Stadtwerke SH Verwaltungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jendrik Schade seit 2.10.2025 | Prokura |
Claus Kuhr seit 2.10.2025 | Prokura |
Tino Löffler seit 2.10.2025 | Prokura |
Bernd Günter Reichelt seit 10.5.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Rendsburg | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 51.00% | |
| 33.33% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Rendsburg GmbHRendsburgJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023STADTWERKE RENDSBURG GMBH, RENDSBURGI. Grundlagen der Gesellschaft Die Stadtwerke Rendsburg GmbH ist ein kommunaler Infrastrukturdienstleister für die Energie- und Wasserversorgung. Neben der Versorgung mit Strom, Gas, Wärme und Wasser ist sie ebenfalls als Telekommunikationsdienstleister tätig. Neben den eigenen Versorgungsnetzen betreibt sie das Schwimmzentrum und den Wohnmobilstellpatz, fördert Wasser und produziert Strom und Wärme in eigenen Energieerzeugungsanlagen. Ferner übernimmt die Stadtwerke Rendsburg GmbH die Betriebsführung der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung Rendsburg und Umwelt- und Technikhof der Stadt Rendsburg. Darüber hinaus werden sonstige kaufmännische und technische Dienstleistungen gegenüber kleineren Beteiligungsgesellschaften und Dritten erbracht. Alleiniger Gesellschafter ist die Stadt Rendsburg. Am 15. November 2019 wurde die Gründung der Kooperationsgesellschaft der Schleswiger Stadtwerke, der Stadtwerke Eckernförde und der Stadtwerke Rendsburg notariell beurkundet. Das neue Unternehmen Stadtwerke SH GmbH & Co. KG hat mit dem Betriebsbeginn am 1. Januar 2020 als Dienstleistungsunternehmen für die drei Stadtwerke sowie für die Schleswiger Kommunalbetriebe seinen Betrieb aufgenommen. Sämtliche Beschäftigungsverhältnisse zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtwerke und der Kommunalbetriebe gingen auf die Stadtwerke SH GmbH & Co. KG über. Anlass für die Gründung der Betriebsgesellschaft sind energiepolitische und gesellschaftliche Veränderungen wie die durch den Klimawandel notwendige Energiewende, Digitalisierung oder Fachkräftemangel. Um diesen gerecht zu werden, bündeln die Stadtwerke nun in der Kooperationsgesellschaft ihre Kompetenzen. Die rechtliche Struktur hat sich im Wirtschaftsjahr 2023 nicht geändert. II. Wirtschaftsbericht 1. Wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen Der Energieverbrauch in Deutschland ist nach Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 8,1 % gesunken. Wie bereits im Vorjahr wurde die Entwicklung des Energieverbrauchs sowie der Einsatz der verschiedenen Energieträger im Berichtsjahr maßgeblich durch die Folgen des Krieges in der Ukraine geprägt. Hierdurch stiegen die Energiepreise spürbar. Innerhalb der deutschen Wirtschaft gab es Wachstumsverluste und sektorale Veränderungen. Bedeutsame Ereignisse im Jahr 2023 waren der endgültige Ausstieg aus der Kernenergie am 15. April 2023 sowie der begonnene Ausstieg aus der Kohleverstromung und die fortgesetzte Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Erheblichen Einfluss auf den Rückgang des Primärenergieverbrauchs hatte auch die gegenüber 2022 mildere Witterung. Die für die Heizperiode wichtigen Monate Oktober bis März verliefen 2023, insgesamt betrachtet, wieder milder als dies in den entsprechenden Vorjahresmonaten der Fall gewesen ist. Auch im Vergleich zum langjährigen Mittel (1990 - 2022) war es im Jahr 2023 deutlich wärmer. Der internationale Energiemarkt entspannte sich im Vergleich zum Vorjahr. Die Einfuhrpreise für Erdöl, Erdgas und Steinkohle sanken gegenüber dem Jahr 2022 im Durchschnitt zwischen 19,9 % und 48,0 %. Damit lagen die Preise aber immer noch deutlich über dem Vorkrisenniveau, welches in den Jahren 2021/2022 zu beobachten war. Die Verbraucherpreise stiegen im Vergleich zum Vorjahr jedoch bei Erdgas im Durchschnitt um 14,7 % und bei Strom um 12,6 %. Dies kann als ein weiterer Grund für die festgestellten