Dentallabor
Hörterer GmbH.
Grassau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.690,50 |
32.247,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
19.689,50 |
32.246,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
706.497,24 |
615.738,35 |
| I.
Vorräte |
39.300,00 |
43.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
631.779,77 |
572.738,35 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
35.417,47 |
0,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.567,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
726.187,74 |
649.553,25 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
128.515,41 |
122.326,21 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
96.761,62 |
63.985,95 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.189,20 |
32.775,67 |
| B.
Rückstellungen |
474.297,26 |
378.491,63 |
| C.
Verbindlichkeiten |
123.375,07 |
148.735,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
726.187,74 |
649.553,25 |
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Dentallabor Hörterer GmbH hat ihren Sitz in
Grassau. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Traunstein unter 5980 eingetragen.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und
zur Darstellung im Jahresabschluss
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2020wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB
aufgestellt.
Gemäß den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen für Kapitalgesellschaften
erfolgt die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung gemäß § 266 HGB und §
275 Abs. 2 HGB nach den Vorschriften für große
Kapitalgesellschaften. Hiervon abgesehen werden die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit Wahlrechte
für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt
werden können, wurde die Angabe im Anhang
gewählt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an
den ertragsteuerlichen Vorschriften unter Beachtung der
Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die
nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterliegen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Bewertung der
Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und
Waren erfolgt zu Anschaffungskosten nach dem
Durchschnittsverfahren unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Die Bewertung der
unfertigen und fertigen Erzeugnisse bzw. der unfertigen
Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
Die
liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.
Als
aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.
Die Bewertung der
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen erfolgt gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB
mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag unter
Berücksichtigung zukünftiger Gehalts- und
Rentensteigerungen.
Die GmbH weist in ihrem Jahresabschluss
Pensionsrückstellungen aus. Gemäß dem
versicherungsmathematischen Gutachten beläuft sich der
handelsrechtliche Rückstellungsbetrag (vor Saldierung
mit Deckungsvermögen) auf 779.379,00 Euro (ermittelt
mit dem zehnjährigen Durchschnittszinssatz). Eine
Berechnung mit dem siebenjährigen
Durchschnittszinssatz würde lauf dem Gutachten zu
einer Rückstellung in Höhe von 855.994,00 Euro
führen. In Höhe des Unterschiedsbetrags von
76.615,00 Euro ist eine Ausschüttungssperre gem.
§ 253 Abs. 6 HGB zu berücksichtigen.
Rückstellungen werden für alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Die Bewertung erfolgt zum notwendigen
Erfüllungsbetrag. Dabei werden Rückstellungen mit
einer Laufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
bewertet.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt:
Die planmäßigen Abschreibungen im
Anlagevermögen werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Wirtschaftsgüter mit einem geringen Wert werden
vereinfachend wie folgt abgeschrieben:Wirtschaftsgüter
mit einem Wert bis zu Euro 800 werden sofort abgeschrieben.
Wirtschaftsgüter mit einem darüber liegenden Wert
werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände abgeschrieben. Soweit
handelsrechtlich zulässig, wird die Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände entsprechend den
steuerlichen Vorschriften gewählt.
Bezüglich der Ausübung der bestehenden
Wahlrechte bei der Bewertung der
Pensionsrückstellungen verweisen wir auf die
Ausführungen unter "Angaben und Erläuterungen zu
einzelnen Posten".
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im
Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der
Darstellung des Jahresabschlusses
Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im
Vergleich zum Vorjahr.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Alle
Forderungen haben - wie auch im Vorjahr - eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Gegenüber Gesellschaftern bestehen folgende
Forderungen und Ausleihungen:
Forderungen Euro 543.317,25
Eigenkapital, Schuldposten und Passive
Rechnungsabgrenzungsposten
Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete
Kapital beträgt DM 50.000,00 (Euro 25.564,59).
Für die Saldierung von
Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit
verrechnungsfähigem Vermögen nach § 246
Abs. 2 Satz 2 HGB wurden folgende Werte ermittelt:
Erfüllungsbetrag der Schulden Euro
779.379,00
Anschaffungskosten der verrechneten
Vermögenswerte Euro 366.465,76
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte Euro
366.465,76
verrechnete Aufwendungen Euro 86.724,00
verrechnete Erträge Euro 25.896,39
Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der
in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten.
| Art der Verbindlichkeit
zum 31.12.2020 (Vorjahr in TEuro) |
Gesamtbetrag |
davon mit
einer Restlaufzeit |
|
|
= 1 Jahr |
1 - 5 J. |
> 5 Jahre |
|
TEuro |
TEuro |
TEuro |
TEuro |
| gegenüber
Kreditinstituten |
48,8 (88,3) |
17,3 (39,0) |
31,5 (49,3) |
0,0 (0,0) |
| aus Lieferungen und
Leistungen |
14,8 (16,3) |
14,8 (16,3) |
0,0 (0,0) |
0,0 (0,0) |
| sonstige
Verbindlichkeiten |
59,8 (44,1) |
59,8 (44,1) |
0,0 (0,0) |
0,0 (0,0) |
| Summe |
123,4 (148,7) |
91,9 (99,4) |
31,5 (49,3) |
0,0 (0,0) |
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 7 Arbeitnehmer.
Die
sonstigen finanziellen Verpflichtungen der
Gesellschaft belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEuro 53.
Grassau, den 14. November 2022
Geschäftsführer:
...................................................Hans-Jörg
Hörterer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.11.2022
festgestellt.
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