH, München
151 Eighth Investor LP, New York, USA
242Tenth Investors LP, New York, USA
42CAP II GmbH & Co. KG, München
42CAP II Opportunity GmbH & Co. KG, München
42CAP III GmbH & Co. KG, München
Passion Capital III LP, London, Großbritannien
Passion Capital FS LP, London, Großbritannien
Vsquared Ventures I GmbH & Co. KG, München
EBITDA Investments Co-Invest (A) SCSp, Luxemburg
1000 Satellites GmbH, Mannheim
Emeram Private Equity Fund II SCSp, Luxembourg
Fremman 1 MM SCSp, Luxembourg
8 VC Fund V L.P., Austin, USA
42CAP IV GmbH & Co. KG, München
GHC VI Feeder CV, Hertogenbosch, Niederlande
c) Ausleihungen an verbundene Unternehmen durch die NYMPHENBURGER Beteiligungs AG
Die Tilgungen erfolgen jeweils spätestens mit Projektabschluss. d) Ausleihungen an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Die Tilgungen erfolgen jeweils spätestens mit Projektabschluss. 2. Vorratsvermögen Die zum Verkauf bestimmten Grundstücke werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten aktiviert, soweit keine Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert erforderlich sind. Bei der Herstellung von Gebäuden - einschl. Sanierungen und Renovierungen - werden neben den Einzelkosten der Herstellung die Herstellungsnebenkosten und Gemeinkosten auf die Herstellungskosten aktiviert. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Erforderliche Wertberichtigungen werden vorgenommen. Der Ausweis der Forderungen aus Vermietung betrifft Mietforderungen einschl. Nebenkosten. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus dem Finanzverrechnungsverkehr und wurden ordnungsgemäß verzinst. Die sonstigen Vermögensgegenstände resultieren in Höhe von TEUR 1.198 (Vorjahr: TEUR 7.495) aus Ertragssteuerforderungen. Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betragen - wie im Vorjahr - nicht mehr als 1 Jahr. Die Bewertung von Fremdwährungsguthaben (Valutaforderungen) erfolgt mit dem beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag nach § 256a HGB. Forderungen in ausländischer Währung sind zum Bilanzstichtag nicht vorhanden. 4. Wertpapiere des Umlaufvermögens Die Zugangsbewertung erfolgt nach dem Anschaffungskostenprinzip. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, auch wenn nur eine vorübergehende Wertminderung besteht. 5. Sonderposten mit Rücklagenanteil Unter dieser Position werden passivierte Sonderabschreibungen gem. Fördergebietsgesetz ausgewiesen. Die Auflösung erfolgt planmäßig mit EUR 3.167,00 jährlich in den sonstigen betrieblichen Erträgen. Der Ausweis des Altbestands wurde auch nach dem BilMOG beibehalten. 6. Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Als Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" (RT 2018 G) von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Diesen nach den versicherungsmathematischen Grundsätzen des Teilwertverfahrens ermittelten Erfüllungsbeträgen wurde handelsrechtlich ein Rechnungszinsfuß von 1,82 % und eine Rentendynamik von 1,5 % zugrunde gelegt. Rechtsgrundlage ist § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB. Im Jahr 2016 wurde die Bewertung von Pensionsrückstellungen neu geregelt. Erstmals für das Geschäftsjahr 2016 sind Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abzuzinsen, der sich aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergibt und nicht, wie bisher, aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren. Der sich aus der Neubewertung der Pensionsrückstellungen ergebende Unterschiedsbetrag ist ausschüttungsgesperrt, sofern die frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich Gewinnvortrags und abzüglich Verlustvortrags diesem nicht mindestens entsprechen. Der Ausschüttungssperre unterliegt zum 31. Dezember 2023 ein Gesamtbetrag von TEUR 71. Der steuerlich zulässige Rückstellungsbetrag nach § 6a EStG bei einem Rechnungszins von 6 % wurde in der Steuerbilanz fortgeführt. Die Steuerrückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Steuerbelastung gebildet. Latente Steuern wurden in der Handelsbilanz angesetzt, obwohl kleine Kapitalgesellschaften grundsätzlich von der Anwendung des Ansatzes latenter Steuern nach § 274a HGB befreit sind. Gleichwohl mussten passive latente Steuern berücksichtigt werden, da § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB erfüllt war. