Güterbeförderung im Straßenverkehr
ETRIS Bank GmbH
Dieselstraße 45, 42389 Wuppertal, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Michalzik seit 23.2.2026 | Prokura |
Dirk Weber seit 23.2.2026 | Prokura |
Martin Christoph Falkus seit 20.1.2026 | Geschäftsführer |
Andreas Patrick Pauly seit 29.4.2025 | Geschäftsführer |
Jenny Ursinus seit 24.5.2024 | Prokura |
Michael Silvertant seit 24.5.2024 | Prokura |
Julian Ziob seit 24.5.2024 | Prokura |
Uwe Müller seit 4.5.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ETRIS Bank GmbHWuppertalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bestandteile Jahresabschluss 1. Jahresbilanz (Formblatt 1) 2. Gewinn- und Verlustrechnung (Formblatt 3 - Staffelform) 3. Anhang 1. Jahresbilanz zum 31.12.2023Aktivseite
Passivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
AnhangA. Allgemeine Angaben Die ETRIS Bank GmbH mit Sitz in Wuppertal ist beim Amtsgericht Wuppertal unter der HR Eintragung HRB 23425 erfasst. Am 08.01.2011 wurde mit der Einkaufsbüro Deutscher Eisenwarenhändler GmbH, Wuppertal, als herrschendem Unternehmen und alleiniger Gesellschafterin ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Der Jahresabschluss der ETRIS Bank GmbH wird in den Konzernabschluss der FT Holding GmbH, Wuppertal, einbezogen. Der Jahresabschluss der Bank wird im elektronischen Unternehmensregister veröffentlicht. Aufgrund der steuerlichen Organschaft mit der Einkaufsbüro Deutscher Eisenwarenhändler GmbH werden latente Steuern ausschließlich auf Ebene des Organträgers gebildet. Ergänzend zur Pauschalwertermittlung (PWB) nach IDW RS BFA 7 sind unverändert zum 31.12.2022 zur Abdeckung gesamtwirtschaftlicher Unsicherheiten zusätzliche Beträge als Management Adjustment in Höhe von EUR 5,8 Mio. berücksichtigt. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Der Jahresabschluss der ETRIS Bank GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen und Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv oder Passivposten der Bilanz zugeordnet. Es wurden keine Bewertungseinheiten gebildet. Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden angewandt: Barreserve Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden wurden mit dem Nennwert bzw. den Anschaffungskosten angesetzt. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die von der Bank übernommene Delkrederehaftung aus der Zentralregulierung ist eine Erfüllungsgarantie und wird somit unter den Haftungsverhältnissen (Eventualverbindlichkeiten) unter dem Bilanzstrich ausgewiesen. Die bei den Forderungen an Kunden erkennbaren Bonitätsrisiken sind durch Bildung von Einzelwertberichtigungen und Einzelrückstellungen abgedeckt. Die im Rahmen der Einzelwertberichtigungen und Einzelrückstellungen zu berücksichtigenden Sicherheiten werden grundsätzlich unter Rückgriff auf die in den vorliegenden Jahresabschlüssen der Kunden ausgewiesenen Warenbestände ermittelt. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch eine nach handelsrechtlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung des Geschäftsmodells der Bank gebildete Pauschalwertberichtigung nach IDW RS BFA 7 ausreichend Rechnung getragen. Dabei ermittelt die Bank die Höhe der Pauschalwertberichtigung bzw. der pauschalen Rückstellungen für das Kreditgeschäft mittels des erwarteten Verlusts über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne eine Anrechnung von Bonitätsprämien (1-Jahres-Expected-Loss). Erkennbaren Risiken aus der Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen (Eventualverbindlichkeiten) werden durch die Bildung von Rückstellungen Rechnung getragen. Wertpapiere Alle Wertpapiere wurden wie Anlagevermögen behandelt und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Anschaffungskosten über pari wurden linear über die Restlaufzeit bis zum niedrigeren Einlösungskurs abgeschrieben. Dabei wurden die von den "Wertpapiermitteilungen" zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse, die auf Börsenkursen basieren, herangezogen. Sofern der Bewertungskurs des Stichtages über dem Buchwert liegt, werden die Wertpapiere mit dem höheren Wert, maximal mit den Anschaffungskosten angesetzt. Sachanlagen Die Bewertung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgte zu den Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um lineare planmäßige Abschreibungen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Anlagegegenstände orientiert sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen. Die angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelwert bis zu EUR 250 wurden in voller Höhe als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Sie wurden in voller Höhe abgeschrieben, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut über EUR 250, aber nicht über EUR 800 lagen. Sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte nach dem strengen Niederstwertprinzip. Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Die erstmalige Einbuchung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr erfolgte mit dem abgezinsten Betrag (Nettomethode). Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 n.F. verlustfrei bewertet. Hierbei werden die auf der Grundlage der Zinsbindungsbilanz ermittelten periodischen Zinsergebnisbeiträge um die noch anfallenden Risiko- und Bestandsverwaltungskosten gemindert und anschließend auf den Bilanzstichtag diskontiert. Für einen eventuellen Verpflichtungsüberschuss wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31.12.2023 ergibt sich in der verlustfreien Bewertung nach IDW RS BFA 3 n.F. kein Rückstellungsbedarf. C. Entwicklung des Anlagevermögens 2023
D. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen an Kreditinstituten • Die Forderungen an Kreditinstituten sind täglich fällig. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere • Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr EUR 6.195.375 fällig. • In folgenden Posten sind enthalten:
• Im Wertpapierjournal sind die nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewerteten Wertpapiere des Anlagevermögens besonders gekennzeichnet. • Zu den Finanzanlagen gehörende Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, bestehen in Form von Schuldverschreibungen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren des Anlagevermögens (Buchwert EUR 92.572.868, beizulegender Zeitwert EUR 83.455.338). Sie werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Nicht mit dem strengen Niederstwert bewertet wurden alle Schuldverschreibungen des Anlagevermögens soweit deren beizulegender Zeitwert unter den Einlösekurs gefallen ist oder deren Buchwert (abzüglich der ratierlichen über-pari Abschreibung) über dem beizulegenden Zeitwert lag und keine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung anzunehmen ist. Alle Wertpapiere sind im Ratingsegment "Investmentgrade" eingestuft. Zudem werden keine Störungen der Zins- und Tilgungsleistungen erwartet. Forderungen an verbundene Unternehmen • In den Forderungen an Kunden sind Forderungen an verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 156.133 (Vorjahr: EUR 260.378) enthalten. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen • Im Bilanzposten "Sachanlagen" ist Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 21.503 enthalten. Sonstige Vermögensgegenstände • Die sonstigen Vermögensgegenstände sind täglich fällig. Fremdwährungsposten • In den Vermögensgegenständen sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 47.769.149 enthalten. Restlaufzeitenspiegel für Forderungen • Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
Zudem bestehen Zinsabgrenzungen in Höhe von EUR 202.888. Restlaufzeitenspiegel für Verbindlichkeiten • Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
Die in den anderen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden enthaltenen Verbindlichkeiten aus der Zentralregulierung werden in Gänze mit einer Restlaufzeit von bis zu 3 Monaten ausgewiesen. Sonstige Verbindlichkeiten • Die sonstigen Verbindlichkeiten sind täglich fällig. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen • In den Verbindlichkeiten an Kunden sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 323.134.247 (Vorjahr: EUR 302.174.321) enthalten. • Verbindlichkeiten gegenüber der alleinigen Gesellschafterin bestehen in Höhe von EUR 312.323.199 (Vorjahr: EUR 291.161.169). Eigenkapital • Das ausgewiesene "Gezeichnete Kapital" und die ausgewiesene "Kapitalrücklage" sind im Geschäftsjahr unverändert geblieben. Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen • Die unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnisse betreffen die Verpflichtungen aus Aval- und Bürgschaftsverträgen bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden aus der Zentralregulierung (EUR 304.111.255,19). Die Risiken werden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt sowie im Rahmen einer pauschalen Berücksichtigung der latenten Risiken nach IDW RS BFA 7. • Die ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten für die Delkrederehaftung (EUR 295.858.180,06) werden als Kundenforderungen und -verbindlichkeiten ausgewiesen, sobald ein Ausgleich eines bislang offenen debitorischen oder kreditorischen Postens erfolgt. Sie zeigen somit nicht die zu erwartenden Zahlungsströme, da sie nach unserer Einschätzung überwiegend ohne Inanspruchnahme auslaufen werden. Der Zahlungsstromabfluss erfolgt auf Basis der zugrunde liegenden Zahlungsziele mit den Kunden, dem regelmäßig ein Zahlungsstromzufluss gegenübersteht. Die Eventualverbindlichkeiten werden abzüglich gebildeter Rückstellungen ausgewiesen. • Unter den anderen Verpflichtungen sind in voller Höhe unwiderrufliche Kreditzusagen ausgewiesen. Fremdwährungsposten • In den Schulden und Eventualverbindlichkeiten sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 63.921.524 enthalten. E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung • Die Zinserträge und Zinsaufwendungen sowie Provisionserträge und Provisionsaufwendungen sind maßgeblich durch das Zentralregulierungsgeschäft geprägt. Der Ausweis der Zinserträge und Zinsaufwendungen umfasst unter anderem die im Rahmen der Abwicklung des Zentralregulierungsgeschäftes erhaltenen Skontoerträge in Höhe von EUR 151.890.644,62 (Vorjahr EUR 163.591.985,89) sowie die gewährten Skontoaufwendungen in Höhe von EUR 152.092.276,36 (Vorjahr EUR 166.472.514,48). Die Provisionserträge und Provisionsaufwendungen enthalten insbesondere Delkredereprovisionen (EUR 32.364.125,90; Vorjahr EUR 34.961.831,33) bzw. die in Abhängigkeit hiervon zu leistenden Nutzungsentgelte an die Einkaufsbüro Deutscher Eisenhändler GmbH für die Überlassung der Geschäftsbeziehungen. Zusätzlich sind in den Provisionserträgen Erträge aus dem Verbundgruppengeschäft und Factoring in Höhe von EUR 3.757.127,51 (Vorjahr EUR 3.147.593,37) enthalten. • Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag entfallen auf die im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrages an die Einkaufsbüro Deutsche Eisenhändler GmbH abzuführende Steuerumlage. F. Sonstige Angaben Geschäftsführung und Aufsichtsrat • Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. • Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates betrugen EUR 96.985 (Vorjahr EUR 92.820). Sonstige finanzielle Verpflichtungen • Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen in Höhe von insgesamt EUR 2.792.700 (Miet-bzw. Pachtvertragsverpflichtungen und Dienstleistungen) gegenüber verbundenen Unternehmen. • Auf die Angaben zum Abschlussprüferhonorar wird gem. § 285 Nr. 17 HGB verzichtet, da diese im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 der FT-Holding GmbH, Wuppertal, enthalten sind. Personalstatistik • Die Zahl der 2023 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Besondere Offenlegungspflichten • Gemäß Teil 8 der CRR (Art. 435 bis 455) offenzulegende Inhalte sind zum Teil im Lagebericht enthalten. Die weiteren Angaben werden in einem separaten Offenlegungsbericht auf unserer Homepage veröffentlicht. Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats
Nachtragsbericht • Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die sich auf den Jahresabschluss zum 31.12.2023 auswirken.
