Stammdaten

Register
Amtsgericht Aachen HRB 1345
Eingetragen
22.11.1976
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an einer Kommanditgesellschaft, die die Herstellung und den Vertrieb von Maschinen und Maschinenteilen aller Art sowie den Handel mit diesen oder anderen Fabrikations- und Handelszweige oder die Verwaltung von beweglichem oder unbeweglichem Vermögen zum Gegenstand hat, insbesondere die Beteiligung an der Fecken-Kirfel GmbH & Co. KG in Aachen (nachstehend "Kommanditgesellschaft" genannt). Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesem Zweck zu dienen geeignet sind. Sie kann zu diesem Zweck auch Unternehmen im In- und Ausland errichten, bestehende Unternehmen erwerben oder sich an solchen beteiligen. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Paul Dr. Grzeschik
seit 15.10.2025
Geschäftsführer
Jochen Klein
seit 15.10.2025
Geschäftsführer
Volker Schiffer
seit 16.1.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (4)

Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

3 von 4 angezeigt

Aachen
9.000 €
25.00%
Aachen
9.000 €
25.00%
Köln
9.000 €
25.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schiffler GmbH

Aachen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz zu 31. Dezember 2022

AKTIVA

Vorjahr
EUR EUR
A. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Sonstige Vermögensgegenstände 22.469,83 67.233,25
II. Guthaben bei Kreditinstituten 48.121,81 53.422,00
70.591,64 120.655,25
70.591,64 120.655,25

PASSIVA

Vorjahr
EUR EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 36.000,00 36.000,00
II. Gewinnvortrag 6,45 28,27
III. Jahresüberschuss 2.630,87 3.070,18
38.637,32 39.098,45
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Sonstige Rückstellungen 18.505,00 62.900,00
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Sonstige Verbindlichkeiten 13.449,32 18.656,80
- davon aus Steuern:
EUR 12.356,69 (i.V. EUR 17.003,92)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit:
EUR 826,44 (i.V. EUR 1.652,88)
70.591,64 120.655,25

ANHANG 2022

A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Allgemeine Angaben

(§ 264 Abs. 1 a HGB)

Die Schiffler GmbH hat ihren Sitz in Aachen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HR B 1345 eingetragen.

B. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

C. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erläuterungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Umlaufvermögen - Forderungen und liquide Mittel

Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind ebenfalls zum Nennwert aktiviert.

Eigenkapital

Das Eigenkapital umfasst das gezeichnete Kapital (Stammkapital), den Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr und das Jahresergebnis jeweils zum Nennwert.

Rückstellungen

Bei den Rückstellungen werden alle erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken erfasst.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind jeweils mit den Erfüllungsbeträgen passiviert.

D. Angaben zur Bilanz

1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen/Mitzugehörigkeit zu anderen Posten (§ 265 Abs. 3 HGB)

Von den Sonstigen Vermögensgegenständen entfällt ein Betrag von TEUR 22,2 auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen.

2. Restlaufzeiten der Forderungen (§ 268 Abs. 4 S. 1 HGB)

Die Restlaufzeiten der sonstigen Vermögensgegenstände betragen sämtlich weniger als ein Jahr.

3. Angabe des einbezogenen Gewinnvortrags (§ 268 Abs. 1 S. 3 HGB)

Der Gewinnvortrag beträgt EUR 6,45 (Vj. EUR 28,27).

4. Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 S. 1 HGB)

Die Restlaufzeiten der Sonstigen Verbindlichkeiten betragen sämtlich weniger als ein Jahr.

5. Angabe der Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7 HGB)

Am Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 bestehen - wie im Vorjahr - keine Haftungsverhältnisse.

E. Sonstige Angaben

Angaben zu Organmitgliedern (§ 285 Nr. 10 HGB)

Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtszeitraum:

 

Herr Dipl.-Ing. Norbert Leyens, Walhorn (bis zum 31. Juli 2022),

 

Herr Dipl.-Kfm. Volker Schiffer, Würselen.

Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Haftungsverpflichtung (§ 285 Nr. 11a HGB)

Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Fecken-Kirfel GmbH & Co. KG, Aachen.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag (§ 285 Nr. 33 HGB)

Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Schluss des Geschäftsjahres nicht aufgetreten.

Ergebnisverwendungsvorschlag (§ 285 Nr. 34 HGB)

Der Gesellschafterversammlung wird von der Geschäftsführung vorgeschlagen, für das Geschäftsjahr 2022 eine Bardividende von EUR 2.628,00 auszuschütten.

Zahl der Beschäftigten (§ 285 Nr. 7 HGB)

Im Kalenderjahr 2022 waren bis auf die Geschäftsführer keine Arbeitnehmer beschäftigt.

 

Aachen, den 24. Februar 2023

Schiffler GmbH

Geschäftsführung
Dipl.-Kfm. Volker Schiffer

Feststellung des Jahresabschlusses

Dieser Jahresabschluss wurde in der Gesellschafterversammlung am …….. festgestellt.

In dem vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz und Anhang - wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 326 HGB zutreffend in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss haben wir den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Schiffler GmbH, Aachen:

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Schiffler GmbH, Aachen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Ab¬schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständig¬keiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser je¬weiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fort¬führen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt

Wir erörtern mit dem für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Aachen, den 24. Februar 2023

(Dipl.-Kfm. Dr. Gudio Wollseiffen)
Wirtschaftsprüfer

(Moritz Jacobs, M.Sc.)
Wirtschaftsprüfer

Eine Verwendung des obigen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

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Gesellschafterliste
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