AML - Asphaltmischwerke GmbH Leipzig
Windischholzhäuser Weg 5, 99098 Erfurt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Uwe Dieter Haupt seit 19.5.2025 | Geschäftsführer |
Robert Finke seit 20.7.2023 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 80.00% | |
| 20.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AML - Asphaltmischwerke GmbH LeipzigTauchaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023HR B-Nr. 5706 beim Amtsgericht Leipzig Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Anhang zum 31. Dezember 20231. Aufstellung des Jahresabschlusses Die AML - Asphaltmischwerke GmbH Leipzig hat Ihren Sitz in Taucha und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig (HRB 5706). Der Jahresabschluss der AML - Asphaltmischwerke GmbH Leipzig, Taucha, (kurz: AML) zum 31.12.2023 ist nach den Vorschriften des HGB und unter Berücksichtigung entsprechender Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die AML ist nach den Größenklassenkriterien des § 267 HGB zum 31.12.2023 eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht. Ein Lagebericht wurde in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 1 S. 4 HGB nicht aufgestellt. Für die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde für Zwecke der Erstellung die ausführliche Form der §§ 266 und 275 HGB gewählt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gegliedert nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB). Im Rahmen der Veröffentlichung werden die zusätzlichen Erleichterungen für die Bilanz (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB) und für die Gewinn- und Verlustrechnung (§ 326 Satz 1 HGB) in Anspruch genommen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind unverändert. In Erweiterung der gesetzlichen Gliederungsschemata für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt der Ausweis der folgenden Posten entsprechend der Bilanzrichtlinien des den Konzernabschluss aufstellenden Mutterunternehmens, Werhahn Industrieholding SE, Neuss, wie folgt:
Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden entsprechend der Generalnorm des § 264 Abs. 2 HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bewertet. Immaterielle Vermögensgegenstände werden mit dem Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibung bewertet. Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Dabei beinhalten Anschaffungskosten ausschließlich der ursprünglichen historischen Werte der Vermögensgegenstände. Wirtschaftsgüter werden linear abgeschrieben. Anschaffungen von Wirtschaftsgütern bis 31. Dezember 2007 sowie ab dem 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 wurden grundsätzlich degressiv abgeschrieben. Der Übergang von der degressiven zur linearen Methode erfolgte, sobald diese zu höheren Abschreibungen führte. Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter ab dem 1. Januar 2010 erfolgen innerhalb der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach handelsrechtlichen Grundsätzen. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EstG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder der Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut EUR 800 nicht übersteigen. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit ihrem Nennwert bewertet. Erkennbaren Risiken wird durch Einzelwertberichtigung Rechnung getragen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind ebenfalls zum Nennwert bewertet. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren (Anwartschaftsbarwertmethode) sowie grundlegenden Annahmen der Berechnung gemäß Richtlinientafel 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet. Dabei werden durchschnittliche Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre in Höhe von 1,75 % angewendet. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bewertet. Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Der Aufwand und Ertrag aus der Veränderung der bilanziellen latenten Steuern wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" als sog. davon-Vermerke ausgewiesen. Im Geschäftsjahr wurden keine latenten Steuern aktiviert. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 31,93 % zugrunde (15,83 % für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 16,10 % für die Gewerbesteuer), der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Der Steuersatz für die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbesteuerhebesatz von 460 %. 3. Erläuterungen zur Bilanz a. Anlagevermögen Die Zusammensetzung und Entwicklung der Posten des Anlagevermögens sind im Anlagespiegel dargestellt. b. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. c. Rückstellungen Die zum Bilanzstichtag 31.12.2023 ausgewiesenen Rückstellungen für Personalkosten betreffen Rückstellung für Zeitkontoguthaben EUR 3.93,84 (i.V. EUR 11.199,86), Urlaubslöhne/-gehälter EUR 5.308,28 (i.V. EUR 6.229,39) und Jubiläumsverpflichtung EUR 4.494,00 (i.V. EUR 4,982,00). Die zum Bilanzstichtag 31.12.2023 ausgewiesenen sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Gewährleistungsverpflichtungen EUR 7.062,00 (i.V. EUR 6.769,00), Jahresabschlusskosten EUR 5.300,00 (i.V. EUR 4.694,00), Verluste aus schwebenden Geschäften EUR 48.686,00 (i.V. EUR 97.943,00) sowie ausstehende Rechnungen EUR 5.773,11 (i.V. EUR 9.325,00). d. Verbindlichkeiten Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben ausschließlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 4. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 bestehen nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen von EUR 35,15 (i.V. EUR 35,15) aus Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen sowie EUR 5.000,00 (i.V. EUR 241.000,00) aus Bestellobligo. Mitarbeiterzahlen Während des Geschäftsjahres 2023 wurden gemäß § 267 Abs. 5 HGB durchschnittlich 4,75 (i. Vj. 5,00) Arbeitnehmer bei der AML beschäftigt. Konzernbeziehungen Bei der Wilh. Werhahn KG, Neuss, handelt es sich um das Mitunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger eingereicht und anschließend beim Handelsregister Neuss, HRB 18230, hinterlegt. Die Wilh. Werhahn KG hält 100% der Anteile an der Werhahn Industrieholding SE, Neuss. Die Werhahn Industrieholding SE ist mittelbar über die Werhahn & Nauen SE & Co. OHG, Neuss an der AML - Asphaltmischwerke GmbH Leipzig zu 80 % beteiligt. Die AML - Asphaltmischwerke GmbH Leipzig wird in den Konzernabschluss der Werhahn Industrieholding SE, Neuss, einbezogen. Der Konzernabschluss der Werhahn Industrieholding SE wird nach den Vorschriften des deutschen Rechts erstellt. Er wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Geschäftsführung Herr Robert Finke, Blutjarden (ab 24.04.2023, Eintrag HR 20.07.2023) Herr Bernd Sengstock, Dresden (ab 24.04.2023, Eintrag HR 20.07.2023) Herr Matthias Zeipert, Döbern (bis 31.05.2023, Eintrag HR 20.07.2023)
Taucha, den 05. April 2024 AML - Asphaltmischwerke GmbH Leipzig, Taucha Die Geschäftsführung Robert Finke Bernd Sengstock Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 06.06.2024 |
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