HTS - PLAN
GmbH
Kronach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
75.903,00 |
97.521,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7.456,00 |
5.897,00 |
| II.
Sachanlagen |
68.447,00 |
91.624,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.847.571,77 |
1.414.143,80 |
| I.
Vorräte |
1.033.600,00 |
660.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
152.241,13 |
138.902,42 |
| davon
gegen Gesellschafter |
514,38 |
257,19 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
661.730,64 |
615.241,38 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.400,00 |
9.200,00 |
| Aktiva |
1.933.874,77 |
1.520.864,80 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
82.187,83 |
294.900,95 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
57.187,83 |
269.900,95 |
| davon
Gewinnvortrag |
269.900,95 |
272.042,10 |
| B.
Rückstellungen |
31.400,00 |
30.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.820.286,94 |
1.195.963,85 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.820.286,94 |
1.195.963,85 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
297.521,86 |
238.982,53 |
| Summe
Passiva |
1.933.874,77 |
1.520.864,80 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die HTS - Plan GmbH hat ihren Sitz in Kronach und
ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Coburg unter der Register-Nr. HRB 5418.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung und bei der Offenlegung des Jahresabschlusses
gem. §§ 288, 326 HGB wurden in Anspruch genommen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
a) Bilanzierungsmethoden
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften
des Dritten Buches des HGB erstellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
erstellt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Gliederung
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB
sowie § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn- und
Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
Ansatzwahlrechte
Ein grundlegender Wechsel der Ansatzmethode
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
b) Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB erstellt.
Ein grundlegender Wechsel der Bewertungsmethode
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
Anlagevermögen
Die Zugänge zum Anlagevermögen wurden
zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt.
Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die
Abschreibungen des Anlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Für die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter wurde von der
Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG
auch im handelsrechtlichen Jahresabschluss Gebrauch
gemacht.
Umlaufvermögen
Unfertige Erzeugnisse bzw. Leistungen sind je
nach Fertigstellungsgrad mit den Herstellungskosten oder
dem niedrigeren beizulegenden Werten berechnet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag
bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden
Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet
Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag darstellen und wurde zum Nennwert angesetzt.
Eigenkapital
Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals
erfolgten nach § 272 HGB. Das gezeichnete Kapital von
25.000,00 EUR wurde in voller Höhe einbezahlt und mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit der Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in
Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Sonstige Angaben
a) Organe
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung und Vertretung oblag
im Berichtsjahr
- Herrn Thomas Kleylein-Klein
- Frau Andrea Kleylein-Jüttner
- Frau Christina Kleylein-Doppel
- Herrn Udo Madewitz
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
b) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse bestanden zum
Abschlussstichtag nicht. Im Übrigen bestehen die
handelsüblichen Eigentumsvorbehalte der Lieferanten.
c) Anzahl der Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr wurden im Jahresdurchschnitt 7
Arbeitnehmer beschäftigt.
IV. Weitere Angaben
Gemäß § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB sind im
Anhang zusätzliche Angaben zu machen, wenn besondere
Umstände dazu führen, dass der Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht
vermittelt.
Derartige Umstände sind nicht erkennbar.
Kronach, den 11.12.2024
_____________________________
Thomas Kleylein-Klein
Geschäftsführer
_____________________________
Andrea Kleylein-Jüttner
Geschäftsführerin
_____________________________
Christina Kleylein-Doppel
Geschäftsführerin
_____________________________
Udo Madewitz
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2024
festgestellt.
|