Stammdaten

Register
Amtsgericht Ingolstadt HRB 2709
Eingetragen
19.1.2000
Branche
Ausschank von Getränken a. n. g.Vermittlungstätigkeiten für gastronomische DienstleistungenVarietés und Kleinkunstbühnen
Gegenstand
Betrieb von Gaststätten und Cafes und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten .

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Udo Vollmer
seit 26.4.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Udo Vollmer
Ringteile 8, 85077 Manching
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

UV Betriebs GmbH

Ingolstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 15.932,00 11.314,00
I. Sachanlagen 15.887,00 11.269,00
II. Finanzanlagen 45,00 45,00
B. Umlaufvermögen 311.149,90 392.349,72
I. Vorräte 10.800,00 10.600,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 50.286,77 89.231,23
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 11.089,99 30.839,09
davon gegen Gesellschafter 12.566,86 33.988,46
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 250.063,13 292.518,49
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.375,00 4.102,83
Aktiva 329.456,90 407.766,55

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 164.973,32 191.964,75
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Gewinnvortrag 141.964,75 115.564,42
III. Jahresfehlbetrag 26.991,43 -26.400,33
B. Rückstellungen 6.500,00 19.000,00
C. Verbindlichkeiten 157.983,58 196.801,80
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 48.448,73 61.811,95
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 109.534,85 134.989,85
Passiva 329.456,90 407.766,55

sonstige Berichtsbestandteile

Anhang

zum Jahresabschluss per 31.12.2023
der Firma UV Betriebs GmbH

I. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- u. Verlustrechnung

1. Grundsatzangaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des HGB´s und der Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Sämtliche durch das BilMoG geänderten Vorschriften wurden angewendet.

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Diese Handelsbilanz weicht von der Steuerbilanz nicht ab, eine Pflichtrückstellung zur Steuerabgrenzung (latente Steuern) entfällt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegen-stände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungs-kosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare und degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbare Risiken berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 4 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

3. Abweichungen von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

4. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Das gezeichnete Kapital von € 50.000,00 wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Angaben zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten  €    109.534,85

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit Restlaufzeit
bis zu einem Jahr  €      10.757,03

Sonstige Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr
€      37.691,70

Forderungen / Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Forderungen:

Verrechnungskonto Udo Vollmer  € 1.476,87
Darlehensforderung Udo Vollmer  € 11.089,99
5. Sonstige Angaben

Zum Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Udo Vollmer bestellt.

Er ist berechtigt, die Gesellschaft allein zu vertreten. Von den Beschränkungen des
§ 181 BGB ist er befreit.



 

Ingolstadt, den 1. Juli 2024,

gez. Udo Vollmer, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.07.2024 festgestellt.

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