Wuppertal, 15. Februar 2024 ETRIS Bank GmbH Die Geschäftsführung Uwe Müller Martin Beckmüller Christoph Feil Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der ETRIS Bank GmbH, Wuppertal1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit Die ETRIS Bank GmbH (nachfolgend: ETRIS BANK) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Einkaufsbüro Deutscher Eisenhändler GmbH (nachfolgend: E/D/E). Der Geschäftsgegenstand ist die Finanzierung mittelständischer Handelsunternehmen mit den Schwerpunkten Zentralregulierung mit und ohne Delkredereübernahme sowie Factoring. Daneben werden auch das Firmenkundenkreditgeschäft sowie individuelle Beratungsleistungen für Verbundgruppen angeboten, ohne dabei eine Hausbankfunktion der Kunden anzustreben. Damit bietet die ETRIS BANK auf Basis digitaler Prozesse ihren Kunden Schutz vor Forderungsausfall, die Möglichkeit der Optimierung des Working Capital und unterstützt beim Debitorenmanagement. 2. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 2.1 Rahmenbedingungen Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland im Jahr 2023 wurde weiterhin durch die geopolitischen Konflikte, insbesondere den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine hohe Energie- und Rohstoffpreise beeinflusst. Die bis ins Frühjahr 2023 reichenden Hoffnungen auf eine konjunkturelle Erholung erfüllten sich nicht. Die Wirtschaftsleistung wurde weiterhin durch die hohe Inflation, die Materialengpässe und die hohen Rohstoffpreise gedämpft. Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland war zudem durch die Reaktion der westlichen Notenbanken auf die in Folge der Inflation vorgenommenen Leitzinsanhebungen geprägt. Überlagert wurde dies zum Ende des Jahres 2023 durch den eskalierenden Nahostkonflikt sowie durch das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichtes, infolgedessen die Bundesregierung deutliche Kürzungen und Einsparungen in ihrer Finanzplanung vornehmen musste. Wegen dieser Belastungen verringerte sich das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt leicht um 0,3 % im Jahr 2023, nachdem es im Jahr 2022 merklich zugelegt hatte (1,8 %). Die Inflationsrate verminderte sich zwar um 1 % auf 5,9 %, dennoch blieb der Preisauftrieb weiterhin hoch. Verantwortlich für den Rückgang waren vor allem die sinkenden Energiepreise. Durch staatliche Entlastungsmaßnahmen und rückläufige Notierungen für Energieträger verteuerten sich Energieprodukte 2023 um 5,3 % (Vorjahresanstieg um 29,7 %). Die geopolitischen Unsicherheiten, wie der andauernde Ukrainekrieg und der durch den Terrorangriff der Hamas auf Israel eskalierte Nahostkonflikt sowie die Rivalität zwischen China und den USA belasten weiterhin die Konjunkturaussichten. Im Jahr 2023 vollzog die Europäische Zentralbank (EZB) sechs Zinserhöhungen um insgesamt 200 Basispunkte, sodass das erreichte Leitzinsniveau das höchste seit Einführung des Euros war. Die EZB kündigte an, das hohe Zinsniveau so lange aufrecht zu halten, bis die Inflation das mittelfristige Ziel von 2% wieder erreiche. 2.2 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Über unsere strategische Geschäftsplanung steuern wir die Entwicklung unseres Institutes unter Zuhilfenahme von Kennzahlen und Limiten. Diese werden regelmäßig überwacht und dienen der Transparenz von Geschäftsentwicklung und Risiken. Durch entstehende Steuerungsimpulse können dann zielgerichtet z. B. organisatorische, personelle oder vertriebliche Maßnahmen eingeleitet werden, die zuvor im Rahmen von Ausschüssen und Sitzungen diskutiert werden. Dabei verwenden wir u. a. die folgenden bedeutsamen finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren, die sich aus unserer Geschäfts- und Risikostrategie ableiten und die wir mithilfe unseres internen Berichtswesens regelmäßig überwachen. Entwicklung des Handelsumsatzes in der Zentralregulierung: Als Grundlage für das Geschäftsmodell der ETRIS BANK ist die Handelsumsatzentwicklung mit den Mitgliedern und Lieferanten des E/D/E und weiterer Verbundgruppen maßgeblich für die Erträge und Aufwendungen im Zins- und Provisionsergebnis. Außerdem wird über das Monitoring und Reporting von Limitauslastungen (Länder- und Kreditportfoliolimite, Limite der Risikotragfähigkeit, Zahlungsziele, Überfälligkeiten) den Struktur- und Adressausfallrisiken begegnet. Betriebsergebnis vor Bewertung: Als weiterer bedeutsamer Leistungsindikator für die Rentabilität und die Ertragskraft wird das Betriebsergebnis vor Bewertung betrachtet. Dieses setzt sich als Summe des Provisions- und Zinsergebnisses zuzüglich der saldierten ordentlichen sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen zusammen. Provisionsergebnis: Eine wesentliche Ergebniskomponente ist das Provisionsergebnis der ETRIS BANK aus der Übernahme des Delkredere aus dem Handelsvolumen in der Zentralregulierung zwischen den Mitgliedern und Lieferanten des E/D/E sowie der weiteren Verbundgruppen. Diese wesentliche Ertragssäule wird bezüglich ihrer Entwicklung und des Risikos als strategische Steuerungsgröße eng überwacht. Perspektivisch werden die Erträge aus dem Verbundgruppengeschäft und dem Factoring weiter zunehmen. Eigenkapitalrendite: Als Leistungsindikator für die Rentabilität der Bank ist die Relation des Betriebsergebnisses nach Bewertung zum Eigenkapital festgelegt. Diese Kennzahl misst die Ertragskraft der Bank in Relation zum bilanziellen Eigenkapital. Cost-Income-Ratio: Darüber hinaus werden mit dieser Leistungskennzahl des operativen Geschäfts die Aufwendungen zu den erwirtschafteten Erträgen ins Verhältnis gesetzt, um die Effizienz und Wirtschaftlichkeit zu beurteilen. Liquidität: Aus dem Geschäftsmodell resultiert die besondere Bedeutung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit gegenüber den Lieferanten in der Zentralregulierung. Neben der aufsichtlichen Liquiditätskennzahl (LCR) wird die tägliche Liquiditätsablaufbilanz zur Liquiditätsprognose genutzt, damit definierte Maßnahmen und Instrumente (Notfallplan) zur frühzeitigen Gegensteuerung eingesetzt werden können. Die risikoadäquate Begleitung des Geschäftes mit unseren bestehenden Kunden, die Gewinnung neuer Kunden im Verbundgruppengeschäft sowie die Intensivierung des Factoring-Geschäfts sind bedeutsame nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, die die Organisationsentwicklung prägen und das Wachstum unserer Bank maßgeblich beeinflussen. Die Darstellung, Analyse und Beurteilung der einzelnen finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren erfolgten in den nächsten Abschnitten. 