AML - Asphaltmischwerke GmbH Leipzig

Windischholzhäuser Weg 5, 99098 Erfurt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 5706
Eingetragen
13.5.2002
Branche
Herstellung von Gipserzeugnissen für den BauHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Betrieb von Asphaltmischwerken sowie die Herstellung, Wiederaufbereitung und der Vertrieb von Bau- und Bauhilfsstoffen aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Uwe Dieter Haupt
seit 19.5.2025
Geschäftsführer
Robert Finke
seit 20.7.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Werhahn & Nauen SE & Co. OHG
Germany
208.000 €
80.00%
Reif Gesellschaft für Beteiligungen mbH & Co. KG
Germany
52.000 €
20.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

AML - Asphaltmischwerke GmbH Leipzig

Taucha

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

HR B-Nr. 5706 beim Amtsgericht Leipzig

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 31.12.2022
A. Anlagevermögen
Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 471.727,33 490.945,55
2. technische Anlagen und Maschinen 171.916,43 180.503,79
3. andere Anlagen. Betriebs- und Geschäftsausstattung 225.259,99 42.479,55
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.585,00 14.000,00
871.488,75 727.928,89
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 276.182,77 221.637,26
2. Handelswaren 1.924,54 2.733,98
278.107,31 224.371,24
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 183.559,29 221.066,31
(davon aus Lieferungen und Leistungen € 183.559,29; Vorjahr € 206.235,93)
2. sonstige Vermögensgegenstände 26.567,36 54.681,67
210.126,65 275.747,98
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 5.120,23 2.013,98
493.354,19 502.133,20
1.364.842,94 1.230.062,09

Passiva

31.12.2023 31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 260.000,00 260.000,00
II. Jahresüberschuss 107.795,72 38.376,59
367.795,72 298.376,59
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 0,20 11.257,00
2. Rückstellungen für Personalkosten 13.786,12 22.411,25
3. sonstige Rückstellungen 66.961,11 118.835,00
80.747,43 152.503,25
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 16.729,27 16.058,36
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 16.729,27; Vorjahr 16.058,36)
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 891.711,30 753.151,68
(davon aus Lieferungen und Leistungen € 16.106,27; Vorjahr € 8.310,12)
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 891.711,30; Vorjahr 753.151,68)
3. sonstige Verbindlichkeiten 7.859,22 9.972,21
(davon aus Steuern € 1.580,06; Vorjahr € 1.926,03)
(davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 10,31; Vorjahr € 45,12)
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 7.859,22; Vorjahr € 9.972,21)
916.299,79 779.182,25
1.364.842,94 1.230.062,09

Anhang zum 31. Dezember 2023

1. Aufstellung des Jahresabschlusses

Die AML - Asphaltmischwerke GmbH Leipzig hat Ihren Sitz in Taucha und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig (HRB 5706).

Der Jahresabschluss der AML - Asphaltmischwerke GmbH Leipzig, Taucha, (kurz: AML) zum 31.12.2023 ist nach den Vorschriften des HGB und unter Berücksichtigung entsprechender Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die AML ist nach den Größenklassenkriterien des § 267 HGB zum 31.12.2023 eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht. Ein Lagebericht wurde in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 1 S. 4 HGB nicht aufgestellt. Für die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde für Zwecke der Erstellung die ausführliche Form der §§ 266 und 275 HGB gewählt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gegliedert nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB). Im Rahmen der Veröffentlichung werden die zusätzlichen Erleichterungen für die Bilanz (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB) und für die Gewinn- und Verlustrechnung (§ 326 Satz 1 HGB) in Anspruch genommen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind unverändert.

In Erweiterung der gesetzlichen Gliederungsschemata für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt der Ausweis der folgenden Posten entsprechend der Bilanzrichtlinien des den Konzernabschluss aufstellenden Mutterunternehmens, Werhahn Industrieholding SE, Neuss, wie folgt:

Die Rückstellungen für Personalkosten werden gesondert von den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen.

Der Ausweis der sonstigen Steuern erfolgt unter dem Posten sonstige betriebliche Aufwendungen.

Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden entsprechend der Generalnorm des § 264 Abs. 2 HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bewertet.

