Zidek
GmbH.
Mettmann
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.777,00 |
17.181,00 |
| I.
Sachanlagen |
12.777,00 |
17.181,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
102.257,13 |
214.410,12 |
| I.
Vorräte |
21.888,45 |
26.211,65 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
63.376,52 |
71.807,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
427,93 |
25.919,13 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
16.992,16 |
116.390,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
115.034,13 |
231.591,12 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
90.577,80 |
71.539,64 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
65.835,48 |
45.975,05 |
| III.
Bilanzverlust |
822,27 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
15.063,86 |
140.478,71 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.392,47 |
19.572,77 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.392,47 |
19.572,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
115.034,13 |
231.591,12 |
Anhang
A. Angaben zum Jahresabschluss, zur Bilanzierung und
Bewertung
1. Anwendung des Bilanzrichtliniengesetzes
Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtliniengesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i. S. von § 267 Abs. 1 HGB in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes 2016 (BilRUG), da zwei
der drei nachstehenden Größenmerkmale nicht
überschritten wurden:
| • |
6.000.000 €
Bilanzsumme
|
| • |
12.000.000 €
Umsatzerlöse
|
| • |
im Jahresdurchschnitt 50
Arbeitnehmer.
|
2. Bilanzierung und Bewertungsmethoden
Mit Einführung des BilMoG ist die umgekehrte
Maßgeblichkeit (§ 5 Abs.1 S. 2 EStG) der
Steuerbilanz für die Handelsbilanz nicht mehr gegeben.
Es werden deshalb keine Sonderabschreibungen oder
steuerliche Sonderposten mehr gebildet. Auch
Bilanzansätze nach steuerlichen Wahlrechten finden
keine Anwendung mehr.
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
aktiviert, die nach der linearen Methode berechnet wurden.
Soweit Abschreibungen bereits vor erstmaliger Anwendung des
BilMoG in Anspruch genommen wurden, behält auch noch
die degressive Methode ihre Gültigkeit (Art. 67 Abs.4
S.1 EGHGB).
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, soweit sie der Abnutzung
unterliegen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von netto 410,00 € (GWG =
geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden aus
Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs in vollem
Umfang abgeschrieben. Für GWG, deren
Anschaffungskosten zwischen 150,00 € und 1.000,00
€ lagen, war in den Jahren 2008 und 2009 ein
Sammelposten zu bilden, der - wegen untergeordneter
Bedeutung - gemäß § 6 Abs. 2a EStG
entsprechend seiner Nutzungsdauer auf fünf Jahre
gleichmäßig abgeschrieben wird.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
der Warenvorräte erfolgt zu den Anschaffungskosten
bzw. zu den niedrigeren Marktpreisen.
Die Bewertung der Forderungen wurde
grundsätzlich unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken vorgenommen.
Für latente Steuern (§ 274 HGB) wird die
Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften
(§ 274a Nr. 5 HGB) in Anspruch genommen, auf die
Ausweisung von latenten Steuern zu verzichten, soweit nicht
Sachverhalte des § 249 Abs.1 HGB eine Passivierung
gebieten
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden und zum Bilanzstichtag noch
nicht veranlagten Steuern. Die übrigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet worden. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden bis zum Geschäftsjahr
2015 Rückstellungen gebildet. Die
Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
neuen handelsrechtlichen Regelungen des § 253 HGB
ebenfalls nach dem Erfüllungsbetrag durchgeführt.
Im Geschäftsjahr wurden die
Pensionsverpflichtungen gegenüber dem früheren
Gesellschafter-Geschäftsführer mit Vertrag vom
15. Juli 2016 abgefunden. Die Bildung einer
Rückstellung konnte deshalb zum 31. Dezember 2016
unterbleiben.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet. Bei unverzinslichen
Verbindlichkeiten erfolgt eine Abzinsung.
3. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr wurde nicht
vorgenommen, da bereits im Jahr 2010 die Änderungen,
die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vorgegeben
waren, berücksichtigt wurden. Die
Übergangserleichterungen in Art. 67 Abs. 8 EGHGB
wurden im Vorjahr mit folgender Ausnahme in Anspruch
genommen:
Auf den Ausweis von latenten Steuern wurde
verzichtet. Insoweit wurden die Erleichterungen des §
274a Nr. 5 HGB in Anspruch genommen.
Die Übergangserleichterungen in Art. 67 Abs. 1
Satz 1 EGHGB zur Verteilung der Zuführung der
Pensionsrückstellung auf 15 Jahre wurden nicht in
Anspruch genommen.
B. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
1. Anlagevermögen
Einzelangaben zu den Gegenständen des
Anlagevermögens, insbesondere Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, die kumulierten
Abschreibungsbeträge, Abschreibungen des
Geschäftsjahres und die Buchwerte ergeben sich aus dem
beigefügten Anlagenspiegel und der Aufstellung zur
Entwicklung des Anlagevermögens.
2. Vorratsvermögen
Der Wertansatz für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe entspricht dem Wert laut Inventur der
Geschäftsführung zum 31.12.2016.
3. Unfertige Leistungen
Am Bilanzstichtag waren teilfertige Arbeiten zu
bewerten. Dies ist in der Weise geschehen, dass die
aufgewendeten Lohn- und Materialkosten im
Schätzungswege durch die Geschäftsführung
bewertet wurden. Zusätzliche Anhaltspunkte waren
erhaltene Kundenanzahlungen.
4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und sonstige
Vermögensgegenstände
In dieser Position sind solche mit mehr als einem
Jahr Laufzeit von 1.027,93 € enthalten.
5. Rechnungsabgrenzungsposten
Für das Folgejahr 2016 war kein
Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden.
6. Latente Steuern
Für latente Steuern (§ 274 HGB) wurde von
den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
(§ 274a Nr. 5 HGB) Gebrauch gemacht. Der im Vorjahr
gebildete Sonderposten wurde aufgelöst.
7. Eigenkapital / Gewinnvortrag
Bei der Entwicklung des Gewinnvortrages waren im
Geschäftsjahr keine Gewinnausschüttungen zu
berücksichtigen. Zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung
liegt ein Ausschüttungsbeschluss vor, der den gesamten
Gewinnvortrag umfasst.
8. Rückstellungen für
Pensionsverpflichtungen
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden bis zum Geschäftsjahr
2015 Rückstellungen auf der Basis
versicherungsmathemathischer Berechnungen, entsprechend den
Regelungen nach dem Teilwertverfahren, gebildet. Diese
Rückstellungen betrafen in voller Höhe die
Hinterbliebenenversorgung des früheren
Gesellschafter-Geschäftsführers. Der
Versicherungsfall ist bereits Ende 2003 eingetreten. Die
Gesellschaft zahlte ihrem früheren
Gesellschafter-Geschäftsführer bis
einschließlich Juli 2016 die vereinbarte Altersrente.
Im Geschäftsjahr wurden die
Pensionsverpflichtungen gegenüber dem früheren
Gesellschafter-Geschäftsführer mit Vertrag vom
15. Juli 2016 abgefunden. Die Bildung einer
Rückstellung konnte deshalb zum 31. Dezember 2016
unterbleiben.
9. Steuerrückstellungen
Für das Geschäftsjahr 2016 musste eine
Körperschaftsteuerrückstellung in Höhe von
2.582,86 € und eine Gewerbesteuerrückstellung in
Höhe von 4.124,00 € gebildet werden.
10. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen die
Jahresabschluss- und Beratungskosten, Personalkosten
für Arbeitnehmer und für sonstige Risiken..
11. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Kreditoren betrugen zum Bilanzstichtag insgesamt
2.031,77 €, die erhaltenen Anzahlungen betrugen
1.500,00 € netto.
12. Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von
insgesamt 6.190,88 € haben alle eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
13. Eventualverbindlichkeiten und sonstige
finanzielle Verpflichtungen
Über die sich aus der Bilanz ergebenden
finanziellen Verpflichtungen hinaus besteht noch eine
Verpflichtung aus dem Geschäftsraummietvertrag.
Darüber hinaus sind keine weiteren Verbindlichkeiten
oder Haftungsverhältnisse bekannt.
C. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung können
für kleine Kapitalgesellschaften entfallen.
D. Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2016 in
voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen und
danach den gesamten Gewinnvortrag an die Anteilseigner
auszuschütten..
E. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
Herrn Reinhold Menig, Mettmann
geführt.
Hinsichtlich den Angaben zur Zahl der
Beschäftigten und den Bezügen der
Geschäftsführung verweisen wir im Rahmen der
größenabhängigen Erleichterungen auf die
Ausnahmeregelungen der § 286 (4) und § 288 HGB.
sonstige Berichtsbestandteile
Mettmann, den 13. Februar 2017
Reinhold Menig
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.02.2017 festgestellt.
|