2.3 Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs Die Entwicklung der von uns definierten bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2023 stellt sich wie folgt dar. Entwicklung des Handelsumsatzes in der Zentralregulierung Der gegenüber dem Vorjahr um 941 Mio. EUR bzw. 12,5 % gesunkene Zentralregulierungsumsatz auf 6.605 Mio. EUR mit den Mitgliedern und Lieferanten des E/D/E resultiert insbesondere aus der negativen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im Geschäftsjahresverlauf und lag damit deutlich unter den Planannahmen. Im weiteren Verbundgruppengeschäft konnte hingegen ein positiver Zuwachs durch die technische Anbindung einer Verbundgruppe erzielt werden. Das Verbundgruppengeschäft lag damit nur leicht unter den Planannahmen. Betriebsergebnis vor Bewertung Das Betriebsergebnis vor Bewertung in Höhe von 22.222 TEUR (Vorjahr: 11.320 TEUR) ist gegenüber dem Vorjahr deutlich angestiegen und war insbesondere auf das gegenüber dem Vorjahr gestiegene Zinsergebnis, primär bedingt durch weitere Leitzinserhöhungen und damit Nutzung der Einlagefazilität, in Höhe von 12.738 TEUR (Vorjahr: 620 TEUR) zurückzuführen. Damit kompensierte das Zinsergebnis das geringfügig rückläufige Provisionsergebnis sowie das sonstige betriebliche Ergebnis und lag damit deutlich über den Planannahmen. Unter Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses konnte ein Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit in Höhe von 16.884 TEUR (+316,4 %) ausgewiesen werden. Provisionsergebnis Das Provisionsergebnis ist geprägt durch die Erträge aus der Übernahme der Delkrederehaftung gegenüber den Lieferanten des E/D/E sowie aus dem Verbundgruppengeschäft. Hintergrund des Rückgangs der Provisionserträge im aktuellen Geschäftsjahr war der Rückgang der Handelsvolumina aus der Zentralregulierung des E/D/E. Durch die zusätzliche Übernahme der technischen Abwicklung der Zentralregierung für eine Verbundgruppe (555 TEUR; Vorjahr 0 TEUR) sowie die Steigerung der Provisionserträge aus dem Factoring (844 TEUR; Vorjahr: 670 TEUR) konnte der Rückgang in den Delkredere-Erträgen kompensiert werden. Eigenkapitalrendite Die Eigenkapitalrendite vor Steuern lag mit 14,07 % (Vorjahr: 3,38 %) deutlich über der in der Geschäftsstrategie festgelegten Zielgröße von 11,1 % und ist insbesondere auf die getroffenen Risikovorsorgemaßnahmen und das positive Zinsergebnis im aktuellen Geschäftsjahr zurückzuführen. Cost-Income-Ratio: Die Effizienz und Wirtschaftlichkeit, ausgedrückt durch die CIR, lag im Geschäftsjahr 2023 bei 37,5 % (Vorjahr: 53,9 %; Plan: 44,0 %). Der Rückgang der Kennzahl reflektiert den Anstieg im Zinsergebnis sowie die gesunkenen Sachaufwendungen und gestiegenen Personalaufwendungen. Liquidität Für die tägliche LCR (Liquidity Coverage Ratio) haben wir im Geschäftsjahr 2023 mit einem Mindestwert von 120 % geplant. Aufgrund der Bedeutung dieser Kennzahl für unser Geschäftsmodell und aufgrund der hohen Volatilität der vorzuhaltenden Liquidität an den Zahlungsterminen ist es unser Bestreben, die LCR jederzeit deutlich über diesem Wert zu halten. Die Ausprägung der LCR ergab Werte zwischen 381,91 % und 1.116,01 % bei einem Jahresultimowert von 718,26 %. Über die Entwicklung aller bedeutsamen Leistungsindikatoren wird monatlich berichtet. Die Bilanzsumme ist geschäftsmodellbedingt unterjährig größeren Schwankungen ausgesetzt.
Die Bank unterhielt den überwiegenden Teil ihrer liquiden Mittel bei der Deutschen Bundesbank unter Nutzung der Einlagefazilität (Tagesgeld). Der Ausweis des Tagesgeldkontos erfolgt unter Forderungen gegenüber Kreditinstituten. Die Kreditvergabe außerhalb der Zentralregulierung an Firmenkunden betraf schwerpunktmäßig Unternehmensfinanzierungen im gewerblichen Mittelstand. Die Branchenfokussierung war dabei unverändert zum Vorjahr und deckt sich mit Mitgliedern und Lieferanten in der Zentralregulierung. Zur Entwicklung der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, insbesondere zur Erschließung des Kunden- und Geschäftspotenzials im Factoring und im Verbundgruppengeschäft, wurden weiterhin umfangreiche organisatorische und kapazitative Voraussetzungen geschaffen. Erste Ergebnisse sind an den deutlich über Vorjahresniveau erlösten Provisionen im Factoring (844 TEUR; Vorjahr: 670 TEUR) sowie im Verbundgruppengeschäft (2.592 TEUR; Vorjahr: 2.451 TEUR) erkennbar. Damit erfüllt die Bank die getroffene Planung für das Geschäftsjahr 2023. 2.4 Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage 2.4.1 Ertragslage Die Zins- und Provisionserträge sowie -aufwendungen sind maßgeblich durch das Zentralregulierungsgeschäft geprägt. Der Ausweis der Zinserträge und Zinsaufwendungen umfasst auch die im Rahmen der Abwicklung des Zentralregulierungsgeschäftes erhaltenen und gewährten Skonti. Das Provisionsergebnis enthält insbesondere die Delkredereprovisionen.
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2
2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6
3) Saldo aus den GuV-Posten 1 bis 6
4) Saldo aus den GuV-Posten 1 bis 12
5) Saldo aus den GuV-Posten 13 bis 16
Das Betriebsergebnis vor Bewertung hat sich im Vergleich zum Vorjahr positiv entwickelt, was im Wesentlichen durch den Anstieg im Zinsüberschuss induziert war. Damit lag die Entwicklung des Betriebsergebnisses vor Bewertung über Plan. Die Zinserträge profitierten insgesamt von den Geldanlagen bei Kreditinstituten, im Kundenkreditgeschäft, Factoring und dem Wertpapiergeschäft sowie von deutlich angestiegenen Darlehensvolumina und überkompensierten damit die Zinsaufwendungen deutlich. Der Rückgang des Provisionsergebnisses resultierte im Wesentlichen aus gesunkenen Delkredereprovisionen im E/D/E Geschäft auf 29.317 TEUR (-2.458 TEUR). Die Übernahme der technischen Abwicklung einer neuen Verbundgruppe sowie der Anstieg aus dem Factoringgeschäft konnten diesen Rückgang nur teilweise kompensieren. Durch die positive Entwicklung des Zinsergebnisses konnte das geringfügig rückläufige Provisionsergebnis kompensiert werden, sodass das Rohergebnis um 11.683 TEUR deutlich höher als im Vorjahr ausfiel. Für den signifikanten Rückgang der anderen Verwaltungsaufwendungen waren überwiegend rückläufige Kosten in den Beratungsaufwendungen sowie Notariats- und Anwaltskosten ursächlich, die im Vorjahr für die Anbindung neuer Verbundgruppen angefallen sind. Zur Unterstützung der strategischen Ausrichtung wurde darüber hinaus in den Personalaufbau investiert. Diese Maßnahmen sind Voraussetzung für das in den kommenden Jahren geplante Wachstum im Factoring- und im Verbundgruppengeschäft als auch den stetig wachsenden aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen. Unter Berücksichtigung weiterer Zuführungen im Rahmen der Einzelrisikovorsorge sowie der Ermittlung von Pauschalwertberichtigungen/Rückstellungen nach IDW RS BFA 7 belief sich das Bewertungsergebnis aus dem Kreditbereich auf -5.034 TEUR. Abschreibungen auf Wertpapiere des Anlagebestandes führten zu einem Bewertungsergebnis aus dem Eigengeschäft in Höhe von 303 TEUR. Hierbei handelt es sich um entsprechend der Restlaufzeit je Wertpapier vorgenommene über pari Abschreibungen. Damit belief sich das Bewertungsergebnis auf -5.337 TEUR. Nach Abzug der Steuerumlage verblieb ein gemäß Ergebnisabführungsvertrag abzuführender Gewinn in Höhe von 9.761 TEUR (Vorjahr: 2.824 TEUR). 