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde das Temporary-Konzept erstmals vollständig angewendet. Der Ausweis erfolgt unter dem Posten "Passive latente Steuern". Die angesetzten latenten Steuern in Höhe von EUR 10,7 Mio. basieren auf unterschiedlichen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen, insbesondere aufgrund der Bildung von steuerlichen Rücklagen nach Paragraf 6b EstG. Es wurde ein Steuersatz von rund 33 % (Körperschaftsteuer 15,82 % und Gewerbesteuer 17,15 %) zugrunde gelegt. Die Entwicklung der latenten Steuern ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für den Personalbereich. 7. Verbindlichkeiten Die Angabe der Restlaufzeiten ergibt sich aus dem in der Anlage zum Anhang beigefügten Verbindlichkeitenspiegel. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus dem Finanzverrechnungsverkehr. Verbindlichkeiten in ausländischer Währung (Valutaschulden) werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Für die Bewertung wurde grundsätzlich der am Bilanzstichtag geltende Devisenkassamittelkurs zugrunde gelegt. Die Bestimmungen des § 256a HGB wurden beachtet. III. Sonstige Pflichtangaben 1. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Angaben über Gesamtbezüge gem. § 285 Nr. 9 HGB unterbleiben aufgrund der Schutzvorschriften gem. § 286 Abs. 4 HGB. Gegenüber den Vorständen werden zum Bilanzstichtag keine Forderungen ausgewiesen. Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten im Geschäftsjahr 2023 folgende Personen an:
2. Angaben zum Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß §§ 251, 268 Abs. 7 HGB sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt: Bürgschaften
Garantien
In der Vergangenheit sind die vorgenannten Objektgesellschaften ihren vertraglichen Verpflichtungen vollumfänglich nachgekommen. Zum 31. Dezember 2023 wurden sämtliche fällige Zins- und Tilgungsleistungen durch die Objektgesellschaften erfüllt. Aufgrund der positiven wirtschaftlichen Prognosen für die Objektgesellschaften im Hinblick auf die Vermietung der Bestandsimmobilien sowie den geplanten Erlösen für die Entwicklungsprojekte wird mit einer Inanspruchnahme der Gesellschaft aus diesen Haftungsverhältnissen auch in Zukunft nicht gerechnet. Die Dauerschuldverhältnisse der Berichtsgesellschaft betreffen Mietverträge über Geschäftsräume zu üblichen Vertragskonditionen und diverse Leasing- / Mietverträge über Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung im Gesamtwert von rund EUR 0,3 Mio. pro Jahr mit einer Laufzeit bis Ende 2025. Darüber hinaus ist die Gesellschaft durch keine weiteren Dauerschuldverhältnisse verpflichtet. 3. Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG Die Nymphenburger Beteiligungs AG hält über die in Mehrheitsbesitz stehende Gesellschaft OPTIMA-Center Charlottenburg QUINTAS Anlage- und Beteiligungsges. für Liegenschaften mbH & Co. KG (OCC) 1.100.000 Namensaktien zum Nominalwert von EUR 1,00 (13,25 % des Grundkapitals der Nymphenburger Beteiligungs AG von EUR 8.300.000,00), die von der OCC im Rahmen einer Kapitalerhöhung in 2003 übernommen wurden. 4. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr waren neben den beiden Vorständen durchschnittlich 19 (Vorjahr: 18) weitere Mitarbeiter (einschließlich geringfügig Beschäftigte) für unsere Gesellschaft tätig. Zum Abschlussstichtag waren in unserem Unternehmen insgesamt 21 Personen einschließlich 2 Vorstände (Vorjahr: 18) beschäftigt. 5. Finanzinstrumente Es wurden keine Finanzinstrumente über dem beizulegenden Zeitwert i.S. von § 285 Nr. 18 HGB bilanziert. 6. Interne Geschäfte Es sind keine zu nicht marktüblichen Bedingungen abgeschlossenen Geschäfte mit nahestehenden Personen zustande gekommen. 7. Abhängigkeitsbericht Der von uns nach § 312 AktG erstellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen enthält folgende Schlusserklärung: "Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Maßnahmen oder Unterlassungen von Maßnahmen im Sinne von § 312 AktG lagen nicht vor."
München, 15. November 2024 Dr. Ulf D. Laub, Vorstand Dr. Jens C. Laub, Vorstand VERBINDLICHKEITENSPIEGEL ZUM 31. DEZEMBER 2023(Stand: 05.11.2024)
Bei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 326 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Nymphenburger Beteiligungs AG, München Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Nymphenburger Beteiligungs AG, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, 15. November 2024 DR.