Energieeinsparungen genannt werden. Aufgrund der insgesamt abschwächenden Konjunktur und der milderen Witterung, vor allem aber durch den Anstieg der Preise für Primärenergieträger und die Verfügbarkeit von Brennstoffen, wurden in 2023 nach vorläufigen Zahlen in Deutschland 11,1 % weniger Strom als 2022 erzeugt. Auch die Struktur der Stromerzeugung nach Energieträgern hat sich weiter geändert. Während sich die Stromerzeugung aus dem Einsatz von Erneuerbaren Energien (+ 7 Prozent) erhöhte, kam es bei allen anderen Energieträgern zu einem Rückgang. Dieser betrug bei Braunkohle - 25 %, bei Steinkohle - 36,2 %, bei Erdgas - 1,7 % und bei Kernenergie - 79,2 %. Der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung betrug 2022 53 %. Damit konnten diese ihre Spitzenposition im Erzeugungsmix halten. Die Braunkohle belegte mit gut 17 % den zweiten und die Stromerzeugung aus Erdgas mit 15,1 % immer noch den dritten Platz im Stromerzeugungsmix. Der Bruttostromverbrauch nahm nach vorläufigen Schätzungen der AG Energiebilanzen für das Berichtsjahr um 4,6 % auf 525,5 Mrd. kWh ab (2022: 550,6 Mrd. kWh). Der Stromverbrauch im Bergbau und verarbeitenden Gewerbe (Industrie) sank nach ersten Abschätzungen 2023 um 7,1 %. Für den Sektor der privaten Haushalte ergeben erste Schätzungen eine im Vergleich zum Vorjahr leichte Verbrauchsminderung von 3,6 % auf 130,4 Mrd. kWh. Für den Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen deuten erste vorläufige Schätzungen auf eine Abnahme des Stromverbrauchs um etwa 1,9 % auf 124,4 Mrd. kWh hin. Der Erdgasverbrauch in Deutschland nahm 2023 nach vorläufigen Daten um 2,4 % auf rund 737 Mrd. kWh ab. Er ist damit in etwa auf ein Verbrauchsniveau zurückgefallen, das zuletzt in der 1. Hälfte der 1990er-Jahre zu beobachten war. Die heimische Förderung von Erdgas deckte 2022 nur rund 5,2 % des Erdgasverbrauchs in Deutschland ab. Etwa 96 % des in Deutschland verbrauchten Erdgases wurden importiert. Die Folgen des Krieges in der Ukraine führen zu veränderten Importstrukturen. Stammte 2021 noch rund 55 % des in Deutschland verbrauchten Erdgases aus Russland, so waren es 2022 nur noch rund 20 %. Seit September 2022 importiert Deutschland kein Erdgas mehr direkt aus Russland. Aufgefangen wurde der Wegfall dieser Lieferungen durch stärkere Importe aus Norwegen und den Niederlanden sowie über Leitungen aus weiteren Nachbarstaaten. Zudem wurde die Gasinfrastruktur um Terminals zur Aufnahme von Liquified Natural Gas (LNG) erweitert. Dadurch ließ sich der direkte Gasbezug auf Länder ausweiten, die nicht an das deutsche Fernleitungsnetz angeschlossen sind. Im Dezember 2023 befanden sich drei Terminals in Wilhelmshaven, Brunsbüttel und Lubmin im Regelbetrieb. Zum Jahresbeginn 2023 waren die an das deutsche Erdgasnetz angeschlossenen Untergrundspeicher durchschnittlich zu 90,5 % befüllt. Mit der gesetzlichen Vorgabe von Füllständen für Gasspeicheranlagen sind die Speicherbetreiber in Deutschland verpflichtet, jeweils zu Monatsbeginn September, Oktober und November Mindestfüllstände von 75 %, 85 % und 95 % zu gewährleisten. Diese Vorgaben wurden zu den betreffenden Zeitpunkten jeweils erreicht. Mitte November erreichten die Speicher eine Befüllung zu 100 %. Aufgrund der zum Teil sehr niedrigen Temperaturen begann in der ersten Dezemberhälfte die Phase der Ausspeicherung. Der Speicherfüllstand sank bis zum 31. Dezember 2023 auf einen Füllstand von 91 %. Der Erdgasverbrauch der Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen nahm ebenfalls spürbar ab. Im Gegensatz zur Industrie wird Erdgas in diesem Verbrauchssegment hauptsächlich für Raumwärmezwecke eingesetzt. Die milderen Witterungsverhältnisse des Jahres 2023 ließen die Erdgasnachfrage der Betriebe und Unternehmen im GHD-Sektor somit sinken. Investive und verhaltens- bzw. preisbedingte Einsparmaßnahmen verstärkten den Effekt. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den privaten Haushalten und der sie mit Raumwärme und Warmwasser versorgenden Wohnungsgesellschaften. Aktuelle Daten zeigen für das Jahr 2023 eine Verringerung des Erdgasverbrauchs um 7,8 % auf 229 Mrd. kWh. Die Reduzierung des Verbrauchs wurde in erster Linie durch die hohen Erdgaspreise verursacht. 2. Ertragslage Im Berichtsjahr stiegen die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr um 27,2 Mio. EUR auf 118,6 Mio. EUR, dabei sind die Stromsteuer und die Energiesteuer nicht berücksichtigt.
