NetValue
Consulting GmbH
Neu-Ulm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
312,00 |
468,00 |
| I.
Sachanlagen |
312,00 |
468,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
12.679,37 |
34.838,99 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.643,18 |
5.927,23 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
36,19 |
28.911,76 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
991,70 |
1.152,20 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
39.455,67 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
53.438,74 |
36.459,19 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
20.194,92 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
7.694,92 |
17.805,06 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
59.650,59 |
10.110,14 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
39.455,67 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
3.670,00 |
8.498,65 |
| C.
Verbindlichkeiten |
49.768,74 |
7.765,62 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
49.768,74 |
7.765,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
53.438,74 |
36.459,19 |
Anhang
Anhang zum 31. Dezember 2010
NetValue Consulting GmbH, Neu-Ulm
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss entspricht den handelsrechtlichen
Vorschriften zur Rechnungslegung unter Beachtung der
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften nach §§ 264 ff. HGB in der
durch das Bilanzrechts-Modernisierungsgesetz mit Wirkung ab
01.01.2010 geänderten Fassung.
Zum 01.01.2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des Bilanzrechts-Modernisierungsgesetzes
(BilMoG) umgestellt. Die sich aus Art. 67 Abs. 1 bis 5
EGHGB ergebenden Beibehaltungswahlrechte mit Ausnahme des
Abs. 4 (Beibehaltung von Buchwerten nach steuerlichen
Sonderabschreibungen) waren nicht
einschlägig.
Nach den Vorschriften des § 267 HGB ist die
Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei
der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde gleichwohl
hinsichtlich Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung kein
Gebrauch gemacht. Im Rahmen des Anhangs wird jedoch auf die
für kleine Kapitalgesellschaften nach den §§
274a, 276 Satz 2 und § 288 Abs. 1 HGB nicht
erforderlichen Angaben grundsätzlich verzichtet.
Für Zwecke der Offenlegung von Bilanz und Anhang
werden die Bilanz in der verkürzten Form nach §
266 Abs. 1 Satz 3 HGB und der Anhang im Hinblick auf §
274a Nr. 1 HGB ohne Beifügung des
Brutto-Anlagenspiegels nach § 268 Abs. 2 HGB
dargestellt.
Der Gewinn- und Verlustrechnung liegt das
Gesamtkostenverfahren zugrunde.
Ein Lagebericht wurde zulässigerweise nicht
erstellt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
2.1 Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt. Aus den Vorschriften des
Bilanzrechts-Modernisierungsgesetz (BilMoG) ergaben sich
keine Änderungen im Ausweis.
Die sich durch die geänderten
Bewertungsvorschriften des BilMoG ergebenden Auswirkungen
wurden geprüft. Angesichts der insgesamt
geringfügigen Beträge wurde jedoch aus
wirtschaftlichen Gründen von einer von der
Steuerbilanz abweichenden Bewertung abgesehen.
2.2 Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag
buchmäßig überschuldet. Mit Blick darauf,
dass die Überschuldung durch entsprechende
Rangrücktrittserklärungen des Gesellschafters
für ihm zustehende Ansprüche jederzeit geheilt
werden könnte und das vorläufige Ergebnis zum
30.09. des Folgejahres den nicht durch Eigenkapital
gedeckten Fehlbetrag bereits vollständig ausgleicht,
wird bei der Bilanzierung und Bewertung von der
Fortführung des Unternehmens ausgegangen
(Going-concern-Prämisse).
2.3 Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen
vermindert.
Die im Geschäftsjahr 2010 zugegangenen
Geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und
Herstellungskosten bis Euro 410,00 werden in Übernahme
der steuerrechtlichen Regelung im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben. Auf die Bildung eines Sammelpostens
gemäß § 6 Abs. 2a EStG wird verzichtet; der
in 2009 steuerbilanziell zwingend gebildete Sammelposten
wird jedoch auch handelsbilanziell fortgeführt.
2.4 Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nominalwert.
Einzelwertberichtigungen wurden im erforderlichen Umfang
vorgenommen.
2.5 Für Ausgaben, die Aufwand für einen
bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen,
wurden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Posten
aus dem Vorjahr wurden entsprechend aufgelöst.
2.6 Die sonstigen Rückstellungen für
ungewisse Verbindlichkeiten berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
wurden in der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Höhe mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Aufgrund der geringen
Beträge wurde von einer aufwändigen Umbewertung
abweichend von der Steuerbilanz abgesehen.
2.8 Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Einzelangaben zu den Positionen der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung
3.1 Entwicklung des Anlagevermögens
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem
nachfolgenden Anlagespiegel gemäß § 268 HGB
zu entnehmen (siehe nachfolgende Seite). Für Zwecke
der Offenlegung des Jahresabschlusses wird auf diesen
Anlagenspiegel verzichtet.
3.3 Im Bilanzposten Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern mit Euro
16.534,75 (Vj. TEuro 6,2) enthalten.
4. Sonstige Angaben
4.4 Geschäftsführer der NetValue Consulting
GmbH war im Geschäftsjahr 01.01.2010 bis 31.12.2010
Herr Thomas C. Bauer, Diplom-Volkswirt.
Neu-Ulm, 09.01.2012
NetValue Consulting GmbH
......................................................
gez. Thomas C. Bauer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.01.2012 festgestellt.
|