H11 Projekt GmbH
Selbe AdresseBauträger für Wohngebäude
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lutz Eichel seit 7.1.2021 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Aqua House International GmbHWittenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Das gesetzliche Gliederungsschema (§§ 266,275 HGB) wurde um die Position "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern" erweitert.
I. Bilanzierungsmethoden und BewertungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Angaben zu den Laufzeiten der Verbindlichkeiten sind in Form eines "Davon-Vermerkes" in der Bilanz enthalten. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden grds. zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150,00 bis € 1.000,00 wurden gemäß § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt, der über für Jahre linear abgeschrieben wird. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Eine Pauschalwertberichtigung wurde nicht vorgenommen. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzDie Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen: Abschluss- und Beratungskosten (T€ 5,0) Rechtsstreitkosten (T€ 7,0) Ausstehende Rechnungen (T€ 14,4) Übrige (T€ 1,7) onstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. Sonstige Angaben Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 01.01.2010 - 31.12.2010: Herr Dietmar Biessler, Hamburg. Die Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Der Jahresüberschuss von € 191.236,22 wird gemäß einem Vorschlag der Geschäftsführung auf neue Rechnung vorgetragen. Dadurch vermindert sich der Verlustvortrag von € 1.220.736,79 auf € 1.029.500,57. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beläuft sich am Bilanzstichtag auf € 1.004.500,57.
Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Die Gesellschaft verfügt über erhebliches Know-How in der Herstellung von Hausbooten auf der Grundlage von GFK-Sandwichplatten. Ob die darin gebundenen stillen Reserven in Form eines Geschäfts- oder Firmenwertes ausreichen, um die bilanzielle Überschuldung zu beseitigen, ist unklar.
Ungeachtet dessen geht die Geschäftsführung von einer Fortführung des Unternehmens aus. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag ist vollständig durch das Gesellschafterdarlehen der Delta Beteiligungs GmbH & Co. KG gedeckt (T€ 778). Eine förmliche Rangrücktrittserklärung liegt nicht vor. Die Gesellschafterin wird - nach Aussage ihrer Geschäftsführung - ihre Darlehensforderung jedoch vorläufig nicht fällig stellen. Nach der Neubestimmung des Überschuldungsbegriffs durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz vom 17.11.2008 ist die positive Fortführungsprognose ausreichend für die diesem Jahresabschluss zugrunde liegende going-concern-Prämisse, da insoweit zumindest kein Insolvenzeröffnungstatbestand gegeben ist.
Die Feststellung des Jahresabschlusses ist erfolgt am 24.01.2012.
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