KAGEMA Fenstertechnik GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Türen und Fenstern aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Claudia Gundacker seit 28.5.2018 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gundacker GmbHMannheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG
A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen I. Angaben zur Gliederung der Bilanz 1. Der Jahresabschluss wurde gemäß HGB, Drittes Buch, aufgestellt. 2. Die Aufstellung erfolgte erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungs-gesetzes. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge erfolgte gemäß Art. 67 EGHGB nicht. 3. Zusammenfassung von Abschlussposten (§ 265 VII HGB) Die Gliederung der Bilanz und G u.V erfolgte gem. § 266 HGB und § 275 HGB. Eine Zusammenfassung von Abschlussposten der Bilanz bzw. G u. V aus Gründen der Klarheit war nicht erforderlich. B. Angaben und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 II Nr. 1 HGB) 1. Umlaufvermögen Die Risiken im Forderungsbestand sind angemessen berücksichtigt worden. 2. Rückstellungen In den Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten berücksichtigt. II. Angaben zu Positionen der Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 IV HGB) Es liegen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vor. Rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstandene Vermögensgegenstände waren nicht vorhanden. 2. Rückstellungen (§ 274, § 285 Nr. 12 HGB) Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. 3. Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 HGB) Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht. Hinsichtlich des Gesamtbetrages der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr wird auf die Bilanz verwiesen. (§ 268 V HGB). Verbindlichkeiten mit größerem Umfang, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstanden sind, bestanden nicht (§ 268 V HGB). C. Ergänzende Angaben 1. Ergebnisverwendung (§ 325 HGB) Der Geschäftsführer schlägt vor, den Jahresüberschuss 2010 auf neue Rechnung vorzutragen. 2. Mitglieder der Geschäftsführung (§285 Nr. 10 HGB) Frau Rita Gundacker, Mannheim Herr Kurt Gundacker, Mannheim Mannheim, den 10. Juni 2011 Geschäftsführung Gundacker GmbH
WEITERE DATEN Sonstige Angaben zur Offenlegung gem. § 328 Abs. 1 HGB 1. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB. 2. Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 326 HGB wurde Gebrauch gemacht. 3. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde am 15. Juni 2011 festgestellt.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15.06.2011 |
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