Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 12686
Eingetragen
7.11.2003
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen MetallenHerstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen
Gegenstand
der Betrieb einer Bauschlosserei und Kunstschmiede sowie Übernahme von Metallarbeiten aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu beteiligen sowie Zweigniederlassungen zu errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Felix Potisk
seit 6.11.2017
Geschäftsführer
Marcel Kilian
seit 6.11.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

50.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
49.00%
1.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Felix Potisk
40883 Ratingen
25000
50.00%
Marcel Kilian
40822 Mettmann
25000
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Zidek GmbH.

Mettmann

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 12.777,00 17.181,00
I. Sachanlagen 12.777,00 17.181,00
B. Umlaufvermögen 102.257,13 214.410,12
I. Vorräte 21.888,45 26.211,65
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 63.376,52 71.807,82
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 427,93 25.919,13
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 16.992,16 116.390,65
Bilanzsumme, Summe Aktiva 115.034,13 231.591,12

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 90.577,80 71.539,64
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 65.835,48 45.975,05
III. Bilanzverlust 822,27 0,00
B. Rückstellungen 15.063,86 140.478,71
C. Verbindlichkeiten 9.392,47 19.572,77
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 9.392,47 19.572,77
Bilanzsumme, Summe Passiva 115.034,13 231.591,12

Anhang



A. Angaben zum Jahresabschluss, zur Bilanzierung und Bewertung

1. Anwendung des Bilanzrichtliniengesetzes

Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinienge­setzes aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. von § 267 Abs. 1 HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes 2016 (BilRUG), da zwei der drei nachstehenden Größenmerkmale nicht überschritten wurden:
  

  6.000.000 € Bilanzsumme

12.000.000 € Umsatzerlöse

im Jahresdurchschnitt 50 Arbeitnehmer.



2. Bilanzierung und Bewertungsmethoden

Mit Einführung des BilMoG ist die umgekehrte Maßgeblichkeit (§ 5 Abs.1 S. 2 EStG) der Steuerbilanz für die Handelsbilanz nicht mehr gegeben. Es werden deshalb keine Sonderabschreibungen oder steuerliche Sonderposten mehr gebildet. Auch Bilanzansätze nach steuerlichen Wahlrechten finden keine Anwendung mehr.

Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs­kosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen aktiviert, die nach der linearen Methode berechnet wurden. Soweit Abschreibungen bereits vor erstmaliger Anwendung des BilMoG in Anspruch genommen wurden, behält auch noch die degressive Methode ihre Gültigkeit (Art. 67 Abs.4 S.1 EGHGB).

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von netto 410,00 € (GWG = geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden aus Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs in vollem Umfang abgeschrieben.  Für GWG, deren Anschaffungskosten zwischen 150,00 € und 1.000,00 € lagen, war in den Jahren 2008 und 2009 ein Sammelposten zu bilden, der  - wegen untergeordneter Bedeutung - gemäß § 6 Abs. 2a EStG entsprechend seiner Nutzungsdauer auf fünf Jahre gleichmäßig abgeschrieben wird.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und der Warenvorräte erfolgt zu den Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren Marktpreisen.

Die Bewertung der Forderungen wurde grundsätzlich unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken vorgenommen.

Für latente Steuern (§ 274 HGB) wird die Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften
(§ 274a Nr. 5 HGB) in Anspruch genommen, auf die Ausweisung von latenten Steuern zu verzichten, soweit nicht Sachverhalte des § 249 Abs.1 HGB eine Passivierung gebieten

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden und zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Die übrigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet worden. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berück­sichtigt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden bis zum Geschäftsjahr 2015 Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den neuen handelsrechtlichen Regelungen des § 253 HGB ebenfalls nach dem Erfüllungsbetrag durchgeführt.

Im Geschäftsjahr wurden die Pensionsverpflichtungen gegenüber dem früheren Gesellschafter-Geschäftsführer mit Vertrag vom 15. Juli 2016 abgefunden. Die Bildung einer Rückstellung konnte deshalb zum 31. Dezember 2016 unterbleiben.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Bei unverzinslichen Verbindlichkeiten erfolgt eine Abzinsung.

3. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr wurde nicht vorgenommen, da bereits im Jahr 2010 die Änderungen, die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vorgegeben waren, berücksichtigt wurden. Die Übergangserleichterungen in Art. 67 Abs. 8 EGHGB wurden im Vorjahr mit folgender Ausnahme  in Anspruch genommen:

Auf den Ausweis von latenten Steuern wurde verzichtet. Insoweit wurden die Erleichterungen des § 274a Nr. 5 HGB in Anspruch genommen.

