Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Selbe AdresseBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Florian Wiesemann seit 7.11.2024 | Geschäftsführer |
Konstantin Völk seit 12.5.2022 | Prokura |
Sven Schabos seit 12.5.2022 | Prokura |
Stefan Löhner seit 18.10.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Mainzer Stadtwerke AGEigenbeteiligung | 97.22% |
Stadt Mainz | 2.78% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Mainzer Verkehrs-Service GmbHMainzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023A. Geschäftsverlauf und RahmenbedingungenDie Mainzer Verkehrs-Service GmbH (im Folgenden kurz: MVS) wurde im Oktober 2006 als 100 %ige Tochter der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) gegründet. Ziel des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und für die Stadtwerke Mainz AG. Zu diesen Dienstleistungen gehören die Durchführung von Fahrdiensten im Auftrag der Mainzer Verkehrsgesellschaft, die Durchführung von Fahrausweiskontrollen, Fahrgastbefragungen und Erhebungen, die Aufsicht in der Kunsthalle zur Lenkung und Begrenzung der Besucherströme und weitere nahverkehrsrelevante Dienstleistungen. Zusätzlich wird seit 2021 auch Personal für Fahrdienst und Kontrolle der onDemand-Fahrzeugflotte "MainzRider" gestellt. Darüber hinaus unterstützt die MVS die MVGmeinRad GmbH im Geschäftsfeld "Fahrradvermietsystem". Grundlage aller Tätigkeiten sind Werkverträge mit klaren Leistungsspezifikationen. Die MVS ist aufgrund ihres spezifischen Leistungsspektrums stark in den Gesellschaftsverbund der MVG integriert. Nennenswerte Einflüsse aus der und auf die Branche sind daher nicht bekannt. Dementsprechend haben weder Wettbewerber noch die Marktstellung einen signifikanten Einfluss auf die Entwicklung der MVS. Im Jahr 2023 beschäftigte die MVS durchschnittlich 307 (i.Vj. 325) Personen (ohne Geschäftsführung). B. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nebst Kennzahlen(1) Vermögenslage Bei einer Bilanzsumme von TEUR 514 (i.Vj. TEUR 684) beträgt die Eigenkapitalquote der Gesellschaft 4,9 % (i.Vj. 3,7 %). Die Bilanzsumme wird im Wesentlichen durch Forderungen gegen die MVG in Höhe von TEUR 461 (i.Vj. TEUR 619) bzw. Verbindlichkeiten aus Cash-Pooling in Höhe von TEUR 392 (i.Vj. TEUR 579) bestimmt. Der Rückgang der Forderungen gegen die MVG resultiert im Wesentlichen aus geringeren Leistungsforderungen am Bilanzstichtag. (2) Finanzlage Die MVS ist in das Cash Pooling der Mainzer Stadtwerke AG (MSW) einbezogen. Die Salden der Bankkonten werden demzufolge täglich ausgeglichen. Der Finanzmittelfonds, bestehend aus Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus dem konzerninternen Cash Pooling und liquiden Mitteln, beträgt TEUR -391 (i.Vj. TEUR -579). Die Zahlungsfähigkeit war während des gesamten Geschäftsjahres gegeben.
Im Geschäftsjahr ergab sich ein Cashflow aus operativer Tätigkeit in Höhe von TEUR 333 (i.Vj. negativ TEUR 334). Durch die Gewinnabführung aus 2022 durch die MVG aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ergibt sich ein negativer Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 145 (i.Vj. negativ TEUR 89). Nach Verrechnung der Cashflows verbleibt ein Gesamtcashflow in Höhe von TEUR 187 (i.Vj. negativ EUR 424). (3) Ertragslage Die Umsatzerlöse der MVS sind im Geschäftsjahr um TEUR 420 auf TEUR 2.826 gestiegen (Vorjahr: TEUR 2.406). Die Kontrollleistungen sind im Geschäftsjahr mit 30.813 Stunden gegenüber dem Vorjahr (30.182 Stunden) gestiegen. Der Umsatz aus Kontrollleistung ist von TEUR 859 auf TEUR 879 gestiegen (2,3%). Für die Fahrdienstleistungen wurden insgesamt (Bus / Straßenbahn und MainzRider) TEUR 1.387 gebucht: Im Fahrdienst wurde mit 22.363 Stunden (TEUR 712) gegenüber dem Vorjahr (i.Vj. 23.135 und TEUR 607) eine geringere Leistung erbracht. Dem entgegen ist der Umsatz aufgrund einer Erhöhung