2.4.2 Finanzlage An wenigen Tagen im Jahr gab es eine Überziehung aus Dispositionsgründen bis zu einer maximalen Höhe von 2,9 Mio. EUR über Kreditlinien bei anderen Kreditinstituten. Wegen der komfortablen Liquiditätsausstattung handelt es sich bei den eingeräumten Linien um Back-up-Kreditlinien. Während nur geringe Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 95 TEUR (Vorjahr: 133 TEUR) (täglich fällig und befristet) bestehen, sind die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 20.960 TEUR auf 323.134,2 TEUR gestiegen. Davon entfallen 96,7 % (Vorjahr: 96,4 %) auf Verbindlichkeiten gegenüber der alleinigen Gesellschafterin. Fast drei Viertel aller Verbindlichkeiten (309.827,2 TEUR bzw. 70,7 %; Vorjahr: 287.512,4 TEUR bzw. 67,8 %) sind täglich fällig und somit in ihrer Fälligkeitsstruktur kongruent zur Zentralregulierung angelegt. Sofern kurz- oder längerfristiger Finanzierungsbedarf bestünde, steht u. a. ein ausreichender Headroom bei Kreditinstituten zur Verfügung. Eine wesentliche Position stellen die Eventualverbindlichkeiten dar, die mit einem Betrag von 295.858 TEUR im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken sind (Vorjahr: 355.979 TEUR). Hierbei handelt es sich um die Verpflichtungen der Mitglieder des E/D/E sowie der einzelnen Verbundgruppen, für die wir die Delkrederehaftung gegenüber den Vertragslieferanten als Erfüllungsgarantie aus der Zentralregulierung übernommen haben. Investitionen Es sind Projekte zur weiteren Optimierung bestehender Prozesse initiiert und weitergeführt worden, die der Produktivitäts-/Effizienzsteigerung im Zentralregulierungsgeschäft dienen. Zum Abschlussstichtag bestanden keine rechtlichen oder faktischen Investitionsverpflichtungen. Liquidität Jederzeit genügend Liquidität vorweisen zu können, ist regulatorisch eine strenge Nebenbedingung, deren Überwachung und Meldung regelmäßig zu erfolgen hat. Darüber hinaus ist sie von zentraler Bedeutung in den Kerngeschäftsfeldern Zentralregulierung und Factoring. Die Liquidität wurde als Tagesgeld bei der Deutschen Bundesbank angelegt. Die tägliche Liquidity Coverage Ratio (LCR) 2023 lag im Median mit 768,4 % (Minimum: 381,9 %, Maximum: 1.116,0 %) bzw. zum Jahresultimo mit 718,3 % stets deutlich oberhalb der regulatorischen und ökonomischen Mindestanforderungen. Die Liquiditätsplanung geschieht vorausschauend unter Zugrundelegung der Liquiditätsablaufbilanz auf Tagesbasis, sodass im Berichtsjahr die Zahlungsfähigkeit unseres Instituts jederzeit nach Art, Höhe und Fristigkeit transparent und gegeben war. Es sind keine Liquiditätsengpässe aufgetreten. Ergänzend verfügt die ETRIS BANK über ausreichende Liquiditätsreserven bei der Deutschen Bundesbank bzw. Refinanzierungsfazilitäten der EZB sowie über weitere Refinanzierungsmöglichkeiten bei anderen Kreditinstituten. Darüber hinaus sind unsere Wertpapiere des Depot-A bei der Deutschen Bundesbank vollumfänglich beleihbar und ermöglichen die taggleiche Aufnahme von Over-Night-Krediten in Höhe des jeweiligen Beleihungswertes (31.12.2023: 78.105 TEUR). Aufgrund der Emittentenstruktur (33.713 TEUR Länderanleihen, 40.455 TEUR Unternehmensanleihen und 3.937 TEUR Pfandbriefe; jeweils Marktwerte) ist die Beleihungsfähigkeit der Wertpapiere gegeben, sodass neben der Beleihung auch der jederzeitige Verkauf zur Liquiditätsbeschaffung möglich wäre. Vor diesem Hintergrund ist die Fähigkeit zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen auch in einzelnen oder kombinierten Stressszenarien gesichert. 2.4.3 Vermögenslage Das Eigenkapital, bestehend aus gezeichnetem Kapital (10.000 TEUR) und Kapitalrücklagen (110.000 TEUR), ist im Geschäftsjahr ebenso unverändert wie der nach § 340g HGB dotierte Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von 24 TEUR. Die Eigenkapitalausstattung mit Kernkapital machte im Geschäftsjahr eine Zuführung nicht notwendig. Die ordnungsgemäße Ermittlung der Eigenmittel im Rahmen der bankaufsichtlichen Meldungen ist erfolgt. Die Anforderungen der CRR zur Anrechnung als aufsichtsrechtlich anerkanntes Eigenkapital und aller relevanten Vorgaben des KWG sowie der CRR wurden eingehalten. Gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG ist die Kapitalrendite, definiert als Quotient aus Nettogewinn (gemäß Ergebnisabführungsvertrag abzuführender Gewinn) und Bilanzsumme, offenzulegen. Die Kapitalrendite wurde mit 1,72 % (Vorjahr: 0,51 %) ermittelt. Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten stellen sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
*) Passivposten 11 (Fonds für allgemeine
Bankrisiken), Passivposten 12 (Eigenkapital)
Alle Wertpapieranlagen sind als festverzinsliche Wertpapiere dem Aktivposten 5 zugeordnet (92.939 TEUR; Vorjahr: 94.175 TEUR) und bei der Deutschen Bundesbank beleihbar. Bei den Papieren im Wertpapierbestand handelt es sich um festverzinsliche Wertpapiere von Emittenten zweifelsfreier Bonität sowie um Floating Rate Notes des Landes NRW mit einem Nominalwert zum Bilanzstichtag von insgesamt 90.450 TEUR. Gesamtaussage zur Wirtschaftlichen Lage Insgesamt beurteilen wir die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage unseres Hauses im Vergleich zum Vorjahr und angesichts der ökonomischen Rahmenbedingungen als gut. Das Wachstum des für die Bank wichtigen Zentralregulierungsumsatzes setzte sich aufgrund des allgemeinen Rückgangs der Wirtschaftsleistung und der Verunsicherung aufgrund der Folgen des Ukrainekrieges und des beginnenden Nahostkonfliktes nicht fort. Die strategische Entscheidung, die Umsätze in den bestehenden Geschäftsfeldern auszubauen und die Zentralregulierungs-Prozesse zu optimieren, führte zu einem höheren Personalaufwand. Für erkennbare und latente Risiken in den Kundenforderungen sind ausreichend Wertberichtigungen gebildet. Die Bilanzstruktur der ETRIS BANK unterstreicht unverändert die Unabhängigkeit von Kreditinstituten und den Fokus auf das Kreditgeschäft und die Liquiditätssicherung. Die Vermögenslage der Bank zeichnet sich unverändert durch eine an den aufsichtsrechtlichen Anforderungen gemessene solide Eigenkapitalausstattung aus, die deutlich über den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen lag. Die mit dem eingeschlagenen Wachstumspfad einhergehenden Anforderungen an Eigenkapital, Prozesse und Instrumente sind erfüllt, sodass auch künftig alle ökonomischen und regulatorischen Anforderungen an Liquidität und Eigenkapital aus der Geschäftsplanung Rechnung getragen ist. 3. Risiko- und Chancenbericht Die Risikotragfähigkeit der Bank war zu keiner Zeit gefährdet und die Liquidität war uneingeschränkt gewährleistet. Zum Jahresende betrug die Auslastung des Risikodeckungspotenzials 19 % im Risikoszenario. Das Gesamtbanklimit beträgt 39.750 TEUR. Die Auslastung des Gesamtbanklimits beträgt 79 %. Spekulative Handelsgeschäfte zur Ergebniserzielung durch Nutzen der Volatilität von Marktpreisen betreibt die Bank nicht. 3.1 Risikomanagement Die Bank verfügt über einen Strategieprozess, der einen Regelkreis von Strategieentwicklung, Planung und Kontrolle sowie Anpassung der Planung und Strategien umfasst. Der Regelkreis erstreckt sich über einen Zeitraum von einem Jahr. Die im Rahmen des Strategieprozesses entwickelte Geschäfts- und Risikostrategie bildet die Grundlage für das zielgerichtete Handeln der Bank. Wesentlicher Bestandteil des Strategieprozesses ist zudem die daraus abgeleitete Geschäftsplanung der Bank. Das Ergebnis der Geschäftsplanung ist die Überleitung der Geschäftsziele in die Gewinn- und Verlustrechnung für einen Planungshorizont von drei Jahren. Im Rahmen dieser Planung werden auch die erforderlichen Ressourcen (Personal, IT-Komponenten, Sachaufwand, Investitionen) für die angestrebte Geschäftsentwicklung berücksichtigt. Ziel der Risikostrategie ist, die Möglichkeit des bewussten Eingehens von Risiken, ihre Beherrschung und die Wahrung eines angemessenen Chancen-Risiko-Profils vor dem Hintergrund der Risikopräferenz der Bank zu beurteilen. Die Aufgabe des Risikomanagements ist es, die Risikotragfähigkeit der Bank sicherzustellen und bei negativen Abweichungen von den Erfolgs-, Kapital- und Liquiditätsplanungen geeignete Steuerungsmaßnahmen einzuleiten. Dazu sind Risiken, die den Erfolg wesentlich beeinflussen oder gar den Fortbestand der Bank gefährden könnten, frühzeitig zu erkennen sowie umfassend zu messen, zu überwachen und zu steuern. Auf Grundlage der Risikoinventur der Bank bestehen die folgenden wesentlichen Risikoarten:
