PROBIS GmbHLiquidiert
79618 Rheinfelden (Baden), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Erich Frank-Roos seit 20.12.2012 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PROBIS GmbHRheinfelden Baden(vormals: Wiernsheim)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der PROBIS GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die einschlägigen Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit grund-sätzlich insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gem. § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung und Erläuterungen wurde Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Berichtsjahr nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde gemäß § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss der PROBIS GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 242 ff und 264 ff des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die einschlägigen Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Bewertung wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: I. ANLAGEVERMÖGEN Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Bei Zugängen von beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wird die Abschreibung pro rata temporis vorgenommen. II. UMLAUFVERMÖGEN Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte zu Herstellungskosten gemäß § 253 HGB. Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt verlustfrei. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgte der Ansatz mit dem Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken und unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. III. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Entsprechend dem Grundsatz der Wesentlichkeit wurde von der Bilanzierung geringfügiger Rechnungsabgrenzungsposten (z.B. Versicherungen, Kfz-Steuern, etc.) abgesehen. IV. RÜCKSTELLUNGEN Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt und die Rückstellungen so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen. V. VERBINDLICHKEITEN Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. C. SONSTIGE ANGABEN I. ANGABEN ZU DEN ORGANEN DER GESELLSCHAFT Zu Geschäftsführern waren zum Schluss des Geschäftsjahres bestellt: Herr Daniel Zingg Herr Erich Frank Beide Geschäftsführer sind zur Einzelvertretung berechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. II. ANGABEN NACH § 42 ABS. 3 GMBHG In den sonstigen Verbindlichkeiten ist ein von der Gesellschafterin gewährtes Darlehen i.H.v. 2.000,00 Euro enthalten. III. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE NACH § 251 HGB Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestehen zum Abschlussstichtag nicht. Lörrach, 29. Juni 2012 PROBIS GmbH - Geschäftsführung - (Daniel Zingg) (Erich Frank)
Daniel Zingg, Erich Frank Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.06.2012 |
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