Ganira Deutschland GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andrea, geb. Ostner Ostner-Hundsberger seit 24.5.2012 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
OHT GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2008 bis zum 31.12.2008BilanzAktiva
AnhangDie Gesellschaft ist gemäß § 267 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 HGB zum 31. Dezember 2008 eine kleine, gesetzlich nicht prüfungspflichtige Kapitalgesellschaft, die hinsichtlich der Offenlegung gemäß § 325 Absatz 1 HGB in Verbindung mit §§ 326 und 288 HGB nur verpflichtet ist, die (verkürzte) Bilanz und den Anhang (ohne die Gewinn- und Verlustrechnung betreffende Angaben) beim Handelsregister einzureichen. Die Gesellschaft nimmt für die Offenlegung die Erleichterungen des § 326 HGB in vollem Umfang in Anspruch; sie ist der Auffassung, dass § 326 HGB auch die Aufstellungserleichterungen der §§ 266 Absatz 1 (verkürzte Bilanz) und 288 HGB (verkürzter Anhang) umfasst. Bestandsnachweise, Gliederung und Bewertung Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 269 bis 274, 278, 279 bis 283 HGB) aufgestellt. Die Besprechung der Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen erfolgt in Anlehnung an die für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften im Anhang (§ 284 HGB bis § 288 HGB). Die erforderlichen Angaben zur Bilanzierung und Bewertung sind im Anhang vollständig und zutreffend angegeben. Auch die sonstigen Pflichtangaben gemäß § 285 HGB wurden im Anhang mit Inanspruchnahme der "Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften" des § 288 HGB gemacht. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Gliederungsvorschriften der §§ 266 Absatz 2 und 3 und 275 Absatz 2 HGB. Vom Gesetz geforderte Angaben, die wahlweise in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind in den Anhang aufgenommen worden. Zur Bezeichnung der Positionen der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung wurde grundsätzlich die volle gesetzliche Bezeichnung gewählt (§ 266 Absatz 2 und 3 HGB; § 275 Absatz 2 HGB). Leerpositionen wurden in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht aufgenommen (§ 265 Absatz 8 HGB). Sonstige Pflichtangaben Frau Andrea Ostner-Hundsberger ist zur stets alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführerin bestellt. Die Vertretungsbefugnis ist im Handelsregister eingetragen. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber GesellschafternDer Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 5.000,00 EUR. |
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