GFOS
Süd GmbH
Oberhaching
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.643,00 |
5.269,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.643,00 |
5.269,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
306.072,61 |
185.085,49 |
| I.
Vorräte |
168.677,00 |
20.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.875,87 |
29.707,91 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
116.519,74 |
135.377,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
308.715,61 |
190.354,49 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
80.928,32 |
78.126,86 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
19.071,68 |
21.873,14 |
| B.
Rückstellungen |
199.172,00 |
80.077,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
28.615,29 |
32.150,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
308.715,61 |
190.354,49 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: GFOS Süd GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Oberhaching
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht München
Register-Nr.: HRB 153187
II.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen
Vorschriften für Kapitalgesellschaften unter Beachtung
des GmbHG aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den §§
266 und 275 HGB. Die Vorschriften des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wurden
beachtet Umgliederungen ergaben sich nicht.
Nach den Größenklassenmerkmalen des §
267 Abs. 1 HGB gehört die Gesellschaft zu den kleinen
Kapitalgesellschaften. Von den
größenabhängigen Aufstellungs- und
Offenlegungserleichterungen wurde teilweise Gebrauch
gemacht.
Soweit Wahlrechte bestehen, Angaben statt in der
Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang zu
machen, wird hiervon teilweise Gebrauch gemacht.
III.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251
HGB, sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268-274 a, §§ 276-277 HGB, und
unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256 a HGB aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz, sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§
264 c, 266 und 275 HGB Anwendung.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB
Vorschriften nach BilRUG ergaben.
Das Sachanlagevermögen ist mit den
aktivierungspflichtigen Anschaffungs- und/oder
Herstellungskosten bewertet worden. Abnutzbare Sachanlagen
werden planmäßig, unter Berücksichtigung
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, linear
abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge
werden ab dem Monat der Anschaffung vorgenommen. Die
Abschreibung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern
erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Bei der Bewertung des Anlagevermögens wurde von
dem Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB
Gebrauch gemacht.
Die unfertigen Leistungen werden unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
mit dem Nennwert abzüglich erforderlicher
Einzelwertberichtigungen bewertet.
Die Finanzkonten sind mit den Nennwerten bilanziert.
DieRückstellungen berücksichtigen alle bis
zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen ungewissen
Schulden, Verluste und Risiken, die das
Geschäftsjahr betreffen. Die Höhe der
Rückstellungen orientiert sich am voraussichtlich zu
erwartenden Aufwand bzw. an der Höhe und dem Umfang
des Risikopotentials, das mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag bewertet wurde. Soweit
Rückstellungen bestehen, die eine Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr haben, erfolgt eine Abzinsung auf den
Barwert.
Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit den
jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert.
2.
Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten
der Bilanz
Anlagevermögen
Gem. § 274 a Nr. 1 HGB wurde auf die Erstellung
eine Bruttoanlagespiegels verzichtet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Bis auf einen Betrag von € 1.000,00 €
(Vorjahr: € 1.000,00) sind sämtliche Forderungen
und sonstigen Vermögensgegenstände innerhalb
eines Jahres fällig.
Eigenkapital
Die Höhe des gezeichneten Kapitals ist
unverändert und beträgt nominal €
100.000,00. Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde,
in Anwendung der Ausnahmeregelung des § 286 Abs. 3
HGB, verzichtet.
Rückstellungen
Unter den Rückstellungen sind alle
Verpflichtungen, Verluste und Risiken ausgewiesen, die das
Geschäftsjahr 2016 betreffen.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten sind, wie im
Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig. Die
Verbindlichkeiten sind nicht durch Grundpfandrechte oder
andere Sicherheiten besichert. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen unterliegen den
handelsüblichen Eigentumsvorbehalten.
IV.
Sonstige Angaben
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verpflichtungen
bestehen sonstige finanzielleVerpflichtungen aus Miet- bzw.
Leasingverträgen, die jedoch aufgrund der Laufzeit und
des Volumens für den Fortbestand der Gesellschaft
nicht von Bedeutung sind.
Im Geschäftsjahr waren neben dem
Geschäftsführer durchschnittlich 6 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Alleiniger und alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer ist der Kaufmann Burkhard
Röhrig, Essen. Der Geschäftsführer ist von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Der Geschäftsführer schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss
mit dem Verlustvortrag zu verrechnen.
Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem
Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Oberhaching, 16. Mai 2017
GFOS Süd GmbH
Burkhard Röhrig
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.05.2017 festgestellt.
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