First
Management Beteiligungs GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.000,00 |
10.500,00 |
| I.
Finanzanlagen |
10.000,00 |
10.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
94.404,08 |
93.890,98 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
66.933,17 |
66.200,23 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
27.470,91 |
27.690,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
104.404,08 |
104.390,98 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
100.304,08 |
102.344,18 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
90.000,00 |
90.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
12.655,82 |
11.403,95 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
2.040,10 |
1.251,87 |
| B.
Rückstellungen |
4.100,00 |
2.015,86 |
| C.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
30,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
104.404,08 |
104.390,98 |
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die First Management Beteiligungs GmbH hat ihren Sitz
in München. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts München unter HRB 206596 eingetragen.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und
zur Darstellung im Jahresabschluss
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2017wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB
aufgestellt.
Gemäß den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen für Kapitalgesellschaften
erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß §
266 HGB nach den Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden
sämtliche größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch
genommen.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit Wahlrechte
für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt
werden können, wurde die Angabe im Anhang
gewählt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an
den ertragsteuerlichen Vorschriften unter Beachtung der
Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die
nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Die
Finanzanlagen werden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
Die
liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.
Rückstellungen werden für alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Die Bewertung erfolgt zum notwendigen
Erfüllungsbetrag. Dabei werden Rückstellungen mit
einer Laufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
bewertet.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt:
Bei den
Finanzanlagen wird, soweit zum Bilanzstichtag
eine Wertminderung eingetreten ist, nur bei dauerhafter
Wertminderung der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere
Wert angesetzt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im
Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der
Darstellung des Jahresabschlusses
Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im
Vergleich zum Vorjahr.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Alle
Forderungen haben - wie auch im Vorjahr - eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr keine Arbeitnehmer.
Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB
und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen,
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
München, den 14. Mai 2018
Geschäftsführer:
gez. Michael C. Schuster
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.05.2018 festgestellt.
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