GENVIRON Prozesstechnik GmbH
Werkstraße 17, 04575 Neukieritzsch, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Uwe Gebert seit 3.8.2012 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ASA Aufbereitung von Sonderabfällen GmbHLübeckJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGzum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss 2010 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft erfüllt im Geschäftsjahr 2010 erneut die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 I HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die Bilanz wurde gemäß § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 II nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Einzelne Sachverhalte, die im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden könnten, sind im Jahresabschluss der Gesellschaft auf den 31. Dezember 2010 nicht enthalten. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden gemäß § 6 II Satz 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Finanzanlagen Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. In den sonstige Vermögensgegenständen sind Steuerguthaben von € 13.888,00 ausgewiesen. In den sonstigen Forderungen ist ein Verrechnungskonto des Gesellschafters in Höhe von € 35.890,85 enthalten. Das Verrechnunkskonto wird angemessen mit 6,5% p.a. verzinst. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von € 5.340,19 Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres. III. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). Der Bestand der Rückstellungen hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Eigenkapital, Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung Der Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss in Höhe von € 3.424,09 aus. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages aus dem Vorjahr in Höhe von € 4.630,43 ergibt sich ein Bilanzgewinn von € 8.054,52 Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter Bezug auf § 288 II HGB unterlassen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. V. Sonstige Pflichtangaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - durch Herr Uwe Gebert Dipl. Ingenieur geführt. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gem. § 286 IV HGB.
Uwe Gebert Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23.11.2011 |
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