MvF Bau
GmbH
Oldenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.983,00 |
19.303,00 |
| I.
Sachanlagen |
22.983,00 |
19.303,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
445.410,04 |
763.169,77 |
| I.
Vorräte |
298.700,64 |
609.021,85 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
133.370,99 |
95.184,29 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.338,41 |
58.963,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.383,61 |
1.887,91 |
| Summe
Aktiva |
469.776,65 |
784.360,68 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
36.332,84 |
34.180,44 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
8.615,85 |
6.463,57 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.152,40 |
2.152,28 |
| B.
Einlagen stiller Gesellschafter |
68.500,00 |
35.292,97 |
| C.
Rückstellungen |
32.324,00 |
14.684,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
332.619,81 |
700.203,27 |
| Summe
Passiva |
469.776,65 |
784.360,68 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2018
I.
Allgemeine Angaben
Die Firma der Gesellschaft lautet MVF Bau GmbH. Der Sitz
der Gesellschaft befindet sich in 26127 Oldenburg, Le
Corbusier Str. 38. Die Gesellschaft ist im Handelsregister
des Amtsgerichts Oldenburg, HRB4102, eingetragen.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.Sie hat von den
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 HGB Gebrauch gemacht.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke, die wahlweise in
der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
II. Angaben
zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich
steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert..
Die Vornahme der planmäßigen
Abschreibungen erfolgt unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige
Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungswert zwischen
250 € und 800 € werden im Jahr des Zugangs in
voller Höhe abgeschrieben.
Der Ansatz des Vorratsvermögens erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. In die
Herstellungskosten werden die Materialeinzelkosten, die
Fertigungseinzelkosten und die Sonderkosten der Fertigung
sowie angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten einbezogen. Sofern der Zeitwert am
Bilanzstichtag niedriger war, wird dieser angesetzt.
Für bestimmte Vorräte wird der Wert mit Hilfe
zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren
ermittelt. Das strenge Niederstwertprinzip wird bei der
Bewertung beachtet. Das Erfordernis einer Wertaufholung
gemäß § 253 Abs. 5 HGB wurde geprüft.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nominalwert ausgewiesen.
Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt
Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen, sie sind ausreichend bemessen
und nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
in der Höhe notwendig.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
1. Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
2. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren betragen zum Bilanzstichtag 69 TE
(Vorjahr TE 74).
III.
Sonstige Pflichtangaben
1. Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die
nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des
Geschäftsjahrs im Unternehmen beschäftigt:
|
2018 |
2017 |
Gesamtzahl der durchschnittlich
beschäftigten Arbeitnehmer |
2,00 |
2,00 |
Oldenburg, 30. April 2019
Ort, Datum |
gez. Margot von Felden |
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 9.5.2019.
|