NIC GmbH
Selbe AdresseBau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Richert Starnes seit 12.2.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Elektrobau Starnes GmbHHanau-SteinheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2015Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss der Elektrobau Starnes GmbHwurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wurde weitgehend nach den für große Kapitalgesellschaften bestehenden Vorschriften aufgestellt, bei der Offenlegung wurden die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften (§ 326 HGB) in Anspruch genommen. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Größenabhängige Erleichterungen wurden in Anspruch genommen. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Immaterielle Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Als Abschreibungsmethode kam in der Regel die lineare Abschreibung zur Anwendung. Bei Zugängen von beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens im laufenden Jahr wurde die Abschreibung zeitanteilig vorgenommen. Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, wurde bis einschließlich des Jahres 2009 bei Anschaffungskosten zwischen € 150 und € 1.000 im Jahr des Zugangs ein Sammelposten gebildet, der über fünf Jahre linear abgeschrieben wird. Abgänge innerhalb dieses Zeitraums werden nur handelsrechtlich, nicht aber in der Steuerbilanz erfasst. Betrugen die Anschaffungskosten bis zu € 150, wurden sie im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und als Abgang gebucht. Ab dem Jahr 2010 werden Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu € 410, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben und als Abgang gebucht. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Forderungen wurden zum Nennwert abzüglich Wertberichtigungen für erkennbare Risiken bewertet. Die sonstigen Vermögensgegenstände und die Flüssigen Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Steuerrückstellungen wurden mit der errechneten Zahllast zum 31.12.2015 passiviert. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbare Verpflichtungen gebildet und mit dem wahrscheinlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Bei der Rückstellungsbewertung wurden unter Beachtung der Restlaufzeit die Preis- und Kostensteigerungen mit 2 % p.a. berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Angaben zu den Restlaufzeiten und zur Besicherung der Verbindlichkeiten Die bilanzierten Verbindlichkeiten haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sicherheiten wurden außer den üblichen Eigentumsvorbehalten keine gestellt. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3 HGB Zum Bilanzstichtag bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verpflichtungen keine weiteren Haftungsverhältnisse oder sonstige Verpflichtungen von Bedeutung. Gewinnvortrag Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser/vollständiger Gewinnverwendung aufgestellt. In den Bilanzgewinn wurde ein Gewinnvortrag von Euro 105.241,21 einbezogen. Sonstige Pflichtangaben Name und Beruf des Geschäftsführers Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Frank Starnes.
Hanau, im August 2016 Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 31.8.2016. |
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