Die Risikostrategie der ETRIS BANK ist an der Risikotragfähigkeit ausgerichtet. Die Bank kalkuliert die ökonomische Risikotragfähigkeit in der barwertigen Perspektive. Daneben wird die Kapitalplanung in der normativen Perspektive umgesetzt. Für die einzelnen Risikoarten bestehen in der Bank separate Identifizierungs- und Messverfahren. Die Risikoarten des Risikotragfähigkeitskonzepts werden durch bankeigene Limite begrenzt und überwacht. Die Zusammenführung der Risiken aus den einzelnen wesentlichen Risikoarten und deren Abgleich mit den Risikodeckungspotenzialen erfolgt im Rahmen der vierteljährlichen Risikotragfähigkeitsberechnung. Die Bank berücksichtigt im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung über das Risikoszenario hinaus diverse Stressszenarien. Die Organisation des Risikomanagements ist über Arbeitsanweisungen, Fachkonzepte und Beschreibungen im Risikohandbuch der Bank geregelt. 3.2 Adressenausfallrisiken Die Adressenausfallrisiken beziehen sich auf Forderungen und Eventualverbindlichkeiten an in- und ausländische mittelständische gewerbliche Kreditnehmer, inländische Kreditinstitute sowie auf die Emittenten der Wertpapierbestände des Depot-A. Die Bank unterscheidet zum Zwecke der Prozessvereinfachung zwischen dem risikorelevanten Kreditgeschäft und dem nicht-risikorelevanten Kreditgeschäft. Zur Steuerung des Adressenausfallrisikos werden im Kundengeschäft Ratingsysteme zur Beurteilung der Bonität einzelner Engagements eingesetzt. Zur Risikoklassifizierung wird im Wesentlichen das VR-Ratingverfahren der genossenschaftlichen Finanzgruppen eingesetzt. Die Bank ermittelt monatlich modellbasiert einen erwarteten und einen unerwarteten Verlust (Credit-Value-at-Risk) aus dem Kundenkreditgeschäft. Der Ansatz basiert auf einem Konfidenzniveau von 99,9 %. Das Risikopotenzial beträgt 15.545 TEUR (Limit: 20.000 TEUR). Das Kundenkreditportfolio der Bank weist geschäftsmodellbedingt Risikokonzentrationen in den oberen Größenklassen auf. Aufgrund des Geschäftsmodells entfällt ein wesentlicher Teil des Kreditvolumens auf die Zentralregulierung im Produktionsverbindungshandel. Durch die enge Überwachung und Begleitung der Kreditnehmer, durch die Offenlegung und Auswertung der wirtschaftlichen Verhältnisse, die laufenden Analyse des Zahlungsverhaltens sowie der Aufteilung des Kreditprozesses auf die Firmenkundenbetreuung und die Marktfolge Kredit wird dem Anspruch der Risikofrüherkennung und der risikoorientierten Kreditbegleitung Rechnung getragen. Gleiches gilt auch für das wachsende Verbundgruppengeschäft. Für alle erkennbaren Kreditrisiken ist durch Bildung von Einzelwertberichtigungen bzw. Rückstellungen Vorsorge getragen. Darüber hinaus bestehen Pauschalwertberichtigungen zur Abdeckung von latenten Risiken aus dem nicht wertberichtigten Kreditportfolio. Das Adressenausfallrisiko bei Eigenanlagen (Wertpapiere des Anlagevermögens) wird vierteljährlich im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption modellbasiert kalkuliert. Erwartete und unerwartete Verluste werden im Risikotragfähigkeitskonzept berücksichtigt. Der Ansatz basiert auf einem Konfidenzniveau von 99,9 %. Das Risikopotenzial beträgt 5.230 TEUR (Limit: 7.000 TEUR). Die Anlagerichtlinie stellt die Vermeidung von Klumpenrisiken sicher und gewährleistet die breite Streuung der Eigenanlagen, die Diversifikation in mehrere Anlageklassen und eine Beschränkung auf gute Bonitäten. Zusätzlich berücksichtigt die Bank Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen der Anlagerichtlinie. Zur Berechnung der Adressrisiken aus den Liquiditätsanlagen bei Banken verwendet die Bank eine vereinfachte Methode. Hierbei handelt es sich um eine Säule-I-Adaption (IRB gemäß CRR). Das Risikopotenzial beträgt 1.019 TEUR (Limit: 1.750 TEUR). 3.3 Operationelle Risiken Zur Identifizierung operationeller Risiken verwendet die Bank ein Self-Assessment im Rahmen der turnusmäßig durchzuführenden OP-Risk-Inventur. Dabei identifizieren die Organisationseinheiten potenzielle Risikofälle in ihren Zuständigkeitsbereichen. Die potenziellen Risiken werden mit geschätzten Eintrittshäufigkeiten und potenziellen Schadenshöhen unterlegt. Die ermittelten Schadenspotenziale fließen in die Risikotragfähigkeitsberechnung der Bank ein. Zudem werden die Risikopotenziale von Veritätsrisiken im Factoring mittels eines vereinfachten Verfahrens geschätzt. In Relation zum Risikodeckungspotenzial sind keine bedeutenden Schadensfälle im Berichtszeitraum eingetreten. Das Risikopotenzial für operationelle Risiken (inkl. Veritätsrisiken Factoring) beträgt 2.841 TEUR (Limit: 4.000 TEUR). 3.4 Geschäfts- und Vertriebsrisiken Die Geschäfts- und Vertriebsrisiken drücken sich in einer Verminderung des Geschäftsvolumens (z. B. Verringerung der Handelsvolumina in der Zentralregulierung) oder in einer Reduzierung der Marge (z. B. Reduzierung der Delkredereprovision) aus. Das resultierende Ergebnisschwankungsrisiko zeigt sich bei der Bank insbesondere durch potenziell geringere Provisionsergebnisse. Geschäfts- und Vertriebsrisiken werden in der normativen Perspektive berücksichtigt. 3.5 Zinsänderungsrisiken Das Geschäftsmodell der ETRIS BANK führt dazu, dass nahezu sämtliche verzinsliche Kundenforderungen oder -verbindlichkeiten an einen variablen Referenzzins gekoppelt sind und/oder deren Laufzeit bei festem Zinssatz sich überwiegend auf drei bis sechs Monate erstreckt. Ergänzend verfügt die Bank über ein Depot-A aus festverzinslichen Wertpapieren mit einer durchschnittlichen Zinsbindung von rund vier Jahren. Zinsänderungsrisiken werden vierteljährlich unter Berücksichtigung verschiedener Zinsszenarien simuliert. Das Risikopotenzial liegt zum Jahresende bei 6.687 TEUR (Limit: 7.000 TEUR). Die Zinsrisikokennziffer gem. § 25a Abs. 2 KWG auf Basis einer Ad-hoc-Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um +200 bzw. -200 Basispunkte belief sich zum 31.12.2023 auf +4,8 % (Chance) bzw. -5,6 % (Risiko) der Eigenmittel nach Artikel 72 CRR. Marktpreisrisiken aus Handelspositionen oder für Handelszwecke gehaltene Wertpapiere bestehen bei der Bank nicht. Derartige Positionen wurden im Rahmen der Geschäfts- und Risikostrategie der Bank grundsätzlich ausgeschlossen. 