Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 4102
Eingetragen
14.7.1998
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenArchitekturbüros für HochbauBauträger für Wohngebäude
Gegenstand
Der Ankauf von Grund und Boden und die Herstellung von Gebäuden, die Durchführung von Stahlbeton- und Maurerarbeiten, der Handel mit Baustoffen und anderen Gegenständen, und alle damit in Zusanmenhang stehenden Geschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Margot von Felden
seit 6.1.2022
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

MvF Bau GmbH

Oldenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 22.983,00 19.303,00
I. Sachanlagen 22.983,00 19.303,00
B. Umlaufvermögen 445.410,04 763.169,77
I. Vorräte 298.700,64 609.021,85
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 133.370,99 95.184,29
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 13.338,41 58.963,63
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.383,61 1.887,91
Summe Aktiva 469.776,65 784.360,68

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 36.332,84 34.180,44
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 8.615,85 6.463,57
III. Jahresüberschuss 2.152,40 2.152,28
B. Einlagen stiller Gesellschafter 68.500,00 35.292,97
C. Rückstellungen 32.324,00 14.684,00
D. Verbindlichkeiten 332.619,81 700.203,27
Summe Passiva 469.776,65 784.360,68

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

I. Allgemeine Angaben

Die Firma der Gesellschaft lautet MVF Bau GmbH. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in 26127 Oldenburg, Le Corbusier Str. 38. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts  Oldenburg, HRB4102, eingetragen.
 
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
 
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.Sie hat von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB Gebrauch gemacht.
 
Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt.
 
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
 
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert..
 
Die Vornahme der planmäßigen Abschreibungen erfolgt unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungswert zwischen 250 € und 800 € werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Der Ansatz des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. In die Herstellungskosten werden die Materialeinzelkosten, die Fertigungseinzelkosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen. Sofern der Zeitwert am Bilanzstichtag niedriger war, wird dieser angesetzt. Für bestimmte Vorräte wird der Wert mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren ermittelt. Das strenge Niederstwertprinzip wird bei der Bewertung beachtet. Das Erfordernis einer Wertaufholung gemäß § 253 Abs. 5 HGB wurde geprüft.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen.
 
Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
 
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt
 
Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, sie sind ausreichend bemessen und nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in der Höhe notwendig.
 
Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
 
1. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
2. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen zum Bilanzstichtag 69 TE (Vorjahr TE 74).

III. Sonstige Pflichtangaben

1. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahrs im Unternehmen beschäftigt:


 

2018

2017

Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer

2,00

2,00

 Oldenburg, 30. April 2019


Ort, Datum

                              gez. Margot von Felden

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 9.5.2019.

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