REBRO
Funpark GmbH
Rheinbreitbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
100,00 |
52.778,00 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
52.678,00 |
| II.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.655,74 |
9.838,32 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.641,47 |
6.152,69 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14,27 |
3.685,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
11.387,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
61.237,79 |
27.423,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
67.993,53 |
101.426,34 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
52.423,02 |
46.303,51 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
33.814,77 |
6.119,51 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
61.237,79 |
27.423,02 |
| B.
Rückstellungen |
4.560,00 |
4.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
63.433,53 |
96.926,34 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
63.433,53 |
66.520,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
67.993,53 |
101.426,34 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 wurde
entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften
aufgestellt. Bei der Erstellung des Anhangs wurde von den
Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB für
kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung wurde trotz der bestehenden
bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der
Maßnahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit vorgenommen, da bis zur
endgültigen Entscheidung über die
Fortführung die Finanzierung der Gesellschaft durch
die Gesellschafter gewährleistet wurde.
Die Vermögens- und Schuldposten sind unter
Beachtung der Vorschriften des HGB für
Kapitalgesellschaften und der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung bewertet. Die
Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt
allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.
Die Bewertungsmethoden des Vorjahrs wurden
beibehalten.
Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1
HGB vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Die Zugänge zu den
Sachanlagen erfolgten zu Anschaffungskosten. Die
Abschreibungen erfolgten nach der linearen
Abschreibungsmethode entsprechend den steuerlich
anerkannten Nutzungsdauern pro rata temporis.
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
unter € 410,00 wurden, soweit der Zugang im
Geschäftsjahr erfolgte, in voller Höhe
abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
sonstigen Vermögensgegenstände, der
Kassenbestand, die
Guthaben bei Kreditinstituten sowie der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum
Nennwert angesetzt.
Die
Rückstellungen enthalten alle bis zur
Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen und wurden in Höhe des Betrags
gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag
beträgt € 61.237,79. Zur Abwendung der
Überschuldung hat ein Gesellschafter eine
qualifizierte Rangrücktrittserklärung abgegeben
Zusätzlich hat der Gesellschafter erklärt, alle
weiteren nicht gedeckten Forderungen aller anderen
Gläubiger zu finanzieren.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
haben in Höhe von € 150,67 (Vj.:
T€ 30,4) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben
- wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. In
den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen aus
Steuern von € 0,00 (Vj.: T€ 28,7),
Verpflichtungen im Rahmen der sozialen Sicherheit von
€ 0,00 (Vj: T€ 1,5) sowie
Verpflichtungen gegenüber Gesellschaftern von
€ 45.234,18 (Vj.: T€ 16,6)
enthalten.
IV. Sonstige Angaben
Geschäftsführer in 2007 war Frau Rebecca
Brodesser, Kauffrau, Rheinbreitbach.
Auf die Angabe der Bezüge der
Geschäftsführung wurde gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S. des § 267 Abs. 1 HGB, so dass nach
§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB die Aufstellung eines
Lageberichts entbehrlich ist.
Rheinbreitbach, den 2.
März 2009
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Geschäftsführung -
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