des Stundensatzes gestiegen. Für den on-Demand Service der MVG "MainzRider" wurde auch im Jahr 2023 Fahr- und Kontrollpersonal zur Verfügung gestellt. Der Umsatz für diese Leistungen liegt bei TEUR 675 (i. Vj. TEUR 481), da die Servicezeiten erweitert und mehr Fahrpersonal bei der MVG eingesetzt wurde. Für das Verkehrscenter wurden Leistungen in Höhe von TEUR 93 erbracht, und damit rund 20,8% mehr als in 2022 (TEUR 77). Dies ist damit zu begründen, dass im Jahr 2023 bei den Leistungen im Bereich Außendienst, Mobilitätsberatung und kaufm. Tätigkeiten ein erhöhter Bedarf bestand. Die Serviceleistungen für das Fahrradvermietsystem liegen mit einem Umsatz von TEUR 47 über den Vorjahresleistungen (TEUR 32). Darin enthalten sind im Wesentlichen Verteilfahrten zwischen den Stationen sowie Werkstattleistungen. Die Umsatzerlöse aus sonstigen Dienstleistungen sind mit TEUR 121 gegenüber dem Vorjahr (TEUR 115) gestiegen. Da die Umbauzeiten in der Kunsthalle (zum Wechsel der Ausstellung) kürzer als geplant waren, konnten die Ausstellungen bereits früher starten. Dies führte zu längeren Öffnungszeiten. Die betrieblichen Aufwendungen der MVS sind im Berichtsjahr um 22% auf TEUR 2.754 (i.Vj. TEUR 2.263) gestiegen. Rund 95% davon entfallen auf den Personalaufwand in Höhe von TEUR 2.619 (i.Vj. TEUR 2.099). Der Anstieg des Personalaufwands um 24,8 % beruht im Wesentlichen auf dem deutlich höheren Personaleinsatz und darüber hinaus auf der tariflichen Stundensatzerhöhung. Im Personalaufwand sind Sonderzahlungen, z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld für das Kontrollpersonal in einer Höhe von TEUR 30 enthalten. Das Ergebnis vor Gewinnabführung stellt die wesentliche Steuerungsgröße des Unternehmens dar. Insgesamt schließt die MVS das Jahr 2023 mit einem Ergebnis von TEUR 63 vor Gewinnabführung an die MVG (i.Vj. TEUR 145 vor Gewinnabführung an die MVG) und liegt damit um TEUR 222 unter Plan (TEUR 161 über Plan i.Vj.) und um TEUR 82 unter dem Ergebnis von 2022. Wesentliche Ursache für die Abweichung vom Planergebnis ist, dass die Personalkosten höher ausgefallen sind als im Wirtschaftsplan angesetzt. Gründe hierfür sind u.a. ein höherer Personaleinsatz und eine tarifliche Stundensatzerhöhung. Der Kostendeckungsgrad im Jahr 2023 entspricht 102,8 % (i.Vj. 106,6 %). (4) Investitionen Im Jahr 2023 hat die MVS keine Investitionen getätigt, so dass sie weiterhin kein Anlagevermögen besitzt. Auch in Zukunft sind keine Investitionen geplant. C. Voraussichtliche Entwicklung mit Hinweisen auf wesentliche Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung sowie PrognoseberichtMit der Einführung des Deutschlandtickets haben sich die Tätigkeiten der Fahrausweiskontrolle nur unwesentlich geändert. Das Kontrollniveau des Vorjahres wurde wieder erreicht. Die Kunsthalle zeigt ein stabiles Auftragsniveau. Die Dienstleistung der MVS für das Fahrradvermietsystem meinRad ist konstant. Die Dienstleistungen in der onDemand-Fahrzeugflotte "MainzRider" laufen wegen Einstellung des Betriebes zum 31. Juli 2024 aus. Die Mainzer Verkehrs-Service GmbH ist in das Risikomanagementsystem der Mainzer Stadtwerke AG eingebunden. Risiken, die den Bestand des Unternehmens unmittelbar gefährden, sind nicht erkennbar. Das größte Risiko der MVS besteht darin, dass die Nachfrage nach Dienstleistungen nicht wie geplant ansteigt und somit die geplanten Erlöse nicht erzielt werden können. Das Risiko von steigenden Stundenlöhnen könnte kurzfristig zu einer reduzierten Ergebnissituation führen und die Nachverhandlung von Verträgen notwendig machen. Der Wirtschaftsplan 2024 weist ein Jahresergebnis vor Gewinnabführung in Höhe von TEUR 7 aus. Einschätzungen und Aussagen über künftige Ereignisse unterliegen naturgemäß Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse abweichen und besser oder schlechter ausfallen als erwartet.
