MasterRent
Mietservice GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.496,24 |
14.288,24 |
| I.
Sachanlagen |
12.496,24 |
14.288,24 |
| B.
Umlaufvermögen |
66.840,55 |
66.424,29 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
65.642,01 |
65.683,77 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.198,54 |
740,52 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
141.393,61 |
137.253,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
220.730,40 |
217.965,54 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
162.817,60 |
151.420,63 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.140,60 |
11.396,97 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
141.393,61 |
137.253,01 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
219.730,40 |
216.765,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
220.730,40 |
217.965,54 |
Anhang
1.
ALLGEMEINES
1.1. Bei der MASTERRENT MIETSERVICE GMBH, STUTTGART,
handelt es sich nach den Kriterien des § 267 Abs. 1
HGB um eine
kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss
muss daher gemäß §§ 325, 326 HGB
offengelegt werden.
1.2. Es ist darauf hinzuweisen, dass in Folge der
eingetretenen Verluste das Eigenkapital der Gesellschaft
auch nach den im Jahresabschluss berücksichtigten
Stützungsmaßnahmen vom Gesellschafter -
insbesondere Gewährung von Darlehen - in nennenswertem
Umfang angegriffen ist. Die Zuführung
zusätzlichen Eigenkapitals ist umso mehr erforderlich,
als zukünftige Jahresüberschüsse teilweise
zur Rückführung der vereinbarten
Stützungsmaßnahmen zu verwenden sind und damit
nicht zur Stärkung des Eigenkapitals zur
Verfügung stehen.
2.
FORM DES JAHRESABSCHLUSSES
Die Form der Darstellung und Gliederung der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gegenüber
dem Vorjahr nicht geändert. Der Jahresabschluss wurde
unter Beachtung der §§ 242 ff. HGB und der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften
(§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt. Eine
Anpassung der Vorjahresbeträge wurde
gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
vorgenommen.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach § 266 HGB bzw. §
275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren). Es wurden keine
geschäftszweigtypischen Ergänzungen
vorgenommen.
3.
ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG
3.1.
Bilanzierungsmethoden
a. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist.
b. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
c. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
d. Im Anlagevermögen wurden diejenigen
Vermögensgegenstände ausgewiesen, die dazu
bestimmt waren, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen.
e. Rückstellungen im Rahmen des § 249 HGB
wurden, soweit erforderlich, gebildet.
f. Rechnungsabgrenzungsposten wurden, soweit
erforderlich, nach den Vorschriften des § 250 HGB
berücksichtigt.
g. Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Jahresergebnisses.
3.2.
Bewertungsmethoden
a. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
b. Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
c. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie
am Abschlussstichtag bereits realisiert waren.
d. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet
worden:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der
Bemessung der planmäßigen Abschreibungen sind
die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten auf die
Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt
wird.
Bei der Bewertung der im Geschäftsjahr
zugegangenen geringwertigen Wirtschaftsgüter wurde von
der Vereinfachungsregelung des § 6 Abs. 2 EStG
Gebrauch gemacht.
Die Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände und die flüssigen
Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag oder
dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
e. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeit-punkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
4.
ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ
4.1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In dem Gesamtbetrag in Höhe von € 65.642,01
sind € 59.457,72 Forderungen gegen den Gesellschafter
enthalten.
4.2.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr belaufen sich auf
€ 49.690,03.
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem
Gesellschafter betragen am Abschlussstichtag
€ 107.966,56. Hierüber wurde eine
Rangrücktrittserklärung unterzeichnet.
5.
SONSTIGE ANGABEN
5.1.
Mitglieder der Organe der Gesellschaft
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Roland Utz. Die Gesellschaft hat keinen Aufsichtsrat.
5.2.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung beabsichtigt, nach
Zustimmung durch die Gesellschafter-versammlung den
Bilanzverlust von € 166.958,20 (Jahresfehlbetrag 2011
von € 4.140,60 zuzüglich Verlustvortrag von
€ 162.817,60) auf neue Rechnung vorzutragen.
6.
UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
ZUM 31. Dezember 2010
Stuttgart, den 22. September 2011
ROLAND UTZ
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.09.2011 festgestellt.
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