Hyundai-Autohaus Inhaber Henning Rogge
Selbe AdresseEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Philipp Rogge seit 10.8.2012 | Prokura |
Henning Andreas Rogge seit 24.7.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Cathleen Rogge | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Autohaus Rogge GmbHMagdeburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023der Firma Autohaus Rogge GmbH, 39116 MagdeburgI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1. Eckdaten zum Unternehmen, Gliederung Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Firma Autohaus Rogge GmbH, 39116 Magdeburg (Amtsgericht Stendal, HR B 112841) wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Schema des § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften zur Erstellung des Anhangs wurde Gebrauch gemacht (§ 288 Satz 1 HGB). 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Im Einzelnen waren bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 folgende Grundsätze und Methoden zu beachten: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der "Abnutzung" unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung wurde linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB) bzw. Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 HGB) angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Selbständig nutzbare Vermögensgegenstände des beweglichen Sachanlagevermögens mit einem Wert bis EUR 800,00 je Einheit werden gemäß § 8 Abs. 1 KStG in Verbindung mit § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten bereits gezahlte Beträge, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. In analoger Anwendung des § 8 Abs. 1 KStG in Verbindung mit § 5 Abs. 5 Satz 2 EStG wurde auf den Ansatz von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten verzichtet, wenn die jeweilige Ausgabe den Betrag des § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG nicht übersteigt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten Der Jahresabschluss enthält keine auf fremde Währung lautenden Sachverhalte. 4. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. II. Angaben zu den Posten der Bilanz 1. Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens Die Entwicklung des Anlagevermögens und die Gliederung der Geschäftsjahresabschreibung sind im nachfolgenden Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023 dargestellt.
2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 3. Sonstige Verbindlichkeiten In dem Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind enthalten:
III. Angaben zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind keine gesonderten Angaben notwendig. IV. Sonstige Pflichtangaben 1. Ausleihungen, Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern In der Bilanz sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) enthalten. 2. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
3. Gewährte Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Geschäftsführungsorgane
Die Kredite werden mit 2 v. H. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verzinst und sind jederzeit kündbar. 4. Angaben über sonstige finanzielle Verpflichtungen Nicht in der Bilanz erscheinende sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen im Gesamtbetrag von EUR 141.480,00.
5. Angaben über Anzahl der Beschäftigten Als durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer gilt gemäß § 267 Abs. 5 HGB der vierte Teil der Summe aus den Zahlen der jeweils am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember beschäftigten Arbeitnehmer, jedoch ohne die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Im Geschäftsjahr 2023 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 26 Arbeitnehmer. 6. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt: Henning Rogge, 39171 Sülzetal OT Altenweddingen Die Darstellung der Gesamtbezüge (§ 285 Nr. 9 a HGB) wird unter Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. 7. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten sind, und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor. 8. Angaben über Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung
Gemäß § 288 Abs. 1 HGB wird auf die Darstellung der Ergebnisverwendung verzichtet. sonstige Berichtsbestandteile
Magdeburg, den 03. September 2024 Henning Rogge, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 05.09.2024 festgestellt. |
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