Mainz, den 14. Mai 2024 Mainzer Verkehrs-Service GmbH Stefan Löhner Bilanz zum 31. Dezember 2023A k t i v a
P a s s i v a
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Registerinformationen
II. AllgemeinDie Mainzer Verkehrs-Service GmbH (MVS) wurde mit Eintragung ins Handelsregister am 18. Oktober 2006 als 100 %ige Tochtergesellschaft der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH, Mainz (MVG), gegründet. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist aufgrund der ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) für große Kapitalgesellschaften sowie unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt worden. Die in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen. Um die Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses zu vergrößern, wird vom Wahlrecht, bestimmte Angaben im Anhang zu machen, grundsätzlich Gebrauch gemacht. Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den §§ 265, 266 und 275 HGB. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird zusätzlich der Posten Betriebsergebnis ausgewiesen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. III. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenForderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Kassenbestand Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Berücksichtigung angemessener Einzelwertberichtigungen bilanziert. Das allgemeine Kreditrisiko wird in einer Pauschalwertberichtigung ausreichend berücksichtigt. Bei Vorliegen einer Aufrechnungslage nach § 387 BGB werden Forderungen und Verbindlichkeiten gegen die bzw. gegenüber der Gesellschafterin, verbundenen Unternehmen sowie Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, miteinander saldiert. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert bilanziert. Eigenkapital Das Eigenkapital ist vollständig eingezahlt und wird zum Nennwert ausgewiesen. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Die sonstigen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem Erfüllungsbetrag bemessen und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden bei der Bewertung berücksichtigt. Die Jubiläumsverpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertmethode (Projected Unit Credit-Methode) und nach den Heubeck´schen Richttafeln 2018 G bewertet. Die langfristigen Verpflichtungen für Jubiläumszuwendungen werden mit einem Zinssatz von 1,74 % p.a. bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren diskontiert. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. IV. Erläuterungen zur Bilanz(1) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus Forderungen gegen die Gesellschafterin aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 553 (i.Vj. TEUR 808) verrechnet mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 29 (i.Vj. TEUR 44) sowie Verbindlichkeiten aus der Gewinnabführung in Höhe von TEUR 63 (i.Vj. TEUR 145). Gegenüber anderen verbundenen Unternehmen bestehen Forderungen in Höhe von TEUR 16 (i.Vj. TEUR 9) aus Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. (2) Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen bestehen hauptsächlich aus Rückstellungen für Berufsgenossenschaftsbeiträge in Höhe von TEUR 27 (i.Vj. TEUR 31), für Personalkosten in Höhe von TEUR 18 (i.Vj. TEUR 20) sowie für Jahresabschlusskosten in Höhe von TEUR 5 (i.Vj. TEUR 7). (3) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen aus Verbindlichkeiten aus dem konzerninternen Cash Pooling in Höhe von TEUR 392 (i.Vj. TEUR 579) und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Höhe von TEUR 16 (i.Vj. TEUR 8). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 12 (i.Vj. TEUR 11) enthalten. Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(4) Umsatzerlöse Die vollständig im Inland erzielten Umsatzerlöse teilen sich wie folgt auf:
(5) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten keine wesentlichen periodenfremden Erträge. (6) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für kaufmännische und technische Dienstleistungen in Höhe von TEUR 78 (i.Vj. TEUR 110). (7) Zinsen und ähnliche Aufwendungen Es handelt sich um Zinsaufwendungen aus der Bewertung von Jubiläumsrückstellungen in Höhe von EUR 121 (i.Vj. EUR 94) sowie aus dem Cash Pooling mit der Mainzer Stadtwerke AG in Höhe von EUR 14.131 (i.Vj. EUR 3.048). (8) Aufwand aus Gewinnabführung Der Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 63 (i.Vj. TEUR 145) wird aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags in voller Höhe an die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH abgeführt. VI. NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage nach dem Abschluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ereignet. VII. Sonstige AngabenMitarbeiter im Jahresdurchschnitt Die Zahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gemäß § 267 Abs. 5 HGB stellt sich wie folgt dar:
Konzernbeziehungen Die Mainzer Verkehrs-Service GmbH gehört als mittelbares Tochterunternehmen über die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH zum Konzernkreis der Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH (ZBM), Mainz, und wird in den Konzernabschluss der ZBM einbezogen. Diese stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis an Unternehmen auf. Dieser wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Honorar des Abschlussprüfers Die Gesellschaft macht hinsichtlich der Angabe des Honorars des Abschlussprüfers von der Erleichterung gemäß § 285 Nr. 17 HGB Gebrauch und verweist diesbezüglich auf den Konzernanhang der Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH, Mainz, zum 31. Dezember 2023. Organe der Gesellschaft Geschäftsführung:
Die Geschäftsführung wird jeweils im Rahmen der Haupttätigkeit bei der MVG ausgeübt. Die Geschäftsführer haben von der Gesellschaft keine Bezüge erhalten.
Mainz, den 14. Mai 2024 Mainzer Verkehrs-Service GmbH Geschäftsführung
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Mainzer Verkehrs Service GmbH, Mainz Prüfungsurtei le Wir haben den Jahresabschluss der Mainzer Verkehrs Service GmbH, Mainz, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Mainzer Verkehrs Service GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. G rundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter f ür den Jahres abschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahres abschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 14. Mai 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Dirk
Wolfgang Fischer, Wirtschaftsprüfer
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