Die Übergangserleichterungen in Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB zur Verteilung der Zuführung der Pensionsrückstellung auf 15 Jahre wurden nicht in Anspruch genommen.

B. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

1. Anlagevermögen

Einzelangaben zu den Gegenständen des Anlagevermögens, insbesondere Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die kumulierten Abschreibungsbeträge, Abschreibungen des Geschäftsjahres und die Buchwerte ergeben sich aus dem beigefügten Anlagenspiegel und der Aufstellung zur Entwicklung des Anlagevermögens.

2. Vorratsvermögen

Der Wertansatz für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe entspricht dem Wert laut Inventur der Geschäftsführung zum 31.12.2016.

3. Unfertige Leistungen

Am Bilanzstichtag waren teilfertige Arbeiten zu bewerten. Dies ist in der Weise geschehen, dass die aufgewendeten Lohn- und Materialkosten im Schätzungswege durch die Geschäftsführung bewertet wurden. Zusätzliche Anhaltspunkte waren erhaltene Kundenanzahlungen.

4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
      und sonstige Vermögensgegenstände


In dieser Position sind solche mit mehr als einem Jahr Laufzeit von 1.027,93 € enthalten.

5. Rechnungsabgrenzungsposten

Für das Folgejahr 2016 war kein Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden.

6. Latente Steuern

Für latente Steuern (§ 274 HGB) wurde von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften (§ 274a Nr. 5 HGB) Gebrauch gemacht. Der im Vorjahr gebildete Sonderposten wurde aufgelöst.

7. Eigenkapital / Gewinnvortrag

Bei der Entwicklung des Gewinnvortrages waren im Geschäftsjahr keine Gewinnausschüttungen zu berücksichtigen. Zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung liegt ein Ausschüttungsbeschluss vor, der den gesamten Gewinnvortrag umfasst.

8. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden bis zum Geschäftsjahr 2015 Rückstellungen auf der Basis versicherungsmathemathischer Berechnungen, entsprechend den Regelungen nach dem Teilwertverfahren, gebildet. Diese Rückstellungen betrafen in voller Höhe die Hinterbliebenenversorgung des früheren Gesellschafter-Geschäftsführers. Der Versicherungsfall ist bereits Ende 2003 eingetreten. Die Gesellschaft zahlte ihrem früheren Gesellschafter-Geschäftsführer bis einschließlich Juli 2016 die vereinbarte Altersrente.

Im Geschäftsjahr wurden die Pensionsverpflichtungen gegenüber dem früheren Gesellschafter-Geschäftsführer mit Vertrag vom 15. Juli 2016 abgefunden. Die Bildung einer Rückstellung konnte deshalb zum 31. Dezember 2016 unterbleiben.

9. Steuerrückstellungen

Für das Geschäftsjahr 2016 musste eine Körperschaftsteuerrückstellung in Höhe von 2.582,86 € und eine Gewerbesteuerrückstellung in Höhe von 4.124,00 € gebildet werden.

10. Sonstige Rückstellungen


Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Jahresabschluss- und Beratungskosten, Personalkosten für Arbeitnehmer und für sonstige Risiken..

11. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Kreditoren betrugen zum Bilanzstichtag insgesamt 2.031,77 €, die erhaltenen Anzahlungen betrugen 1.500,00 € netto.

12. Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 6.190,88 € haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

13. Eventualverbindlichkeiten und sonstige
        finanzielle Verpflichtungen


Über die sich aus der Bilanz ergebenden finanziellen Verpflichtungen hinaus besteht noch eine Verpflichtung aus dem Geschäftsraummietvertrag. Darüber hinaus sind keine weiteren Verbindlichkeiten oder Haftungsverhältnisse bekannt.



C. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung können für kleine Kapitalgesellschaften entfallen.

D. Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2016 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzu­tragen und danach den gesamten Gewinnvortrag an die Anteilseigner auszuschütten..

E. Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäf­te des Unternehmens durch

Herrn Reinhold Menig, Mettmann

geführt.

Hinsichtlich den Angaben zur Zahl der Beschäftigten und den Bezügen der Geschäftsführung verweisen wir im Rahmen der größenabhängigen Erleichterungen auf die Ausnahmeregelungen der § 286 (4) und § 288 HGB.

  

sonstige Berichtsbestandteile


Mettmann, den 13. Februar 2017
Reinhold Menig
Geschäftsführer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.02.2017 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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