Immaterielle Vermögensgegenstände werden mit dem Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibung bewertet.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Dabei beinhalten Anschaffungskosten ausschließlich der ursprünglichen historischen Werte der Vermögensgegenstände. Wirtschaftsgüter werden linear abgeschrieben. Anschaffungen von Wirtschaftsgütern bis 31. Dezember 2007 sowie ab dem 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 wurden grundsätzlich degressiv abgeschrieben. Der Übergang von der degressiven zur linearen Methode erfolgte, sobald diese zu höheren Abschreibungen führte. Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter ab dem 1. Januar 2010 erfolgen innerhalb der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach handelsrechtlichen Grundsätzen.

In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EstG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder der Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut EUR 800 nicht übersteigen.

Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit ihrem Nennwert bewertet. Erkennbaren Risiken wird durch Einzelwertberichtigung Rechnung getragen.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind ebenfalls zum Nennwert bewertet.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Die Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren (Anwartschaftsbarwertmethode) sowie grundlegenden Annahmen der Berechnung gemäß Richtlinientafel 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet. Dabei werden durchschnittliche Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre in Höhe von 1,75 % angewendet.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bewertet.

Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen.

Der Aufwand und Ertrag aus der Veränderung der bilanziellen latenten Steuern wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" als sog. davon-Vermerke ausgewiesen. Im Geschäftsjahr wurden keine latenten Steuern aktiviert.

Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 31,93 % zugrunde (15,83 % für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 16,10 % für die Gewerbesteuer), der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Der Steuersatz für die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbesteuerhebesatz von 460 %.

3. Erläuterungen zur Bilanz

a. Anlagevermögen

Die Zusammensetzung und Entwicklung der Posten des Anlagevermögens sind im Anlagespiegel dargestellt.

b. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

c. Rückstellungen

Die zum Bilanzstichtag 31.12.2023 ausgewiesenen Rückstellungen für Personalkosten betreffen Rückstellung für Zeitkontoguthaben EUR 3.93,84 (i.V. EUR 11.199,86), Urlaubslöhne/-gehälter EUR 5.308,28 (i.V. EUR 6.229,39) und Jubiläumsverpflichtung EUR 4.494,00 (i.V. EUR 4,982,00).

Die zum Bilanzstichtag 31.12.2023 ausgewiesenen sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Gewährleistungsverpflichtungen EUR 7.062,00 (i.V. EUR 6.769,00), Jahresabschlusskosten EUR 5.300,00 (i.V. EUR 4.694,00), Verluste aus schwebenden Geschäften EUR 48.686,00 (i.V. EUR 97.943,00) sowie ausstehende Rechnungen EUR 5.773,11 (i.V. EUR 9.325,00).

d. Verbindlichkeiten

Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben ausschließlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

4. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 bestehen nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen von EUR 35,15 (i.V. EUR 35,15) aus Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen sowie EUR 5.000,00 (i.V. EUR 241.000,00) aus Bestellobligo.

Mitarbeiterzahlen

Während des Geschäftsjahres 2023 wurden gemäß § 267 Abs. 5 HGB durchschnittlich 4,75 (i. Vj. 5,00) Arbeitnehmer bei der AML beschäftigt.

Konzernbeziehungen

Bei der Wilh. Werhahn KG, Neuss, handelt es sich um das Mitunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger eingereicht und anschließend beim Handelsregister Neuss, HRB 18230, hinterlegt.

Die Wilh. Werhahn KG hält 100% der Anteile an der Werhahn Industrieholding SE, Neuss. Die Werhahn Industrieholding SE ist mittelbar über die Werhahn & Nauen SE & Co. OHG, Neuss an der AML - Asphaltmischwerke GmbH Leipzig zu 80 % beteiligt.

Die AML - Asphaltmischwerke GmbH Leipzig wird in den Konzernabschluss der Werhahn Industrieholding SE, Neuss, einbezogen. Der Konzernabschluss der Werhahn Industrieholding SE wird nach den Vorschriften des deutschen Rechts erstellt. Er wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Geschäftsführung

Herr Robert Finke, Blutjarden (ab 24.04.2023, Eintrag HR 20.07.2023)

Herr Bernd Sengstock, Dresden (ab 24.04.2023, Eintrag HR 20.07.2023)

Herr Matthias Zeipert, Döbern (bis 31.05.2023, Eintrag HR 20.07.2023)

 

Taucha, den 05. April 2024

AML - Asphaltmischwerke GmbH Leipzig, Taucha

Die Geschäftsführung

Robert Finke

Bernd Sengstock

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 06.06.2024

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