In der Stromversorgung verringerte sich die Absatzmenge im Vergleich zum Vorjahr um 39,5 Mio. kWh (Eigenes Netz -4,9 Mio. kWh, Out-of-Area -34,5 Mio. kWh). Eine Umsatzsteigerung konnte trotz verringerter Absatzmengen durch entsprechende Preisanpassungen erreicht werden. In der Gasversorgung ist die Absatzmenge im Vergleich zum Vorjahr um 46,5 Mio. kWh gesunken (Eigenes Netz - 16,8 Mio. kWh, Out-of-Area -29,7 Mio. kWh). Die Umsatzsteigerung resultiert auch in der Gasversorgung aus Preisanpassungen. In der Wasserversorgung hat sich die Absatzmenge im Vergleich zum Vorjahr um 70 Tm 3 verringert. Die Umsatzerlöse konnten durch entsprechende Preisanpassungen trotzdem gesteigert werden. In der Wärmeversorgung resultiert der Umsatzrückgang aus der gesunkenen Absatzmenge. Die Umsätze im Schwimmzentrum haben sich nach den negativen Auswirkungen der Pandemie Sars-CoV 2 in den Vorjahren in diesem Berichtsjahr positiv entwickelt und sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Der Materialaufwand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 21,84 Mio. EUR (103,16 Mio. EUR / VJ: 81,24 Mio. EUR). Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen gestiegene Beschaffungskosten für Strom und Gas. Die Personalkosten sind im Berichtsjahr auf 0 EUR gesunken, da kein Mitarbeiter mehr in der Gesellschaft angestellt ist. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken gegenüber dem Vorjahr um 0,24 Mio. EUR. Dies ist insbesondere auf deutlich geringere Aufwendungen für Beratungsleistungen, Versicherungen und Kfz-Leasing zurückzuführen. Es wird ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von 4,27 Mio. EUR (VJ: 0,24 Mio. EUR) ausgewiesen. 3. Finanz- und Vermögenslage Ohne Umbuchungen aus Anlagen im Bau wurden rd. 3,05 Mio. EUR in neue Sachanlagen, Finanzanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände investiert. Die Finanzierungsmittel konnten zum Teil durch die Inanspruchnahme von Abschreibungen sowie Einnahmen aus erhaltenen Baukostenzuschüssen selbst erwirtschaftet werden. Sämtliche Zahlungsverpflichtungen wurden im Geschäftsjahr termingerecht abgewickelt. Zum 31. Dezember 2023 bestanden liquide Mittel in Höhe von 9,6 Mio. EUR. Es wird angestrebt die langfristig gebundenen Vermögenswerte kurz- bis mittelfristig vollständig durch langfristig zur Verfügung stehendes Kapital zu decken. Die Stromversorgung mit 1,1 Mio. EUR (Vorjahr 3,7 Mio. EUR) und die Wasserversorgung mit 1,2 Mio. EUR (Vorjahr 2,9 Mio. EUR) waren die Schwerpunkte der Investitionen im Versorgungsbereich. Das Investitionsvolumen der Gasversorgung belief sich auf 323 TEUR (Vorjahr 520 TEUR) und das des Schwimmzentrums auf 61 TEUR (Vorjahr 52 TEUR). Für den Ausbau der Wärmeversorgung wurden 194 TEUR (Vorjahr 933 TEUR) aufgewendet. Das Investitionsvolumen der gemeinsamen Anlagen aller Versorgungsbereiche betrug 172 TEUR (Vorjahr 147 TEUR). Die Höhe des Eigenkapitals der Stadtwerke Rendsburg GmbH erhöhte sich aufgrund der Einstellung des Jahresgewinnes 2022 in die Gewinnrücklagen sowie des Jahresgewinns 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 4,26 Mio. EUR. Die Eigenkapitalquote ist leicht gestiegen und beträgt im Berichtsjahr 26,4 % (VJ: 24,4 %). Insgesamt ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Netztätigkeiten als stabil einzuschätzen. Für die Stromverteilung ergibt sich ein Ergebnis in Höhe von -1.641.416,79 EUR, für den Messstellenbetrieb -13.958,25 EUR, für die E-Mobilität 65.421,03 EUR und für die Gasverteilung 456.220,34 EUR. 4. Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung Nach Auffassung der Geschäftsführung entwickelte sich die wirtschaftliche Situation der Stadtwerke Rendsburg GmbH im Geschäftsjahr 2023 insgesamt zufriedenstellend. III. Risikobericht Das in der Gesellschaft installierte Risikomanagementsystem, welches durch einen aussagekräftigen Vierteljahresbericht mit Fortschreibung der Ertragslage auf Jahresbasis vorgenommen wird, lässt frühzeitig wirtschaftliche Fehlentwicklungen erkennen. Darüber hinaus werden die in einem Risikohandbuch erfassten Risiken durch festgelegte Risikobewerter mittels einer speziellen Software nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe quantifiziert und klassifiziert. Die Identifizierung, Bewertung und Auswertung der Risiken findet zweimal jährlich statt und wird in einem Risikobericht dokumentiert. Es wurden bisher keine nennenswerten Risiken sichtbar. Finanz- und Bonitätsrisiken werden durch ein tägliches Liquiditätsmanagement überwacht. Hierzu zählt u. a. ein EDV-gestütztes Forderungsmanagement, das die wesentlichen Ausfallrisiken rechtzeitig erkennt und somit eine unmittelbare Gegensteuerung ermöglicht. Ein bedeutsames Einzelrisiko stellt das Beschaffungsrisiko dar. Es resultiert aus den der Belieferung weit vorauslaufenden Beschaffungsaktivitäten, die auf Basis der erwarteten Kundenentwicklungen ausgelöst werden. Ergeben sich Abweichungen bei der Kundenentwicklung, folgen hieraus entsprechende Beschaffungsrisiken. Risiken aus der Beschaffung von Energie werden durch tägliche Börsenbeobachtung überwacht. Ferner erstellt die EEG GmbH einen wöchentlichen Risikoreport zur Energiebeschaffung. Die Beschaffungsstrategie der Stadtwerke Rendsburg GmbH ist in erster Linie auf die risikominimierte Eindeckung der zur Versorgung von Kunden benötigten Energiemengen ausgelegt. Eine Beschaffung von Energiemengen zu Spekulationszwecken ist nicht vorgesehen. Risiken im technischen Bereich sind überwiegend durch feste Kontrollen und Versicherungen abgedeckt. Die übrigen Gefahren und Wagnisse werden durch die Einhaltung der technischen Regeln, regelmäßige Überwachungen und andere Kontrollmechanismen durch Dritte minimiert. Die zunehmende Regulierung des Strommarktes und Gasmarktes erhöht zudem stetig den Kostendruck und schmälert die Erlöse. Als Herausforderung kann angesehen werden, unter diesen Voraussetzungen auch zukünftig die Versorgungssicherheit in gewohnter Qualität zu gewährleisten. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass im Berichtszeitraum keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken bestanden haben. IV. Prognose- und Chancenbericht Die Preise in der Strom- und Gasversorgung mussten aufgrund von stark gestiegenen Beschaffungskosten an den Energiebörsen sowie steigender Netzentgelte angepasst werden. In der Wärme- sowie Wasserversorgung konnten die Preise ebenfalls aufgrund von Kostensteigerungen nicht stabil gehalten werden. Insgesamt wird damit gerechnet, dass der verschärfte Wettbewerb bei Strom und Gas sowie der Trend zur weiteren Regulierung des energiewirtschaftlichen Umfelds deutliche Auswirkungen auf die künftigen Unternehmensergebnisse im traditionellen Kerngeschäft haben werden. Wachstumsinvestitionen sollen diese Ergebnisbelastungen mittelfristig kompensieren. Die Themen Klima- und Umweltschutz treten gesellschaftlich und politisch immer stärker in den Fokus. Auch die Stadtwerke Rendsburg GmbH reagiert darauf und leistet z. B. mit dem Quartierskonzept zur Wärme- und Energieversorgung in Rendsburg Neuwerk-Süd und dem umweltfreundlichen "Eisspeicher" einen Beitrag zum Klimaschutz. Darüber hinaus werden die Planung und der Bau weiterer eigener EEG- und KWK-Erzeugungsanlagen vorangetrieben. Für das Geschäftsjahr 2024 wird ein Jahresergebnis in Höhe von 0,5 Mio. EUR erwartet. Herausfordernd bleibt auch für 2024 die Notwendigkeit vertriebsseitig die Margen zu stabilisieren, obgleich die Aufwendungen des Unternehmens für die Erfüllung von nicht wertschöpfenden Regulierungsanforderungen weiter steigen. Der seit dem 24. Februar 2022 andauernde Krieg Russlands gegen die Ukraine wird auch weiterhin negative Einflüsse auf die wirtschaftliche Lage Deutschlands haben. Es wird erwartet, dass das BIP im Jahr 2024 stagnieren wird. Eine Erholung, bei der die Wirtschaftsleistung um 0,9 bzw. 1,5 % zunehmen wird, wird erst für die nächsten beiden Jahre erwartet.
