Albrecht
Elektro Service GmbH
Hennef
(Sieg)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
84.307,51 |
103.580,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
84.307,01 |
103.580,01 |
| B.
Umlaufvermögen |
967.777,60 |
724.842,42 |
| I.
Vorräte |
739.929,73 |
608.997,14 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
178.687,90 |
114.075,70 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.235,25 |
3.235,25 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
49.159,97 |
1.769,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.340,24 |
897,04 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
327.704,96 |
389.429,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.381.130,31 |
1.218.749,49 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
414.429,52 |
-37.755,65 |
| III.
Jahresüberschuss |
61.724,56 |
-452.185,17 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
327.704,96 |
389.429,52 |
| B.
Rückstellungen |
29.043,12 |
4.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.352.087,19 |
1.214.549,49 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
914.683,79 |
1.052.742,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.381.130,31 |
1.218.749,49 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Albrecht Elektro Service
GmbH, Hennef, wurde auf der Grundlage der neuen
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich
der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Albrecht Elektro Service
GmbH, Hennef, wurde auf der Grundlage der neuen
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bei beweglichen Gegenständen des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 150,00
wurde im Jahr des Zugangs von der Bewertungsfreiheit des
§ 6 Abs.2 Satz 1 EStG gebrauch gemacht .
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit einem Wert über Euro 150,00 aber nicht über
Euro 1.000,00 wurden in einen Sammelposten gemäß
§ 6 Abs. 2a Satz 1 EStG eingestellt. Die
Auflösung des Sammelpostens erfolgt über einen
Zeitraum von 5 Jahren gemäß § 6 Abs. 2a
Satz 2 EStG.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten bestehen keine weiteren
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.
Sonstige Angaben nach § 285 HGB
Zum Stichtag 31.12.2010 wurde eine
Überschuldungsbilanz mit einer positiven
Fortführungsprognose erstellt. Durch einen
Forderungsverzicht der Lieferanten über eine
Gesamtsumme in Höhe von 138.614,87 EUR sowie einem
Darlehen in Höhe von 165.000,00 EUR von der alleinigen
Gesellschafterin Frau Heidrun Albrecht, mit einem
qualifizierten Rangrücktritt belegt, konnte die
Überschuldung erheblich verringert werden.
Desweiteren hat ein Investor dem Unternehmen ein
Darlehen in Höhe von 150.000,00 EUR zur Verfügung
gestellt, das mit einem Rangrücktritt belegt wurde.
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten Restlaufzeit
größer fünf Jahre:
0,00 EUR
Forderungen gg. Geschäftsführer:
Abrecht, Heidrun 40.635,33
EUR Verzinsung 5,5 v.H.
pro Jahr
Geschäftsführung in 2011: Albrecht,
Heidrun Kauffrau
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.02.2012 festgestellt.
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