Stammdaten

Register
Amtsgericht Coburg HRB 5418
Eingetragen
30.9.1999
Branche
Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für Tragwerksplanung
Gegenstand
Erbringung von Planungsleistungen und Bauleitung im Hoch- und Tiefbau. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Erbringung von Bauträgertätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Andrea Kleylein Klein
seit 16.4.2019
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Udo Madewitz
seit 16.4.2019
Geschäftsführer
Thomas Kleylein Klein
seit 28.1.2014
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

HTS - PLAN GmbH

Kronach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 75.903,00 97.521,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 7.456,00 5.897,00
II. Sachanlagen 68.447,00 91.624,00
B. Umlaufvermögen 1.847.571,77 1.414.143,80
I. Vorräte 1.033.600,00 660.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 152.241,13 138.902,42
davon gegen Gesellschafter 514,38 257,19
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 661.730,64 615.241,38
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.400,00 9.200,00
Aktiva 1.933.874,77 1.520.864,80

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 82.187,83 294.900,95
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 57.187,83 269.900,95
davon Gewinnvortrag 269.900,95 272.042,10
B. Rückstellungen 31.400,00 30.000,00
C. Verbindlichkeiten 1.820.286,94 1.195.963,85
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.820.286,94 1.195.963,85
davon gegenüber Gesellschaftern 297.521,86 238.982,53
Summe Passiva 1.933.874,77 1.520.864,80

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Die HTS - Plan GmbH hat ihren Sitz in Kronach und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Coburg unter der Register-Nr. HRB 5418.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung des Jahresabschlusses gem. §§ 288, 326 HGB wurden in Anspruch genommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

a) Bilanzierungsmethoden
Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB erstellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB erstellt.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Gliederung

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.

Ansatzwahlrechte

Ein grundlegender Wechsel der Ansatzmethode gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

b) Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB erstellt.

Ein grundlegender Wechsel der Bewertungsmethode gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:

Anlagevermögen
Die Zugänge zum Anlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Anlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Für die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter wurde von der Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG auch im handelsrechtlichen Jahresabschluss Gebrauch gemacht.

Umlaufvermögen
Unfertige Erzeugnisse bzw. Leistungen sind je nach Fertigstellungsgrad mit den Herstellungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Werten berechnet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen und wurde zum Nennwert angesetzt.

Eigenkapital

Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgten nach § 272 HGB. Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 EUR wurde in voller Höhe einbezahlt und mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit der Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Sonstige Angaben

a) Organe

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung und Vertretung oblag im Berichtsjahr

- Herrn Thomas Kleylein-Klein
- Frau Andrea Kleylein-Jüttner
- Frau Christina Kleylein-Doppel
- Herrn Udo Madewitz
Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

b) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse bestanden zum Abschlussstichtag nicht. Im Übrigen bestehen die handelsüblichen Eigentumsvorbehalte der Lieferanten.

c) Anzahl der Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr wurden im Jahresdurchschnitt 7 Arbeitnehmer beschäftigt.

IV. Weitere Angaben

Gemäß § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB sind im Anhang zusätzliche Angaben zu machen, wenn besondere Umstände dazu führen, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt.

Derartige Umstände sind nicht erkennbar.

Kronach, den 11.12.2024

_____________________________
Thomas Kleylein-Klein
Geschäftsführer

_____________________________
Andrea Kleylein-Jüttner
Geschäftsführerin

_____________________________
Christina Kleylein-Doppel
Geschäftsführerin

_____________________________
Udo Madewitz
Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2024 festgestellt.

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