Bölts-Enten GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.929,00 |
12.850,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
402,00 |
1.709,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.527,00 |
11.141,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
660,23 |
42.157,56 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
20.093,22 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
72,12 |
14.166,64 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
588,11 |
7.897,70 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
640,43 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
17.574,94 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
26.164,17 |
55.647,99 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
3.331,07 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
860.000,00 |
838.000,00 |
| III.
Bilanzverlust |
907.574,94 |
864.668,93 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
17.574,94 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
3.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
24.164,17 |
49.316,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
26.164,17 |
55.647,99 |
Anhang
A.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
I. Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 der Firma
Bölts-Enten GmbH, 10317 Berlin, ist nach den
handelsrechtlichen Vorschriften sowohl unter Beachtung der
Vorschriften für alle Kaufleute gemäß
§§ 238 ff HGB und der Anwendung der
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß den §§ 264
ff HGB sowie des GmbH-Gesetzes als auch unter Beachtung der
nicht kodifizierten Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung sowie des
Gesellschaftsvertrages erstellt. Die Bewertung der
Vermögens- und Schuldposten erfolgte
entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB dargestellt.
Der Jahresabschluss ist vor Ergebnisverwendung
aufgestellt worden.
Die Werte der Vorjahresbilanz werden angegeben.
II. Bilanzierungsgrundsätze
Es wurden keine Aktivierungs- oder
Passivierungswahlrechte in Anspruch genommen.
III. Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wird nicht mehr vom Grundsatz der
Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip)
ausgegangen, da die Liquidation beschlossen wurde.
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden werden
einzeln bewertet.
Das
Realisationsprinzip sowie der
Grundsatz der Vorsicht bzw. das
Imparitätsprinzip werden beachtet.
Forderungen werden zum Nennwert angesetzt.
Die
Übrigen Vermögensgegenstände werden
zum Nennwert bewertet.
Der
Kassenbestand sowie
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
Das
Gezeichnete Kapital und die
Kapitalrücklage sind zum Nennwert angesetzt und
durch die aufgelaufenen Verluste ist der Posten "Nicht
durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" entstanden.
Die
Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen;
sie sind ausreichend bemessen und nach vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung in der Höhe notwendig.
Die
Übrigen Verbindlichkeiten werden zum Nennwert
bzw. Rückzahlungsbetrag bewertet.
IV. Gewinn- und Verlustrechnung
Die
Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 HGB
aufgestellt.
Aufwendungen und
Erträge werden auf das Geschäftsjahr
abgegrenzt.
B.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
I. Posten der Bilanz
Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2009
Die größenabhängige Erleichterung
gemäß § 274 a HGB wird in Anspruch
genommen.
C.
Sonstige Pflichtangaben
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr betragen € 0,00 (Vorjahr: € 0,00).
II. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten
beträgt € 24.164,17 (Vorjahr: € 49.316,92)
und die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren betragen € 0,00 (Vorjahr: €
0,00).
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten:
Verbindlichkeiten aus Steuern € 19,66.
(Vorjahr: € 922,66)
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
€ 107,09.
(Vorjahr: € 1.704,92)
III. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen
Die größenabhängigen
Erleichterungen gemäß § 288 HGB werden in
Anspruch genommen.
IV. Beeinflussung des Jahresergebnisses
Die größenabhängigen
Erleichterungen gemäß § 288 HGB werden in
Anspruch genommen.
V. Ertragsteuerspaltung
Die größenabhängigen
Erleichterungen gemäß § 288 HGB werden in
Anspruch genommen.
VI. Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2009 war Herr Theo
Röttgers, Harkebrügger Weg 12, 26676
Barßel, einzelvertretungsberechtigter
Geschäftsführer.
Herr Röttgers ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
VII. Größenabhängige
Erleichterungen
In Bezug auf die sonstigen Pflichtangaben
gemäß § 285 HGB wird die
größenabhängige Erleichterung
gemäß § 288 HGB in Anspruch genommen.
Berlin, den 30. August 2010
Bölts-Enten GmbH
10317 Berlin
gez. Röttgers
__________________________________
(Theo Röttgers)
Einzelvertretungsberechtigter
Geschäftsführer
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