Vincotech GmbH
Selbe AdresseHerstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thorsten Gröne seit 11.2.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 5.01% |
| Name | Anteil |
|---|---|
GFM GmbH | 48.24% |
SFI GmbH | 40.51% |
Fuji Industries Co., Ltd. | 6.24% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Cevotec GmbHUnterhachingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Cevotec GmbH hat ihren Sitz in Unterhaching. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 216770 eingetragen. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zur Darstellung im Jahresabschluss Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Gemäß den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen für Kapitalgesellschaften erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß § 266 HGB nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden sämtliche größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch genommen. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde die Angabe im Anhang gewählt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an den ertragsteuerlichen Vorschriften unter Beachtung der Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit Herstellungskosten in der Entwicklungsphase angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Bewertung der Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten nach dem Durchschnittsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse bzw. der unfertigen Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr sind in Euro umgerechnet und mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden zum Entstehungskurs bzw. zum niedrigeren Stichtagskurs bewertet. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden zum Entstehungskurs bzw. zum höheren Stichtagskurs bewertet. Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt. Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind. Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Die Bewertung erfolgt zum notwendigen Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bewertet. Latente Steuern werden gebildet, wenn zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen und sich daraus eine Steuerentlastung oder -belastung in der Zukunft ergibt. Die sich ergebende Steuerbe- und die sich ergebende Steuerentlastung wird verrechnet und in dieser Höhe entweder aktive latente Steuern oder passive latente Steuern bilanziert. Der Betrag, der sich ergebenden Steuerentlastung oder -belastung wird mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Der Posten wird aufgelöst, sobald die Steuerentlastung bzw. -belastung eintritt oder mit ihr nicht mehr zu rechnen ist. Steuerliche Verlustvorträge sind bei der Berechnung aktiver latenter Steuern nur teilweise in Höhe der für den Ausgleich der passiven latenten steuern benötigten Verlustvorträge berücksichtigt. Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt: Das Wahlrecht gem. § 248 Abs. 2 HGB zur Aktivierung der in der Entwicklungsphase angefallenen Herstellungskosten selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde ausgeübt. In die Herstellungskosten der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nur die gesetzlichen Pflichtbestandteile einbezogen. Dies sind die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit es durch die Fertigung veranlasst ist. Die planmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Wirtschaftsgüter mit einem geringen Wert werden vereinfachend wie folgt abgeschrieben:Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu Euro 800 werden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit einem darüber liegenden Wert werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände abgeschrieben. Soweit handelsrechtlich zulässig, wird die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände entsprechend den steuerlichen Vorschriften gewählt. In die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse bzw. unfertigen Leistungen werden nur die gesetzlichen Pflichtbestandteile einbezogen. Dies sind die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit es durch die Fertigung veranlasst ist. Fremdkapitalzinsen werden weder im Anlage- noch im Umlaufvermögen aktiviert. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt. Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der Darstellung des Jahresabschlusses Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im Vergleich zum Vorjahr. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Alle Forderungen haben - wie auch im Vorjahr - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Eigenkapital, Schuldposten und Passive Rechnungsabgrenzungsposten Die Gesellschaft ist zum Stichtag bilanziell überschuldet. Eine bilanzielle Überschuldung bedeutet nicht zwingend, dass die Gesellschaft auch im insolvenzrechtlichen Sinne überschuldet ist. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung liegt vor, wenn das zum Zeitwert bewertete Vermögen der Gesellschaft die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Nach Einschätzung der Geschäftsleitung führt die bilanzielle Überschuldung nicht zu einer insolvenzrechtlichen Überschuldung der Gesellschaft, weil das zum Zeitwert bewertete Vermögen der Gesellschaft die bestehenden Verbindlichkeiten deckt. Daher wurde der Jahresabschluss unter der Annahme der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Bei der Gesellschaft handelt es sich um ein Startup-Unternehmen. Wie bei Startup-Unternehmen üblich, finanziert die Gesellschaft die Produktentwicklung, das Unternehmenswachstum sowie den laufenden Betrieb über Investorenmittel. Dies bedeutet auch, dass, solange das Unternehmen nicht Cash-Flow-positiv ist, die Frage der Fortführung der Geschäftstätigkeit davon abhängt, ob das Unternehmen in der Lage ist, rechtzeitig weitere Investorenmittel für die Aufrechterhaltung der Liquidität zu beschaffen. Die Geschäftsleitung geht unter Berücksichtigung dieser Aspekte von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus. Die Gründe für diese Einschätzung sind: • Die Überschuldung wird durch eine unbefristete Rangrücktrittserklärung auf Verbindlichkeiten gegen über Gesellschaftern Unternehmen beseitigt. • Des Weiteren ist geplant, den weiteren Liquiditätsbedarf mit Hilfe weiterer Gesellschafterdarlehen zu finanzieren. • Die Geschäftsleitung geht daher im Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses weiterhin von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus. Aus der von der Geschäftsleitung aufgestellten mittelfristigen Erfolgs- und Finanzplanung ergibt sich, unter Berücksichtigung der bereits in 2023 geflossenen liquiden Mittel, dass die Fortführung der Gesellschaft überwiegend wahrscheinlich ist. Allerdings unterliegt die Erfolgs- und Finanzplanung den für Startup-Unternehmen typischen wesentlichen Unsicherheiten, so dass der Fortbestand des Unternehmens nur gesichert ist, wenn sich aus unvorhergesehenen Planabweichungen keine nachhaltige Liquiditätslücke ergibt. Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten zum 31.12.2023
In den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 3.400.236,10 enthalten. Sonstige Angaben Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 21 Arbeitnehmer. Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen, bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEuro 1.071,1.
Unterhaching, den 22. März 2024 Geschäftsführer gez. Thorsten Gröne sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 05.07.2024 festgestellt. |
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