QC (Quality Colours) GmbHLiquidiert

44867 Bochum, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bochum HRB 13438
Eingetragen
5.11.2004
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von PrüfmaschinenGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Ink-Jet Kartuschen und Zubehör.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator
Siegfried Dr. Koch
seit 24.3.2017
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Am Mühlenbach 64, 45147 Essen
55.000 €
55.00%
Heidkampsee 9, 30659 Hannover
45.000 €
45.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

QC (Quality Colours) GmbH

Bochum

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Rückständige Einzahlungen 4.000,00 24.000,00
B. Anlagevermögen 75.264,32 72.031,11
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 265,00 553,00
II. Sachanlagen 4,00 54,00
III. Finanzanlagen 74.995,32 71.424,11
C. Umlaufvermögen 8.830,21 26.147,77
I. Vorräte 3.534,29 15.545,74
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.194,62 5.752,16
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 101,30 4.849,87
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 252.143,48 309.113,48
Bilanzsumme, Summe Aktiva 340.238,01 431.292,36

Passiva

   
  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Verlustvortrag 409.113,48 440.429,09
III. Jahresüberschuss 56.970,00 31.315,61
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 252.143,48 309.113,48
B. Verbindlichkeiten 340.238,01 431.292,36
Bilanzsumme, Summe Passiva 340.238,01 431.292,36

Anhang für das Geschäftsjahr 2012

Allgemeine Angaben

Grundlagen der Rechungslegung

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. § 267 HGB i. d. Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes. Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung Bilanz gemäß § 274 a HGB, der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB und des Anhangs gemäß § 288 HGB macht die Gesellschaft teilweise Gebrauch. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft folgt bei der Aufstellung des Jahresabschlusses den Vorschriften des HGB und des GmbHG. Soweit steuerliche Vorschriften eine entsprechende Bilanzierung im Jahresabschluss vorsehen, folgt die Gesellschaft diesen steuerlichen Vorschriften.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 150 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150 und EUR 1.000 werden linear auf die gesetzlich vorgeschriebene Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei:

Horst-Gerhard Edelmeier

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Bochum

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 12.4.2013.

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