GFOS Süd GmbHLiquidiert

82041 Oberhaching, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 153187
Eingetragen
15.7.2004
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Softwarevermarktung im technischen und kommerziellen Bereich auf der Grundlage von durch die GFOS Gesellschaft für Fabrik-Organisation und Softwareentwicklung mbH bereitgestellter Software sowie damit verbundene Beratung, Organisation, Projektrealisierung und Lieferung von Hardware.

Historie

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Management

NameRolle
Burkhard Röhrig
seit 15.7.2004
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

GFOS Süd GmbH

Oberhaching

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 2.643,00 5.269,00
I. Sachanlagen 2.643,00 5.269,00
B. Umlaufvermögen 306.072,61 185.085,49
I. Vorräte 168.677,00 20.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 20.875,87 29.707,91
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 116.519,74 135.377,58
Bilanzsumme, Summe Aktiva 308.715,61 190.354,49

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 80.928,32 78.126,86
I. gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Bilanzverlust 19.071,68 21.873,14
B. Rückstellungen 199.172,00 80.077,00
C. Verbindlichkeiten 28.615,29 32.150,63
Bilanzsumme, Summe Passiva 308.715,61 190.354,49

Anhang


I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: GFOS Süd GmbH

Firmensitz laut Registergericht: Oberhaching

Registereintrag: Handelsregister

Registergericht: Amtsgericht München

Register-Nr.: HRB 153187


II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften unter Beachtung des GmbHG aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den §§ 266 und 275 HGB.  Die Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wurden beachtet Umgliederungen ergaben sich nicht.  

Nach den Größenklassenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB gehört die Gesellschaft zu den kleinen Kapitalgesellschaften. Von den größenabhängigen Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Soweit Wahlrechte bestehen, Angaben statt in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang zu machen, wird hiervon teilweise Gebrauch gemacht.

III. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB, sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 265, 268-274 a, §§ 276-277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256 a HGB aufgestellt.

Auf die Gliederung der Bilanz, sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 264 c, 266 und 275 HGB Anwendung.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach BilRUG ergaben.

Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs- und/oder  Herstellungskosten bewertet worden. Abnutzbare Sachanlagen werden planmäßig, unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, linear abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge  werden ab dem Monat der Anschaffung vorgenommen. Die Abschreibung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Bei der Bewertung des Anlagevermögens wurde von dem Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB Gebrauch gemacht.

Die unfertigen Leistungen werden unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen bewertet.

Die Finanzkonten sind mit den Nennwerten bilanziert.

DieRückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das Ge­schäftsjahr betreffen. Die Höhe der Rückstellungen orientiert sich am voraussichtlich zu erwartenden Aufwand bzw. an der Höhe und dem Umfang des Risikopotentials, das mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag bewertet wurde. Soweit Rückstellungen bestehen, die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, erfolgt eine Abzinsung auf den Barwert.

Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert.

2. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Gem. § 274 a Nr. 1 HGB wurde auf die Erstellung eine Bruttoanlagespiegels verzichtet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Bis auf einen Betrag von € 1.000,00 € (Vorjahr: € 1.000,00) sind sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände innerhalb eines Jahres fällig.

Eigenkapital

Die Höhe des gezeichneten Kapitals ist unverändert und beträgt nominal € 100.000,00. Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde, in Anwendung der Ausnahmeregelung des § 286 Abs. 3 HGB, verzichtet.

Rückstellungen

Unter den Rückstellungen sind alle Verpflichtungen, Verluste und Risiken ausgewiesen, die das Geschäftsjahr 2016 betreffen.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten sind, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Grundpfandrechte oder andere Sicherheiten besichert. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen unterliegen den handelsüblichen Eigentumsvorbehalten.

IV. Sonstige Angaben

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verpflichtungen bestehen sonstige finanzielleVerpflichtungen aus Miet- bzw. Leasingverträgen, die jedoch aufgrund der Laufzeit und des Volumens für den Fortbestand der Gesellschaft nicht von Bedeutung sind.

Im Geschäftsjahr waren neben dem Geschäftsführer durchschnittlich 6 Arbeitnehmer beschäftigt.
Alleiniger und alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist der Kaufmann Burkhard Röhrig, Essen. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Der Geschäftsführer schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss mit dem Verlustvortrag zu verrechnen.

Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.

Oberhaching, 16. Mai 2017

GFOS Süd GmbH

Burkhard Röhrig
  

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.05.2017 festgestellt.

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