Rendsburg, den 31. März 2024 Stadtwerke Rendsburg GmbH gez. Bernd Reichelt, Geschäftsführer BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023STADTWERKE RENDSBURG GMBH, RENDSBURGAKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023STADTWERKE RENDSBURG GMBH, RENDSBURGI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Stadtwerke Rendsburg GmbH, mit der am Amtsgericht Kiel eingetragenen Handelsregisternummer HR B 2202 RD, hat ihren Sitz in Rendsburg. II. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung Der Jahresabschluss der Stadtwerke Rendsburg GmbH wurde nach den handelsrechtlichen Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzend dazu waren die Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes zu beachten. Branchen- und unternehmensspezifische Besonderheiten sind in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung durch weitere Untergliederung einzelner Posten und Hinzufügungen berücksichtigt worden. In der Bilanz zum 31. Dezember 2023 werden wie im Vorjahr die erhaltenen Teilbeträge der Kunden mit den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen saldiert ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgeblich: Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bilanziert und entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt überwiegend fünf Jahre. Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB, bewertet. Die Herstellungskosten für eigene Leistungen enthalten gemäß § 255 Abs. 2 S. 2 HGB neben den Einzelkosten auch im angemessenen Umfang die entsprechenden Gemeinkosten. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauern beziehungsweise die in Übereinstimmung mit den in den steuerlichen Abschreibungstabellen vorgegebenen Nutzungsdauern zu Grunde, wobei die Anlagenzugänge bis zum 31. Dezember 2010, soweit steuerlich für Versorgungsanlagen zulässig und nicht die Wärmeversorgung betreffend, degressiv abgeschrieben wurden. Anlagenzugänge ab dem 1. Januar 2011 werden linear und im Zugangsjahr zeitanteilig abgeschrieben. Ab 1. Januar 2018 werden geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Anschaffungswert bis 800 Euro im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter, die in den Geschäftsjahren 2008 bis 2017 angeschafft worden sind und deren Anschaffungskosten zwischen 150 Euro und 1.000 Euro betragen haben, wurden nach der Sammelpostenmethode bewertet und über fünf Jahre abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten ausgewiesen, soweit nicht ein niedrigerer beizulegender Wert am Abschlussstichtag anzusetzen ist. Die Wertpapiere wurden mit den Anschaffungskosten und die sonstigen Ausleihungen (Wohnungsbau- und Energiespardarlehen) mit dem Nominalwert in Ansatz gebracht. Unverzinsliche langfristige Forderungen werden gemäß § 253 HGB Abs. 2 abgezinst. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Waren wurden zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Soweit nicht anders vermerkt, wurden die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit den Nennwerten in Ansatz gebracht. Das Ausfallwagnis wurde durch eine Pauschalwertberichtigung - insgesamt 106 TEUR - berücksichtigt. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Bewertung des Eigenkapitals erfolgt zu Nennwerten. Die Rückstellungen wurden mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt und nicht mit Erstattungsansprüchen saldiert. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit den ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssätzen der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst worden. Sie decken alle erkennbaren Wagnisse ab. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen in Ansatz gebracht. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. IV. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz ausgewiesenen Positionen des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im Jahr 2023 sind aus dem Anlagennachweis ersichtlich. Die Stadtwerke Rendsburg GmbH hält zum 31. Dezember 2023 folgende Beteiligungen: - 33,33 % an der Stadtwerke SH GmbH & Co. KG, Rendsburg, mit einem Stammkapital von 1.000 TEUR. Die Gesellschaft erwirtschaftete im Jahre 2023 einen Jahresüberschuss in Höhe von 105 TEUR. Das Eigenkapital betrug 3.185 TEUR. - 33,33 % an der Stadtwerke SH Verwaltungsgesellschaft mbH, Rendsburg, mit einem Stammkapital von 10 TEUR. Die Gesellschaft erwirtschaftete im Jahre 2023 einen Jahresüberschuss in Höhe von 1,5 TEUR. Das Eigenkapital betrug 36 TEUR. - 51,0 % an der Rendsburg Energie Contracting Gesellschaft mbH, Rendsburg, mit einem Stammkapital von 150 TEUR. Die Gesellschaft erwirtschaftete im Jahre 2022 einen Jahresüberschuss in Höhe von 181 TEUR. Das Eigenkapital betrug 967 TEUR. - 100 % an der Nord Stadtwerke GmbH, Großenwiehe, mit einem Stammkapital von 569 TEUR. Die Gesellschaft erwirtschaftete im Jahre 2023 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 115 TEUR. Das Eigenkapital betrug -101 TEUR. Um den wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen, wurde im Jahr 2022 eine Abwertung der Beteiligung an der Nord Stadtwerke GmbH in Höhe von 158 TEUR auf den beizulegenden Wert vorgenommen. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen an die Stadt Rendsburg haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist der abgegrenzte Verbrauch zwischen Ablese- und Bilanzstichtag in Höhe von 29.014 TEUR enthalten. Die erhaltenen Anzahlungen sind von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 29.622 TEUR abgesetzt worden. Die Forderungen gegen die Stadt Rendsburg resultieren aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 408.536,44 EUR (i.Vj. 799.861,87 EUR). 3. Latente Steuern Latente Steuern resultieren aus abweichenden Handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen, einem Disagio und den Rückstellungen für Absatzrisiken gegenüber Kunden. Es wurde ein Steuersatz von 29,0 % angewendet. Von dem Bilanzierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. 4. Eigenkapital Gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung wurde der Bilanzgewinn 2022 von 239.229,96 EUR in die Gewinnrücklagen eingestellt. 5. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen Unter dem Passivposten "Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen" werden Baukostenzuschüsse (Netzkostenbeiträge und Hausanschlusskosten) gezeigt. Die bis 2002 vereinnahmten Investitionszuschüsse werden hierbei pauschal mit 5 % p.a. ertragswirksam aufgelöst. Ab dem Geschäftsjahr 2003 bis einschließlich 2009 minderten die Investitionszuschüsse die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Verteilungsanlagen. Ab dem Geschäftsjahr 2010 erfolgt wieder der passivische Ausweis mit einer jährlichen Auflösung der vereinnahmten Investitionszuschüsse über die Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände. 6. Rückstellungen Die Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Eventuelle Verpflichtungen aus einer sich aus dem Personalüberleitungsvertrag ergebenden Altersteilzeitregelung in Höhe von 780 TEUR (i. Vj: 850 TEUR) werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Bei der Ermittlung der Verpflichtungen aus einer eventuellen Altersteilzeitregelung werden ebenfalls die Richttafeln 2018 G von Dr. Heubeck zu Grunde gelegt. Bei der Bewertung der Verpflichtungen aus einer eventuellen Altersteilzeitregelung wird eine erwartete Einkommenssteigerung von 4,0 Prozent p.a. (i. Vj: 2,0 Prozent) berücksichtigt. Die Verpflichtungen aus einer eventuellen Altersteilzeitregelung werden mit 1,74 Prozent p. a. (i.Vj: 1,44 Prozent) abgezinst. Darüber hinaus beinhalten die sonstigen Rückstellungen hauptsächlich Beträge für Drohverluste (3.399 TEUR), ausstehende Bezugsrechnungen (1.287 TEUR), CO 2 -Zertifikate (1.645 TEUR), Altlastensanierung (484 TEUR) sowie die Pflichtprüfung 2023 (32 TEUR). 7. Verbindlichkeiten Bei den Verbindlichkeiten bestehen folgende Restlaufzeiten:
Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 2,0 Mio. EUR durch Sicherungsübereignung einer Photovoltaikanlage besichert. Die erhaltenen Anzahlungen sind von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 29.622 TEUR abgesetzt worden. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Rendsburg beinhalten wie im Vorjahr ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (418.461,09 EUR; Vj. 418.460,42 EUR). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 980.699,69 EUR (VJ: 805.910,73 EUR) enthalten. Zur Absicherung von Strom- und Gaslieferungen an unsere Kunden bestehen Abnahmeverpflichtungen gegenüber Strom- und Gaslieferanten auf Basis abgeschlossener Strom- bzw. Gaslieferungsverträge in branchenüblichem Umfang. Die Kontrakte werden im Rahmen der Jahresabschlusserstellung bewertet und mögliche Risiken berücksichtigt. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse gliedern sich nach den Geschäftsbereichen wie folgt:
Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland erwirtschaftet. In den Umsatzerlösen sind 234 TEUR aperiodische Posten enthalten, die im Wesentlichen auf die EEG/KWKG-Umlagenerstattung entfallen. Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 2,17 Mio. EUR. Davon entfallen 82 TEUR auf Erträge aus abgeschriebenen Forderungen, 19 TEUR auf Zuschreibung auf Finanzanlagen, 5 TEUR auf Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und 74 TEUR auf die Auflösung von Rückstellungen. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen werden aperiodische Posten in Höhe von 134 TEUR ausgewiesen Der Materialaufwand erhöhte sich im Berichtsjahr um 21,84 Mio. EUR von 81,32 Mio. EUR auf 103,16 Mio. EUR. Ursächlich für diesen Anstieg sind die im Jahresverlauf stark angestiegenen Beschaffungskosten für den Energiebezug. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind aperiodische Posten in Höhe von 131 TEUR enthalten, die im Wesentlichen auf die Abschreibungen von Forderungen entfallen. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und auf Sachanlagen betragen 5.646 TEUR. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betragen 2.183 T EUR. V. Sonstige Pflichtangaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag besteht gegenüber den Lieferanten ein offenes Bestellobligo aus Energielieferungen und Dienstleistungen für die Jahre 2024 bis 2026 in Höhe von 52 Mio. EUR, die folgende Fälligkeiten aufweisen:
Darüber hinaus bestehen am Stichtag Verpflichtungen aus einem Grundstückspachtvertrag mit einer Restlaufzeit von 7 Jahren. Das Grundstück wurde in Busenwurth zur Errichtung der Photovoltaikanlage mit einer jährlichen Pacht von 12 TEUR gepachtet. Für den Rückbau dieser Anlage wird mittelfristig ratierlich bis zum Vertragsende am 31.12.2030 eine Rückstellung für die Rückbauverpflichtung gebildet. Sonstiges Bestellobligo im Zusammenhang mit Investitionstätigkeiten besteht in Höhe von 4.087 TEUR. 2. Rechnungslegung gemäß § 6b EnWG für Energieversorgungsunternehmen Gemäß § 6b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) haben Energieversorgungsunternehmen neben dem handelsrechtlichen Jahresabschluss nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs Tätigkeitsabschlüsse für die energiewirtschaftlichen Tätigkeiten aufzustellen, prüfen zu lassen und gemäß § 6b EnWG an die zuständige Regulierungsbehörde zu übersenden. Die Tätigkeitsabschlüsse wurden gemäß den gesetzlichen Vorschriften aufgestellt und werden gemeinsam mit dem Jahresabschluss des Gesamtunternehmens der Bundesnetzagentur zugeleitet. Die unter III. gemachten Angaben kommen in gleicher Art und Weise bei der Erstellung der Tätigkeitenabschlüsse zur Anwendung. Sofern Konten bzw. Kostenstellen nicht direkt zuordenbar sind, erfolgt die Zuordnung durch eine sachgerechte und stetige Schlüsselung nach dem Verursacherprinzip. 3. Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Das verbundene Unternehmen Stadtwerke SH GmbH & Co. KG (33,33%) hat im Berichtsjahr die Stadtwerke Rendsburg GmbH betriebsgeführt. Es wurde ein Betriebsführungsentgelt in Höhe von 15.331 TEUR (VJ: 14.778 TEUR) berechnet. 4. Sonstiges Im Berichtsjahr wurden keine Mitarbeitenden beschäftigt. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist eine Rückstellung für Abschlussprüfungsleistungen des Jahres 2023 in Höhe von 19 TEUR, 5 TEUR für andere Bestätigungsleistungen und 3 TEUR für Steuerberatungsleistungen enthalten. 5. Geschäftsführung und deren Vergütung Geschäftsführer waren im Berichtsjahr: Herr Bernd Reichelt (seit dem 1. Mai 2023) Herr Wolfgang Schoofs (bis zum 30. April 2023) Im Berichtsjahr wurden sowohl an Herrn Reichelt als auch an Herrn Schoofs keine Vergütungen gezahlt. 6. Aufsichtsrat und deren Vergütung Der Aufsichtsrat besteht in 2023 aus den folgenden Mitgliedern:
Die Vergütungen für den Aufsichtsrat betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 38.106,00 Euro. 7. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) Es bestehen mittelbare Verpflichtungen aus Unterdeckungen der umlagenfinanzierten Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), auf deren Bilanzierung bis zum 31. Dezember 2016 gemäß Artikel 28 Abs. 1 EGHGB verzichtet wurde. Im Geschäftsjahr 2017 wurde erstmals von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, eine Rückstellung für Unterdeckungen der VBL zu bilden. Diese beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 0,8 Mio. (i.Vj. EUR 0,8 Mio.). 8. Gewinnverteilungsvorschlag Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterin vorschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von 4.266.184,33 EUR vollständig der Gewinnrücklage zuzuführen. 9. Nachtragsbericht Darüber hinaus liegen keine Vorgänge von besonderer Bedeutung vor, die nach Schluss des Berichtsjahres eingetreten sind und deren zu erwartende Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage wesentlich waren.
Rendsburg, 31. März 2024 gez. Bernd Reichelt, Geschäftsführer
Bilanz zum 31. Dezember 2023ElektrizitätsverteilungAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023Elektrizitätsverteilung
Bilanz zum 31. Dezemeber 2023Gasverteilung Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023Gasverteilung
Bilanz zum 31. Dezemeber 2023Moderne / intelligente Messsysteme Strom Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023Moderne / intelligente Messsysteme Strom
Bilanz zum 31. Dezember 2023E-Mobilität Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023E-Mobilität
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stadtwerke Rendsburg GmbH, Rendsburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Rendsburg GmbH, Rendsburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Rendsburg GmbH, Rendsburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung, moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme sowie E-Mobilität nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. - Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. - Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, - ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und - ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können."
Oldenburg, 4. November 2024 MKM
Menke & Kollegen GmbH
gez. Reimond Menke, Wirtschaftsprüfer Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 13. Dezember 2024 von der Gesellschaftersammlung festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 4.266.184,33 € wird in voller Höhe in die Gewinnrücklagen der Stadtwerke Rendsburg GmbH eingestellt. |
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