Amedia
Informations GmbH
Nüdlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
137.842,00 |
274.162,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
10.171,50 |
16.781,50 |
| II.
Sachanlagen |
5.170,50 |
22.380,50 |
| III.
Finanzanlagen |
122.500,00 |
235.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.001.886,55 |
761.520,10 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
2.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
718.338,61 |
722.800,89 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
26.050,12 |
25.792,20 |
| davon
gegen Gesellschafter |
290.639,82 |
304.482,57 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
283.547,94 |
36.719,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
895,36 |
13.779,65 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.508.174,49 |
1.707.926,97 |
| Aktiva |
2.648.798,40 |
2.757.388,72 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
71.580,86 |
71.580,86 |
| II.
Verlustvortrag |
1.779.507,83 |
1.227.965,40 |
| III.
Jahresüberschuss |
199.752,48 |
-551.542,43 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.508.174,49 |
1.707.926,97 |
| B.
Rückstellungen |
37.993,64 |
50.918,18 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.610.804,76 |
2.699.725,35 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
656.935,44 |
1.485.338,93 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.953.869,32 |
1.214.386,42 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
1.158.983,41 |
1.523.571,89 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
6.745,19 |
| Passiva |
2.648.798,40 |
2.757.388,72 |
Anhang
der
Amedia Informations GmbH
Nüdlingen
Registergericht Schweinfurt, 8225
ALLGEMEINE ANGABEN
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB i.d.F. des
BilRUG auf.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-,
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Auf den Jahresabschluss fanden sowohl die generellen
Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB als
auch die besonderen Ansatzvorschriften für
Kapitalgesellschaften, §§ 268-274, 276-278 HGB,
Anwendung.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Beachtung der Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256 a HGB.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte des
Weiteren unter Ansatz der Fortführungswerte bei
Zugrundelegung der Vermutungsregel nach § 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB iVm. Art. 1 § 1 Satz 3 COVInsAG, da bis zum
31.12.2021 keine konkreten Anhaltspunkte für eine
Überschuldung oder mögliche
Zahlungsunfähigkeit erkennbar waren.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände werden
mit den Anschaffungskosten aktiviert und
planmäßig linear auf die voraussichtliche
Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren abgeschrieben.
Geringwertige immaterielle Vermögensgegenstände
werden sofort abgeschrieben.
Die Bewertung des
Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den
Anschaffungskosten bewertet. Posten mit verminderter
Marktgängigkeit werden auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werdenmit dem Nennbetrag
oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Auf
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden wegen des
allgemeinen Zins- und Kreditrisikos
Pauschalwertberichtigungen vorgenommen.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Aufwandsabgrenzungen. Die Auflösung der Posten erfolgt
linear entsprechend dem Zeitablauf.
Die
Steuerrückstellungen und die
Sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Die Entwicklung des Anlagevermögens im
Geschäftsjahr ist im Folgenden dargestellt.
Der Gesamtbetrag der sonstigen Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von über fünf Jahren
beträgt Euro 0,00 (Vj. Euro 6.759,18).
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von Euro 1.953.869,32 (Vj. Euro
1.214.386,42) enthalten.
SONSTIGE ANGABEN
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse nach § 251 und §
268 Abs. 7 HGB sind nicht zu vermerken.
Geschäftsführung
Geschäftsführer
Herr Alexander Subat (in 03/2023
abberufen)
Frau Jeanette Hommer-Schwab (in 03/2023 bestellt)
Auf die Angaben gem. § 285 Nr. 9 Buchstabe a)
HGB wurde unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB
verzichtet.
Arbeitnehmer
Im Jahresdurchschnitt waren bei der Gesellschaft 18
Mitarbeiter beschäftigt.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Abschlussstichtag
Als Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach
dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder
in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz
berücksichtigt sind, sind die wirtschaftlichen
Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Ausbruch des
Covid-19-Virus zu nennen. Deren Größenordnung
ist derzeit noch nicht in vollem Umfange abschätzbar.
Die Gesellschaft geht jedoch davon aus, dass das
Weiterbestehen des Unternehmens nicht gefährdet ist.
Nüdlingen, den 20.03.2023
_______________________________ Jeanette
Hommer-Schwab (Geschäftsführerin)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.03.2023
festgestellt.
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