3.6 Liquiditätsrisiken bzw. Refinanzierungskostenrisiken Die Liquiditätsplanung und -überwachung der Bank ist darauf ausgerichtet, allen gegenwärtigen und künftigen Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen zu können und die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Liquidität im Hinblick auf die Liquidity Coverage Ratio (LCR) einzuhalten. Zur Sicherstellung der Liquiditätsanforderungen bestehen extern zugesagte Linien von Banken. Die Liquiditätsreserve und die LCR werden täglich ermittelt und überwacht. Liquiditätsablaufbilanzen dienen als Frühwarnindikator für eine mögliche Zahlungsunfähigkeit. Stresstests für einen Zeitraum von einem Jahr werden jährlich im Rahmen der Liquiditätsplanung bzw. anlassbezogen anhand institutseigener Szenarien für Liquiditätsrisiken durchgeführt. Auf dieser Grundlage wird der sog. Überlebenshorizont ermittelt. Dabei werden auch adverse Entwicklungen außerhalb des Erwartungshorizontes der Bank reflektiert. Das Liquiditätsrisiko wird zudem anhand der aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahl Liquidity Coverage Ratio überwacht. Die LCR-Kennziffer betrug zum Jahresende 718,26 %. Die Bank hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die Liquiditätsanforderungen aus der LCR jederzeit erfüllt. Als weitere aufsichtsrechtliche Liquiditätskennzahl ist die Net Stable Funding Ratio (NSFR) in die Steuerungs- und Controllingprozesse integriert. Ergänzend zur kurzfristig ausgelegten Liquiditätssicht der LCR ist die NSFR eine mittelfristig orientierte Kennzahl, die die Belastungsfähigkeit der Refinanzierung über einen Zeitraum von über einem Jahr darstellt. Ziel ist, eine ausgewogene Fristenkongruenz zwischen Aktiva und Refinanzierungsmitteln sicherzustellen. Die NSFR-Kennziffer betrug zum Jahresende 177,8 %. Die Bank hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die Liquiditätsanforderungen aus der NSFR jederzeit erfüllt. 3.7 Sonstige Risiken Unter dieser Kategorie werden alle nicht bankspezifischen Risiken zusammengefasst. Dabei handelt es sich um Fremdwährungsrisiken, Refinanzierungskostenrisiken, Reputationsrisiken, Modellrisiken, Projektrisiken und Auslagerungsrisiken. Die Wesentlichkeit dieser Risiken wird im Rahmen der Risikoinventur überprüft. Aktuell sind alle sonstigen Risiken als aufsichtsrechtlich und betriebswirtschaftlich unwesentlich eingestuft. 3.8 Nachhaltigkeitsrisiken Nachhaltigkeitsrisiken haben einen immer höheren Einfluss auf das Geschäftsmodell der ETRIS BANK. Vor diesem Hintergrund hat die ETRIS BANK im Jahr 2023 einen umfänglichen MaRisk-Check durchgeführt, in dem die Bank eine vollständige Analyse sämtlicher neuer MaRisk-Anforderungen unter Berücksichtigung aller betroffenen Fachbereiche durchgeführt hat. Gegenstand der Analyse waren insbesondere die Identifizierung von neuen Umsetzungsanforderungen für die Bank, die Zuordnung von Verantwortlichkeiten sowie die Definition von Maßnahmen zur Operationalisierung der MaRisk. Neben neuen bzw. klarer definierten regulatorischen Anforderungen hat die ETRIS BANK weitere strategische Ziele im Bereich der "Nachhaltigkeit" definiert, um insgesamt das Niveau in diesem Bereich voranzutreiben. Zur angemessenen Steuerung und Überwachung der Vielzahl von Aufgaben organisiert die Bank die Umsetzung der Anforderungen in einem Projekt. Darüber hinaus wird die ETRIS BANK eine Fachgruppe "Nachhaltigkeit" unter Führung eines Nachhaltigkeitsmanagers zur Umsetzung von ESG-Nachhaltigkeitsanforderungen etablieren. Der Umsetzungsfortschritt wird regelmäßig an die Geschäftsführung berichtet. Mit Inkrafttreten der 7. MaRisk-Novelle existieren erstmalig konkrete und verbindliche Vorgaben zum Thema Nachhaltigkeitsrisiken und deren Integration in die Gesamtbanksteuerung. Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen der Risikoinventur die möglichen Auswirkungen von ESG-Risiken angemessen und explizit einbezogen. Zielsetzung hierbei ist es, einen regelmäßigen Einblick in die für die Bank relevanten Nachhaltigkeitsfaktoren und deren Auswirkungen auf die Risiken der ETRIS BANK zu erhalten, aufsichtliche Anforderungen zu erfüllen und Impulse für die Strategiearbeit und die Risiko-Controlling-Prozesse zu erarbeiten. Dabei wurde neben der Auswertung von Analysen zu den Nachhaltigkeitsfaktoren auch die Qualität der vorliegenden Daten bewertet und die Angemessenheit des Vorgehens beurteilt. Mit Würdigung der Ergebnisse der Risikoinventur unter Berücksichtigung von ESG-Faktoren setzt sich die Bank aktiv mit der Wirkung von Nachhaltigkeitsrisiken auseinander, um die Auswirkungen auf das eigene Geschäftsmodell und entsprechende Geschäftsfelder zu verstehen. Die Auswirkungen von ESG-Risiken werden mittels Risikoreporting regelmäßig überprüft und transparent gemacht. Zur Identifizierung von Nachhaltigkeitsrisiken und Bewertung von ESG-Faktoren nutzt die ETRIS BANK unter anderem seit 2023 das ESG-Risiko-Scoring der parcIT, welches im Rahmen der diesjährigen Risikoinventur erstmalig zum Einsatz kam. Es dient insbesondere bei der Klassifizierung von Nachhaltigkeitsrisiken von Firmenkunden im Kreditgeschäft. Neben der Risikoinventur wird ein neues Scoringverfahren zur Identifizierung und ggfs. Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Kredit-Portfolioebene sowie im Kredit-Einzelrisikomanagement eingesetzt. Die Bank wird erforderliche Anpassungen in den Steuerungskonzepten sukzessive vorantreiben. 3.9 Chancen und Risken für die künftige Entwicklung Die Einführung eines Datenmanagementprogramms soll die Erfassung sowie Speicherung von eingehenden Rechnungen effizienter und kostengünstiger gestalten. Die zunehmende Digitalisierung insbesondere die fortschreitende Optimierung und Standardisierung von Belegarten nach dem EDI-Standard wird konsequent im Zentralregulierungsgeschäft fortgesetzt und birgt erhebliches Potenzial. Die Fähigkeit der ETRIS BANK, Kunden- und Belegmassendaten im Rahmen der Zentralregulierung digital zu verarbeiten, eröffnet darüber hinaus weitere Möglichkeiten. Bestehenden oder neuen Kunden werden ergänzende Dienstleistungen, wie beispielsweise das Factoring angeboten. Dieses wird im laufenden Geschäftsjahr und darüber hinaus weiterhin ein Schwerpunkt der Vertriebsstrategie sein. Dabei kommt der ETRIS BANK ihr Marktzugang und ihre Nähe zu den Bestandskunden zugute. Branchenkenntnisse und jahrelange Erfahrung im Zentralregulierungsgeschäft sind darüber hinaus eine gute Basis für das weitere Erschließen von Märkten. Die Ungewissheit von Dauer und Auswirkungen des Ukrainekriegs sowie des Nahost-Konfliktes (inkl. weiterer gesamtwirtschaftlicher Implikationen) birgt im Wesentlichen zwei Risiken für die ETRIS BANK. Zum einen könnte die weitere Trübung der gesamtwirtschaftlichen Aussichten auf die Qualität des Kreditportfolios wirken. Hieraus könnten sich möglicherweise erhöhte Anforderungen an das Risikodeckungspotenzial, höhere Adressausfallrisiken und negative Einflüsse auf die Risikovorsorge sowie das Bewertungsergebnis ergeben. Damit wären auch weitere Auswirkungen auf die von uns geplanten und zur Steuerung herangezogenen Leistungsindikatoren verbunden. Zur Transparenz haben wir diesen Aspekten mittels entsprechender Parametrisierung unserer Szenarioanalysen im Risikomanagement Rechnung getragen. Gleichzeitig überprüfen und planen wir unsere Risikovorsorge auch unter Einbezug einer solchen negativen Entwicklung. Insbesondere echtes Factoring stellt ein adäquates Instrument zur Optimierung von Liquidität und Working Capital in einem wirtschaftlichen Umfeld mit gestiegenen Adressausfallrisiken dar und kann dämpfend auf das Adressausfallrisiko wirken. Zum anderen stellt die negative Entwicklung der Konsum- und Investitionsneigung einen möglichen Risikofaktor für das Erreichen der Vertriebsziele dar. Dieses könnte zu erhöhten Planabweichungsrisiken durch zeitliche Verschiebung des Eintretens der Prognosewerte sowie der angestrebten Leistungsindikatoren (Erträge) führen. 