ICO
Industrial-Components GmbH
Oberhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.02.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
1.2.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
66.392,77 |
25.000,00 |
| I.
Vorräte |
1.100,00 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
41.301,03 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.991,74 |
25.000,00 |
| Aktiva |
66.392,77 |
25.000,00 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
1.2.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.828,69 |
25.000,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
171,31 |
|
| B.
Rückstellungen |
7.244,12 |
|
| C.
Verbindlichkeiten |
34.319,96 |
|
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
24.268,71 |
|
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
10.051,25 |
|
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
10.051,25 |
|
| Passiva |
66.392,77 |
25.000,00 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
§§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des
Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie
den einschlägigen Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB bei der Erstellung sowie
bei der Offenlegung des Jahresabschlusses gemäß
§§ 326, 327 HGB in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift
nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch
gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts
verzichtet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar,
auf Ausweis unwesentlicher Abweichungen wird verzichtet.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(§ 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.
Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen bewertet.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen
Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und
degressiv vorgenommen. Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den
Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führt.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem
Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird
unterstellt.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und
-preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den
Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene
Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den
anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.
In die Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens
werden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen
Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wird zusätzlich durch eine ausreichend
bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr werden abgezinst.
Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu
Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs
am Abschlussstichtag bewertet.
Die flüssigen Mittel werden in Höhe ihres
Nennwerts angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten werden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen werden nur im Rahmen des § 249 HGB
gebildet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert. Verbindlichkeiten
ggü. Gesellschafter liegen in Höhe von 10.051,25
€ vor.
Weitere Angaben zur Bilanz
Eigenkapital
Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr beschäftigte die
Gesellschaft im Durchschnitt 2 Mitarbeiter.
Geschäftsführung
Paczkowski, Rainer Ruck,
Andrea
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Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Oberhausen, den 03.11.2022
Gez. Rainer Paczkowski
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.11.2022
festgestellt.
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