Leytron Consulting Group GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dennis Dr. Luxen seit 22.10.2018 | Geschäftsführer |
Harald Luxen seit 22.10.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
LEYTRON ADVISORS GmbHEigenbeteiligung | 100.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LEYTRON ADVISORS GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Ein Jahresabschluss der Leytron Advisors GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten: - Angaben zum Jahresabschluss insgesamt - Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten - Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses - Aufgliederung und Erläuterung zur Bilanz - Sonstige Angaben II. Gliederung und Darstellung Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Soweit die Ausweiswahlrechte nicht in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ausgeübt wurden, werden diese Posten im Anhang dargestellt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. III. Erläuterungen zur Bilanz Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Bis zum Bilanzstichtag wurde kein Sachanlagevermögen erworben. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bis zum Bilanzstichtag waren kein Abschreibungen des Anlagevermögens zu verbuchen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer betrug durchschnittlich 3 Jahre. Abschreibungen aufgrund ausschließlich steuerrechtlicher Vorschriften wurden aktivisch von den jeweiligen Bilanzposten abgesetzt. Bis zum Bilanzstichtag wurde kein Finanzanlagevermögen erworben. Umlaufvermögen Am Bilanzstichtag waren keine in Auftrag befindliche Aufträge zu bilanzieren. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Erkennbare Risiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen. Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden bis zu Bilanzstichtag nicht erworben. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 Euro. Sonderposten mit Rücklageanteil Im laufenden Geschäftsjahr wurde keine Investitionszulage gebildet. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen bestanden am Bilanzstichtag nicht. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Eine Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e) EStG war nicht erforderlich, da die Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betrug. Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e EStG war nicht erforderlich, da die Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betrug bzw. es sich um verzinsliche Verbindlichkeiten, Anzahlungen oder Vorausleistungen handelte. In den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren enthalten. In den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten enthalten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind. Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag lagen Angaben gemäß keine vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse wie Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, der Begebung von Wechseln, aus Gewährleistungsverträgen und der Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten vor. IV. Sonstige Angaben Forderungen gegen Gesellschafter bestehen nicht. Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen in Höhe von EUR 91.147,68. Zugunsten der Mitglieder der Geschäftsführung wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen. An Mitglieder der Geschäftsführung wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt. Die Gesellschafterin beabsichtigt, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 1.736,69 auf neue Rechnung vorzutragen. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt: Herrn Harald Luxen Herrn Dr. Dennis Luxen Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Frankfurt am Main, den 09. Jul. 2018 Harald Luxen Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 12.7.2018. |
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