3.10 Zusammenfassende Risikoeinschätzung für den Berichtszeitraum Die Risikomessverfahren der ETRIS BANK entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die Verfahren sind geeignet zu beurteilen, ob die Risikotragfähigkeit nachhaltig sichergestellt ist. Die beschriebenen Risikoziele passen zu den strategischen Zielen und sie werden durch die eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. In der Risikoüberwachung und -steuerung sieht die Bank eine wesentliche Aufgabenstellung, der sie organisatorisch, personell und durch sachliche Ressourcenbereitstellung Rechnung trägt. Die Risiken der ETRIS BANK sind durch Bildung von Risikovorsorgen sowie durch Risikodeckungspotenziale aus dem Ergebnis und aus dem Kapital der Bank abgedeckt. Ziel ist es, auftretende Risiken jederzeit abzuschirmen, sodass keine wesentlichen Beeinträchtigungen der Entwicklungsfähigkeit der Bank zu befürchten sind. Die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung werden gemäß unserer Planung auch in den folgenden Jahren eingehalten. Den zukünftig steigenden Eigenkapitalanforderungen begegnen wir im Kapitalplanungsprozess. Insgesamt erachten wir unser Risikomanagementverfahren auf Grundlage der regulatorischen Anforderungen und zur Begegnung ökonomischer Herausforderungen als angemessen. Aktuell beobachten und analysieren wir weiterhin die Risikofaktoren bzw. -treiber auf eine etwaige Beeinflussung durch geopolitische Ereignisse. Nach dem Planungsstand zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Risikotragfähigkeit im Berichtszeitraum 2023 angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögens- und Substanzsituation der Bank gegeben. Die dargestellten Risiken werden die künftige Entwicklung unserer Bank voraussichtlich nicht wesentlich beeinträchtigen können. 4. Prognosebericht Hinsichtlich unserer Prognose gehen wir auch für das Jahr 2024 von einem anspruchsvollen Umfeld aus. Weltweite Konflikte und politische Entwicklungen in unterschiedlichen Ländern könnten weiterhin Auswirkungen auf die Kapitalmärkte und die Lieferketten haben. Wesentliche Auswirkungen auf die geschäftlichen Aktivitäten unserer Kunden und deren Wirtschaftlichkeit sehen wir aktuell nicht. Gleichwohl könnte von diesen Entwicklungen für künftige Geschäftsaktivitäten eine nennenswerte Prognoseungenauigkeit ausgehen, da nicht absehbar ist, wie lange sich die verschiedenen Zustände noch hinziehen werden. Auch künftig wird die ETRIS BANK sämtliche Leistungen wie Buchungs- und Zahlungsverkehr zwischen Händlern und Lieferanten innerhalb der Zentralregulierung, Factoring, kurzfristige Warenfinanzierungen oder Investitionskredite zur Verfügung stellen. Der Schwerpunkt unserer Aktivitäten wird die Forcierung des Verbundgruppen- und Factoringgeschäftes sein. Unter der Überschrift "Digitalisierung und Expansion" wird die Bank mit den aktuellen Veränderungen des Marktes sowie den fortschreitenden technologischen Möglichkeiten mitwachsen und ihren Kunden weiterhin zukunftsorientierte, individuelle Lösungen und Services anbieten. Unsere Planung basiert auf folgenden wesentlichen Annahmen: Die Entwicklung des Handelsumsatzes in der Zentralregulierung mit den Lieferanten des E/D/E wird mit einem leichten Rückgang von 3-5 % für das Geschäftsjahr 2024 geplant. Begründet wird dies mit der derzeitigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Die Entwicklung des Geschäftes mit weiteren Verbundgruppen wird hingegen fast gleichbleibend geplant. Der Zinsüberschuss wird unter der Prämisse eines im Jahresverlauf leicht rückläufigen Zinsniveaus entsprechend unter dem des Jahres 2023 liegen. Entgegen unserer Prognose hatte sich der Zinsüberschuss insbesondere durch die Entwicklung der Zinsniveaus merklich verbessert. Begründet wird dies insbesondere bei Darlehen, Wechsel und Kontokorrent sowie aus dem Wertpapiergeschäft. Ab dem Jahr 2024 werden aufgrund des steigenden Volumens die Zinserträge aus dem Factoring weiter leicht ansteigen. Allerdings sieht die Prognose einen deutlich rückläufigen Zinsertrag aus den Geldanlagen bei Kreditinstituten vor. Im Provisionsergebnis erwarten wir eine rückläufige Entwicklung. Dieses wird erwartungsgemäß im Jahr 2024 unter dem Niveau des Jahres 2023 liegen. Begründet wird dies mit dem Rückgang der Handelsvolumina in der Zentralregulierung. Abweichend zu unserer Prognose blieb das Provisionsergebnis unter dem Vorjahresniveau. Hintergrund ist auch hier der deutliche Rückgang der Handelsvolumina im aktuellen Geschäftsjahr. Die Vorbereitungen für die Anbindung weiterer Verbundgruppen führte im Jahr 2023 zu einem Mehraufwand bei den anderen Verwaltungsaufwendungen. Insbesondere aufgrund des Wegfalls dieses Sondereffektes planen wir für das Jahr 2024 eine Reduktion der Verwaltungsaufwendungen in Höhe von rund 800 TEUR. Im Personalaufwand hingegen planen wir mit einem Anstieg in Höhe von rund 600 TEUR aufgrund des weiteren Ausbaus der Geschäftsorganisation. Zukünftig werden die Personalaufwendungen als auch Sachaufwendungen von Prozessoptimierungen und Digitalisierungsmaßnahmen profitieren. Aus den vorgenannten Planungsansätzen ergibt sich eine Plan-CIR für das Jahr 2024 von rund 39,7 %. Aufgrund vorgenannter Faktoren, insbesondere aufgrund der geringeren Verwaltungsaufwendungen, lag die CIR per 31.12.2023 um 6,5 Prozentpunkte unter Plan. Auf Basis der genannten wesentlichen Planannahmen erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 ein leicht schlechteres Betriebsergebnis vor Bewertung in Höhe von rund 20 Mio. EUR (Istwert 2023 rund 22 Mio. EUR). Aus der Kapitalplanung ergeben sich für das geplante Wachstum im Zentralregulierungs- und Factoringgeschäfts derzeit keine Erkenntnisse für zusätzlichen regulatorischen oder ökonomischen Kapitalbedarf. Dabei wurde angenommen, dass die aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen zunächst gültig bleiben. Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages mit dem E/D/E wird sich das Kernkapital nicht durch erwirtschaftete Gewinne verändern. Die Kapitalquoten werden primär über die Größen "Risiko" und "Volumen" gesteuert. Aus den Geschäfts- und Kapitalentwicklungen ergibt sich die Planung für den Leistungsindikator Eigenkapitalrendite vor Steuern zum Jahresultimo 2024 zwischen 12-14 %. Die LCR soll auch im kommenden Jahr die von uns definierte Untergrenze von 120 % nicht unterschreiten. Es sind alle Schritte zur Risikoidentifikation, -messung und -bewertung umgesetzt sowie die methodischen, organisatorischen und materiellen Steuerungsmöglichkeiten implementiert worden. Demgegenüber stehen erhebliche Chancen und vielfältiges Entwicklungspotenzial, welche der Planung zugrunde liegt. Insgesamt sehen wir die ETRIS BANK sowohl marktseitig als auch auf Seiten der Marktfolge gut und zukunftssicher aufgestellt.
