Ad Hoc
Media GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
127.150,97 |
127.150,97 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
127.150,97 |
127.150,97 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.303,44 |
4.013,97 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
379,71 |
579,70 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.923,73 |
3.434,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
130.454,41 |
131.164,94 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6.653,85 |
6.688,44 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
18.311,56 |
18.029,65 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
34,59 |
281,91 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
122.800,56 |
122.976,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
130.454,41 |
131.164,94 |
Anhang
1. Grundlagen
Die Gesellschaft beachtet bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses hinsichtlich Bilanzierung, Bewertung und
Ausweis die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des
Gesellschaftsvertrages. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH - Gesetzes zu
beachten.
Soweit die Inanspruchnahme steuerlicher
Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte einen
entsprechenden Ansatz im Jahresabschluss vorsieht, folgt
die Gesellschaft den steuerlichen Vorschriften.
Diese Handelsbilanz weicht von der Steuerbilanz nicht
ab; eine Pflichtrückstellung zur Steuerabgrenzung
entfällt.
2. Bilanzierung und Bewertung
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach der Systematik
der §§ 266 ff. HGB. Aufstellungs- und
größenabhängige Erleichterungen werden
beansprucht.
Die Bilanzansätze des Anlagevermögens
beruhen auf Einzelnachweisen, bewertet zu den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, von denen planmäßige,
den steuerlichen Vorschriften entsprechende lineare
Abschreibungen vorgenommen wurden. Die Nutzungsdauer wurde
jeweils unter Zugrundelegung der steuerlichen AfA-Tabellen
und betrieblichen Erfahrungswerte geschätzt. Die
geringwertigen Wirtschaftsgüter (bis € 150,00
Anschaffungskosten) werden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Die Verbindlichkeiten und Rückstellungen wurden
unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze des
§ 252 HGB bewertet.
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Betrages gebildet.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Sonstige Vermögensgegenstände und sonstige
Verbindlichkeiten sind zu den Stichtagsbeträgen
erfasst.
In Fremdwährung bestehende Forderungen und
Verbindlichkeiten werden mit dem Kurs
am Tage des Geschäftsvorfalls bewertet. Verluste
aus Kursänderungen werden in laufen-
der Rechnung berücksichtigt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Gemäß § 42 III GmbHG betragen die
Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern:
- Einlage atypisch stiller Gesellschafter,
Stand 31.12.2009 T€ 123
4. Sonstige Angaben
a. Organe
Die Geschäftsführung wurde im Jahre 2009
wahrgenommen von Herrn Andreas Reinl.
b. atypisch stille Gesellschaft
Mit Vertrag zum 31. Dezember 2005 hat sich Herr
Andreas Reinl an der Gesellschaft als atypisch stiller
Gesellschafter beteiligt. Die Höhe der Einlage
beträgt T€ 127.
München, den 30. Juni 2010
...........................................
Andreas Reinl
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Geschäftsführer -
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