AREGA Wohnbaugesellschaft mit beschränkter Haftung
Selbe AdresseBauträger für Wohngebäude
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sandro Raffael Lainer seit 21.4.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Arthurion GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BILANZ
|
| Restlaufzeit bis 1 Jahr: | TEUR 163 | (TEUR 155) |
| Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre: | TEUR 0 | (TEUR 0) |
| Restlaufzeit über 5 Jahre: | TEUR 0 | (TEUR 0) |
| Gesamt: | TEUR 163 | (TEUR 155) |
In den Verdindlichkeiten sind Verbindlichkeiten an den Alleingesellschafter i. H.v. TEUR 162 (Vorjahr TEUR 155) enthalten. Es erfolgte keine Verzinsung.
Die Arthurion GmbH hat in der Bilanz zum 31. Dezember 2015 Verbindlichkeiten an den Gesellschafter Sandro Lainer in Höhe von EUR 162.057,87. Der Gesellschafter stellt diese Verbindlichkeiten allen anderen Verbindlichkeiten der Arthurion GmbH hinten an.
Der Gesellschafter ist des weiteren bereit, mit seinem Darlehen in Höhe von EUR 162.057,87 im Rang dergestalt hinter die Forderungen anderer Gläubiger zurückzutreten, dass Tilgung und Verzinsung der Darlehen nur aus einem künftigen Bilanzgewinn oder aus einem die Verbindlichkeiten der Gesellschaft übersteigenden freien Vermögen oder einem etwaigen Liquiditätsüberschuss verlangt werden können.
Die Bilanz zum 31. Dezember 2015 weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 150.633,77 aus. Ohne den Rangrücktritt wäre rein bilanziell eine Überschuldung gegeben.
Dieser Rangrücktritt erfolgt in dem Umfang, in dem die Gesellschaft ohne den Rangrücktritt verpflichtet wäre, einen Insolvenzantrag auf der Grundlage von § 19 InsO zu stellen (Antragspflicht). Er tritt in dem Zeitpunkt ein, in dem die Antragspflicht beginnt, und gilt solange, bis sowohl die Antragspflicht nicht mehr besteht als auch die Krise der Gesellschaft beseitigt ist.
III. Sonstige Angaben
Geschäftsführung: Sandro Lainer
München, den 31. Dezember 2016
Sandro Lainer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31.12.2016
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