PRO 8
Lebensqualität für Menschen GmbH
Gangelt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.481.400,41 |
8.707.412,27 |
| I.
Sachanlagen |
4.363.400,41 |
8.589.333,10 |
| II.
Finanzanlagen |
118.000,00 |
118.079,17 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.154.783,27 |
1.297.825,37 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
59.921,04 |
331.820,28 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.094.862,23 |
966.005,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
6.636.183,68 |
10.005.237,64 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
37.969,87 |
286.198,10 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
12.969,87 |
261.198,10 |
| B.
Rückstellungen |
640.763,00 |
19.584,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.957.450,81 |
9.638.125,54 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
61.330,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
6.636.183,68 |
10.005.237,64 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Die PRO 8 Lebensqualität für Menschen GmbH
hat ihren Sitz in Gangelt. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichtes Aachen unter HRB 17443 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die
Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in
Anspruch genommen.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
2.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
entspricht den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
der §§ 252 bis 256 a HGB.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Finanzanlagen werden grundsätzlich mit den
Anschaffungskosten bzw. dem Nennwert bilanziert. Bei
dauernder Wertminderung werden
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu ihrem
Nennwert bilanziert. Wertberichtigungen zur Deckung
individueller und pauschaler Risiken werden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nennwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen in angemessenem Umfang die
ungewissen Verbindlichkeiten und
Wagnisse. Sie werden aufgrund der im Zeitpunkt der
Bilanzaufstellung vorliegenden Erkenntnisse in
Höhe der Erfüllungsbeträge gebildet, die
nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig sind.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
3.
Angaben zur Bilanz
3.1
Umlaufvermögen
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
TEuro 4,0 (Vj. TEuro 3,8 unter Forderungen gegenüber
verbundenen Unternehmen) enthalten.
3.2
Eigenkapital
Der in dem ausgewiesenen Bilanzgewinn einbezogene
Gewinnvortrag beträgt TEuro 261,2.
3.3
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt TEuro 5.957,5
(Vj.: TEuro 1.893,1). Der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über
einem Jahr beträgt Euro 0,0 (Vj.: Euro 7.745,2).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind
beträgt TEuro 4.778,0 (Vj. TEuro 8.187,3).
Die Verbindlichkeiten sind durch Grundschulden im
Grundbuch von Bedburg des Amtsgerichts Bergheim, Blatt
10096, gesichert.
3.4
Sonstige Haftungsverhältnisse
Sonstige Haftungsverhältnisse gem. § 251
HGB aus einer selbstschuldnerischen Mitverpflichtung
gegenüber Kreditinstituten bestanden in Höhe von
TEuro 6.700,0. Die Kredite beliefen sich zum Bilanzstichtag
auf TEuro 5.623,2 (Vj. TEuro 5.404,7) und dienten der
Errichtung eines Pflegeheims.
Mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen, weil
die Verbindlichkeiten durch andere Sicherheiten gedeckt
sind. Die Darlehensverbindlichkeiten werden in 2019
vollständig zurückgeführt.
Gangelt, den 04. Juli 2019
gez. Johannes Heinrichs gez. Karin
Heinrichs
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.10.2019 festgestellt.
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