Reko GmbH
& Co. KG
Dörth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
339.633,50 |
451.102,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
89.834,00 |
108.507,00 |
| II.
Sachanlagen |
249.799,50 |
342.595,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.626.810,78 |
3.881.608,12 |
| I.
Vorräte |
1.776.805,84 |
2.351.063,26 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.710.883,76 |
1.478.442,10 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
139.121,18 |
52.102,76 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
146.299,52 |
65.376,63 |
| Aktiva |
4.112.743,80 |
4.398.087,25 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.250.745,84 |
2.099.946,36 |
| I.
Kapitalanteile |
2.250.745,84 |
2.099.946,36 |
| 1.
Kapitalanteile persönlich haftender
Gesellschafter |
73.738,53 |
70.837,50 |
| 2.
Kapitalanteile Kommanditisten |
2.177.007,31 |
2.029.108,86 |
| II.
Bilanzgewinn |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
398.777,00 |
382.752,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.463.220,96 |
1.915.388,89 |
| Passiva |
4.112.743,80 |
4.398.087,25 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
1. Allgemeine Angaben
Die Reko GmbH & Co. KG, Dörth, ist unter der
Handelsregisternummer HRA 20179 am Registergericht des
Amtsgerichts Koblenz eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft
ist Trinkbornstr. 22, 56281 Dörth. Die Gesellschaft
ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB.
Größenabhängige Erleichterungen werden in
Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wird nach den
Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang
aufgeführt.
2. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Ausweismethoden
2.1 Allgemeine Angaben
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der
Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
haben sich gegenüber dem Jahresabschluss 31. Dezember
2022 nicht verändert.
2.2 Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten
Der aktivierte
Firmenwert wurde entsprechend seiner
geschätzten Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben.
Diese Nutzungsdauerschätzung ist durch die Laufzeit
wichtiger Absatzverträge des erworbenen Unternehmens
begründet.
Entgeltlich von Dritten erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert
und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend
linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei
werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren
abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit
Anschaffungskosten unter 800,00 EUR; diese werden sofort in
voller Höhe aufwandswirksam erfasst.
Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten sowie Anschaffungskostenminderungen
abzüglich planmäßiger linearer
Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
In Bezug auf die Bilanzierung
geringwertiger Vermögensgegenstände wird
aus Vereinfachungsgründen handelsrechtlich die
steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG
angewendet, da der Posten insgesamt für die
Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung ist.
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren
beweglichen Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, werden im Geschäftsjahr der
Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe
als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, für den einzelnen
Vermögensgegenstand 800 EUR nicht übersteigen.
Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werdenzu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu einem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
Die
Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und/oder niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene
Wertabschläge berücksichtigt. In allen
Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die
voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum
Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren
beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende
Abwertungen vorgenommen.
Die
unfertigen Erzeugnisse und
unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten
angesetzt, in die neben den direkt zurechenbaren Kosten
auch anteilige Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie
Abschreibungen eingerechnet sind. Der verlustfreien
Bewertung wird in den Fällen Rechnung getragen, in
denen die Verkaufspreise die Herstellungskosten
zuzüglich noch anfallender Kosten nicht decken.
Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten
einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde
zusätzlich durch eine ausreichend bemessene
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Die
flüssigen Mittel sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
2.3 Bilanzierung und Bewertung der Passivposten
Die
Pflichteinlagen der Kommanditisten entsprechen den
Hafteinlagen.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen
Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf
den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet., wie sie
von der deutschen Bundesbank gem.
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Die
Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Angaben zur Bilanz
Die sonstigen Vermögensgegenstände
enthalten Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr in Höhe von 484 TEUR (Vj: 336 TEUR). Alle
übrigen Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von 104 TEUR (Vj: 102 TEUR).
Zum Abschlussstichtag bestehen Verbindlichkeiten
größer einem Jahr in Höhe von 104 TEUR (Vj:
130 TEUR). Verbindlichkeiten größer fünf
Jahren bestehen keine.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt 56 TEUR (Vj: 386 TEUR).
4. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 112
Mitarbeiter beschäftigt.
Als Geschäftsführer war zum
Abschlussstichtag bestellt:
Reko Verwaltungs GmbH, vertreten durch Herrn
Christian Koch, Kaufmann
Dörth, den 5. November
2024
gez.
Geschäftsführer -, Christian Koch
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.11.2024
festgestellt.
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