KLEEBERG & PARTNER GMBH
Dr. Petersen, Wirtschaftsprüfer ppa. Nagengast, Wirtschaftsprüfer Feststellung Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde in der Gesellschafterversammlung am 12. Dezember 2024 festgestellt. BERICHT DES AUFSICHTSRATS ÜBER DAS GESCHÄFTSJAHR 2023Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 den Vorstand gemäß den ihm durch Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben überwacht und beratend begleitet. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat schriftlich oder mündlich über die Geschäftslage und Entwicklung des Unternehmens, die aktuelle Ertragssituation, die kurz- und mittelfristige Planung sowie geplante Investitionen und organisatorische Maßnahmen unterrichtet. Der Aufsichtsrat war in wichtige Entscheidungen eingebunden und fasste die nach Gesetz und Satzung erforderlichen Beschlüsse. Die Entscheidungen des Aufsichtsrats basieren auf den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands, die wir überprüft haben. Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 30 Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst. Die getroffenen Beschlüsse wurden von den Aufsichtsräten Dr. Anker und Prof. Hoffmann unterzeichnet. Herr Gain, der heute verhindert ist, hat der Beschlussfassung fernmündlich zugestimmt. Der fernmündlichen Zustimmung aller Beschlüsse haben alle Aufsichtsräte heute ausdrücklich zugestimmt. Wie in den Vorjahren war die Gesellschaft neben der Verwaltung des eigenen Grundbesitzes als Bauträger und Entwickler von Immobilien tätig. Das operative Geschäft der Nymphenburger Beteiligungs AG wird - wie in den Vorjahren - zum Großteil im Rahmen ihrer Beteiligungen wahrgenommen. Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 war die Gesellschaft an 25 verbundenen Unternehmen und an 43 Beteiligungsunternehmen beteiligt. Die Umsatzerlöse beliefen sich im Berichtsjahr auf TEUR 6.140. Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen TEUR 2.901. Die Erträge aus Beteiligungen betragen TEUR 18.113, davon Kopp Office Center Beteiligungs GmbH mit TEUR 13.260 und die Metropolian Siebte Projekte GmbH & Co. KG TEUR 4.628. Das Ergebnis der übrigen operativen Erträge und Aufwendungen einschließlich Ertragsteuern hat sich gegenüber dem Vorjahr planmäßig entwickelt. Insgesamt hat sich der Jahresüberschuss gegenüber 2022 von TEUR 36.951 um TEUR 23.596 auf TEUR 13.355 reduziert. Ausschlaggebend für diese Reduzierung waren die gegenüber dem Vorjahr um TEUR 55.565 niedrigeren sonstigen betrieblichen Erträge aufgrund des Verkaufs der Bestandsimmobilie "Am Juliusturm in Berlin" Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses für 2023 mit TEUR 13.355, dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr mit TEUR 111.856 und zwei Ausschüttung über TEUR 25.000 und TEUR 50.000 schließt die Gesellschaft zum 31.12.2023 mit einem Bilanzgewinn von TEUR 50.211 ab. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat sind Einwendungen gegen den Abhängigkeitsbericht nicht zu erheben. Wir erteilen daher folgenden Bestätigungsvermerk: Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Der Jahresabschluss der Nymphenburger Beteiligungs AG, der Abhängigkeitsbericht sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern unverzüglich nach Erstellung zur Verfügung gestellt. Auch im Geschäftsjahr 2023 konnte sich die Gesellschaft in einem anspruchsvollen Marktumfeld mit sehr soliden Resultaten präsentieren. Das Jahr 2023 war bereits von sehr hohen Zinsen geprägt. Wegen den weiterhin gestiegenen Bauzinsen und des ebenso gestiegenen Baukosten hat sich das Marktumfeld für Immobilienentwickler grundsätzlich erheblich verschlechtert. Die Gesellschaft wird mit erhöhter Aufmerksamkeit und bewährt vorsichtigem Agieren sich dieser wirtschaftlich angespannten Lage stellen. Die erheblichen liquiden Finanzmittel der Gesellschaft bilden ein gutes Polster für die zu erwartenden Verwerfungen auf dem Immobilienmarkt. Im Namen des Aufsichtsrates danke ich allen Mitgliedern des Vorstandes sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren tatkräftigen Einsatz und die konstruktive Zusammenarbeit im vergangenen Jahr.
München, im Dezember 2024 Dr. Axel Anker, Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender |
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