Wuppertal, 15. Februar 2024 ETRIS Bank GmbH Die Geschäftsführer Uwe Müller Martin Beckmüller Christoph Feil BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die ETRIS Bank GmbH, Wuppertal VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der ETRIS Bank GmbH, Wuppertal - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ETRIS Bank GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europa- rechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Wir haben den folgenden Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert, der in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen ist: Identifizierung und Bewertung wertgeminderter Forderungen an Kunden und rückstellungsbedürftiger Eventualverbindlichkeiten Sachverhalt Die Bank betreibt als Spezialinstitut insbesondere die Zentralregulierung für die Einkaufsbüro Deutscher Eisenhändler GmbH (E/D/E-Gruppe) sowie auch für weitere Verbundgruppen. Im Rahmen der Zentralregulierung übernimmt die Bank die Zahlungsabwicklung für die von den Mitgliedern der Verbundgruppen bei den Vertragslieferanten bestellten Waren sowie die Delkrederehaftung für deren Mitglieder gegenüber den Vertragslieferanten (Garantieverpflichtung). Zum Kreditgeschäft zählt daneben das Firmenkunden-Kreditgeschäft und das Factoringgeschäft, das derzeit noch von untergeordneter Bedeutung ist. Die Forderungen an Kunden stellen mit EUR 240,2 Mio. bzw. 42,2 % der Bilanzsumme den größten Vermögensposten bei der ETRIS Bank GmbH dar. Darüber hinaus werden die Garantieverpflichtungen aus der Zentralregulierung in Höhe von EUR 295,9 Mio. in dem Posten Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen unter den Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen. Die Werthaltigkeit der Forderungen aus dem Zentralregulierungsgeschäft sowie das Risiko einer Inanspruchnahme aus den Garantieverpflichtungen hängt im Wesentlichen von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten ab. Vor dem Hintergrund des Geschäftsmodells der Bank bestehen die Sicherheiten zur Absicherung der Forderungen an Kunden zum großen Teil aus Eigentumsvorbehalten. Die Identifizierung von Wertminderungen und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen und Einzelrückstellungen für die Garantieverpflichtungen aus der Zentralregulierung unterliegen daher wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Daher ist die zutreffende Bewertung dieser Positionen für den Jahresabschluss und insbesondere für die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. Die Angaben der Gesellschaft zur Identifizierung und Bewertung von wertgeminderten Forderungen an Kunden und rückstellungsbedürftigen Eventualverbindlichkeiten sind im Anhang unter dem Kapitel "B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden" sowie "D. Erläuterungen zur Bilanz" dargestellt. Prüferische Reaktion und Erkenntnisse Wir haben zunächst beurteilt, ob die Systeme bzw. Prozesse der Bank derart ausgestaltet sind, dass akute Risiken mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig erkannt werden und gegebenenfalls eine Risikovorsorge in ausreichendem Umfang gebildet wird. Unsere Prüfungshandlungen umfassten die zur Bewertung der Positionen aus der Zentralregulierung relevanten Bereiche und Prozesse. In Gesprächen mit den zuständigen Mitarbeitern sowie durch kritisches Auseinandersetzen mit den internen Richtlinien haben wir den Kreditvergabe- und Überwachungsprozess der Bank erhoben. Die Ausgestaltung wesentlicher eingerichteter Kontrollen haben wir anhand von Einzelfällen aus dem Kreditbestand auf ihre Angemessenheit hin überprüft. Darüber hinaus haben wir uns von der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems zur Ermittlung der wirtschaftlichen Verhältnisse und Risikofrüherkennung durch Prüfung in Stichproben über- zeugt. Die geprüften Einzelfälle haben wir risikoorientiert durch eine bewusste Auswahl bestimmt. Dabei haben wir insbesondere großvolumige sowie mit einem schwachen Rating versehene Kreditengagements berücksichtigt. Wir haben unter anderem die vorgelegten Unterlagen der Bank zu den Kreditnehmern bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten gewürdigt. Darüber hinaus haben wir anhand einer Zufallsstichprobe über sämtliche Forderungen an Kunden sowie Eventualverbindlichkeiten geprüft, ob Hinweise auf Leistungsstörungen vorliegen bzw. eine Inanspruchnahme der Garantieverpflichtung wahrscheinlich ist. Wir haben uns davon überzeugt, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um die Bewertung der Forderungen an Kunden und das Risiko einer Inanspruchnahme der Garantieverpflichtungen zu unterlegen. Des Weiteren haben wir zur Beurteilung der vorgenommenen Einzelwertberichtigungen und Einzelrückstellungen die von der Bank angewandten Berechnungsmethoden sowie die zugrunde liegenden Annahmen und Parameter gewürdigt. Insgesamt konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um die Bewertung der Forderungen an Kunden sowie das Risiko einer Inanspruchnahme der unter den Eventualverbindlichkeiten ausgewiesenen Garantieverpflichtungen zu unterlegen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigung) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund- haltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVO Wir wurden von der Gesellschafterversammlung am 13. Juli 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 17. Juli 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2023 als Abschlussprüfer der ETRIS Bank GmbH tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Ein- klang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Nils Brandt.
Hamburg, 28. März 2024 BDO
AG
Moldt, Wirtschaftsprüfer Brandt, Wirtschaftsprüfer Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWGzum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung")Die ETRIS Bank GmbH hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der ETRIS Bank GmbH besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die ETRIS Bank GmbH definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 TEUR 36.914. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 89,7. Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 16.884. Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 7.120 und betreffen laufende Steuern. Die ETRIS Bank GmbH hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Feststellung des Jahresabschlusses Die Gesellschafterversammlung hat am 18.06.2024 den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt. Bericht des Aufsichtsrates zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023der ETRIS Bank GmbH2023 war für die ETRIS Bank GmbH (nachfolgend: ETRIS BANK) und die gesamte Finanzbranche erneut ein herausforderndes Jahr. Sowohl der weiter andauernde russische Angriffskrieg in der Ukraine (inkl. weiterer gesamtwirtschaftlicher Implikationen wie u.a. Lieferkettenengpässe) als auch der aktuelle Nahost-Konflikt stellten und stellen weiterhin ein außergewöhnliches Umfeld dar. Dennoch hat die ETRIS BANK ihre strategische Weiterentwicklung erfolgreich vorangetrieben und ist gewachsen. Mit ihrem Geschäftsmodell ist sie in einem volatilen Marktumfeld sehr gut aufgestellt, um den künftigen Herausforderungen zu begegnen. Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung der ETRIS BANK laufend überwacht und beraten, dies beinhaltet auch die Befassung mit den Prüfungen. Die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben des Prüfungsausschusses werden von dem gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen. Der Aufsichtsrat besitzt in seiner Gesamtheit Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, die zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäftsführung der ETRIS BANK notwendig sind. Darüber hinaus verfügt der Aufsichtsrat über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Im Rahmen der Selbsteinschätzung nach § 25d Abs. 11 S. 1 Nr. 3 und 4 KWG hat der Aufsichtsrat diese Anforderungen überprüft. Der Aufsichtsrat ist zudem frei von Interessenkonflikten. Die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 25d Abs. 2 und Abs. 7 KWG werden somit erfüllt. Der Aufsichtsrat befasste sich in sechs ordentlichen Sitzungen eingehend mit der wirtschaftlichen Lage und mit der operativen und strategischen Entwicklung der Bank sowie mit aktuellen Ereignissen und Geschäften von grundlegender Bedeutung. Dabei stand angesichts des Wachstumskurses auch die weitere Stärkung der personellen Ausstattung im Blickpunkt. Die Geschäftsführung hat dem Aufsichtsrat regelmäßig und zeitnah über die Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der Unternehmensführung und -planung, die finanzielle Entwicklung sowie wesentliche Geschäftsvorgänge berichtet. Der Aufsichtsrat wurde in diesem Zusammenhang regelmäßig über die Risikolage der Bank informiert und hat diese analysiert; dabei hat er sich insbesondere mit den Prüfungsergebnissen bezüglich des Rechnungslegungsprozesses sowie der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems intensiv befasst. Als Kompetenzcenter für das Risiko- und Forderungsmanagement konnte die ETRIS BANK ihre Aktivitäten in den beiden strategischen Geschäftsfeldern, Verbundgruppengeschäft und Factoring, weiter ausbauen und sich in den beiden Bereichen stärker am Markt etablieren. In der Zentralregulierung stand die Digitalisierung und Verschlankung der Prozesse weiter im Mittelpunkt der Aktivitäten. Zur weiteren und künftigen Erfüllung der Regulatorik wurden in der ETRIS BANK Projekte zur Umsetzung der Anforderungen aus der 7. MaRisk Novelle sowie aus DORA (Digital Operational Resilience Act) initiiert, welche das Geschäftsjahr 2024 prägen werden. Implikationen der 8. MaRisk Novelle werden dabei ebenfalls intensiv betrachtet. Das im letzten Jahr gestartete Projekt zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Gesamtbanksteuerung wird in 2024 fortgesetzt. Das Projekt zur Einführung der ökonomischen Risikotragfähigkeit in der barwertigen Perspektive und die Umsetzung der Kapitalplanung in der normativen Perspektive "ICAAP" wird im Geschäftsjahr 2024 abgeschlossen. Das vorgelegte Budget 2024 und die Planung 2025 und 2026 wurden erörtert und verabschiedet. Auch in 2023 hat die ETRIS BANK die GBB-Rating Gesellschaft für Bonitätsurteilung mbH mit der Ermittlung eines Ratings beauftragt. Im Ergebnis des erneut durchgeführten Ratingverfahrens beurteilt die GBB-Rating die Bonität der ETRIS BANK unverändert hoch: Das vergebene Rating "A+" wird mit einem stabilen Ausblick versehen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Jahresabschluss, der Lagebericht der ETRIS Bank GmbH und der Prüfungsbericht der Abschlussprüferin zum Geschäftsjahr 2023 wurden den Aufsichtsratsmitgliedern zur Prüfung und Beratung zur Verfügung gestellt. Der Aufsichtsrat hat sich in seinen Sitzungen mit der Abschlussprüfung, insbesondere der Auswahl und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, intensiv befasst. Hierbei wurden auch die Prüfungsergebnisse des Abschlussprüfers ausführlich berücksichtigt. Besonderheiten und Unstimmigkeiten im Rahmen der Jahresabschlussprüfung traten nicht auf. An der Prüfungsschlusssitzung am 18.06.2024 nahm ein Wirtschaftsprüfer der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft teil, dieser berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen und stand den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ergänzende Fragen und Ausführungen zur Verfügung. Alle Fragen des Aufsichtsrats wurden von dem Wirtschaftsprüfer umfassend beantwortet. Der Aufsichtsrat hat dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung nach Einsicht in die Berichte und Erläuterung durch die Prüfungsgesellschaft zugestimmt und empfiehlt der Gesellschafterin den von der Geschäftsführung am 15. Februar 2024 aufgestellten Jahresabschluss zur Feststellung. Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ETRIS BANK für die erfolgreiche Arbeit und ihr persönliches Engagement.
Wuppertal, 18.06.2024 Dr. Andreas Trautwein, Vorsitzender Dr. Kai Sauermann, stv. Vorsitzender Hans-Jürgen Adorf Joachim Siebert |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Organisationen an dieser Adresse
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
3 nahegelegene Organisationen
Herstellung von technischen Textilien
Güterbeförderung im Straßenverkehr
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen