Unger Consulting GmbHLiquidiert

59469 Ense, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Arnsberg HRB 8871
Eingetragen
21.10.2009
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungVermittlungstätigkeiten für die Vermietung und das Leasing von sonstigen beweglichen Sachen und nichtfinanziellen immateriellen Vermögensgütern
Gegenstand
Beratung und Vermittlung von Leasingverträgen; Finanzdienstleistungen mit Ausnahme von § 34 c Gewerbeordnung; Unternehmensberatung; Vermittlung von Baugenehmigungen und deren Projektierung; An- und Verkauf von Unterhaltungsgeräten und Automaten.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Christa Hildegard Frieda Unger
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Christa Hildegard Frieda Unger
59174 Kamen
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Unger Consulting GmbH

Ense

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.841,00 1.833,00
I. Sachanlagen 1.841,00 1.833,00
B. Umlaufvermögen 23.955,06 14.519,02
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 22.060,33 1.635,22
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.186,86 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.894,73 12.883,80
Bilanzsumme, Summe Aktiva 25.796,06 16.352,02

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 12.426,12 9.878,55
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 15.121,45 0,00
III. Jahresüberschuss 2.547,57 -15.121,45
B. Rückstellungen 4.249,56 700,00
C. Verbindlichkeiten 9.120,38 5.773,47
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 9.120,38 5.773,47
Bilanzsumme, Summe Passiva 25.796,06 16.352,02

Anhang


Allgeme ine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265, 266 ff. HGB). Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Absatz 8 S. 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Absatz 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Soweit ein Wahlrecht für die Darstellung gesetzlich bestimmter Sachverhalte in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang besteht, erfolgen die Angaben in der Regel im Anhang. Weiterhin sind gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB einige Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen worden, um die Klarheit der Darstellung zu vergrößern. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Sie werden je nach Art des Vermögensgegenstandes linear oder degressiv abgeschrieben. Die Verteilung der Abschreibungen erfolgt in der Regel nach Maßgabe der jeweils kürzesten steuerlich für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 150,00 werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 werden seit 2008 entsprechend den steuerlichen Vorschriften im Jahr der Anschaffung in einen Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2009 angeschafft wurden, werden im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben. Beim Umlaufvermögen werden negative Wertänderungen, die bis zur Bilanzaufstellung bekannt werden, durch entsprechende Abschreibungen berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin
Frau Bettina Rehfeld, Ense

Ense, 29. März 2012
 
Unger Consulting GmbH
gez.  Die Geschäftsführerin

  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 2.186,86 EUR.

16.10.2009 - 31.12.2009

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.03.2012 festgestellt.

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