Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 78180
Vorher
Rosenberger - FILCON - Electronic GmbH
Eingetragen
3.3.1986
Branche
Herstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.Herstellung von Geräten der UnterhaltungselektronikHerstellung elektrischer und elektronischer Ausrüstungsgegenstände für Kraftwagen
Gegenstand
Herstellung elektronischer Bauteile und Fertigung von Maschinenbauteilen, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Florian Hofherr
seit 11.3.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Florian Alexander Hofherr
85521 Ottobrunn
300.000 DM
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rosenberger - FILCON - Electronic GmbH

Ottobrunn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 309.332,00 379.010,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 7.977,00 13.276,00
II. Sachanlagen 301.355,00 365.734,00
B. Umlaufvermögen 853.640,52 776.013,44
I. Vorräte 574.474,28 551.275,83
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 272.474,97 180.037,81
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.691,27 44.699,80
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.101,97 4.146,05
Summe Aktiva 1.166.074,49 1.159.169,49

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 442.312,21 405.912,51
I. Gezeichnetes Kapital 153.387,56 153.387,56
II. Bilanzgewinn 288.924,65 252.524,95
B. Rückstellungen 43.132,09 26.000,00
C. Verbindlichkeiten 680.630,19 727.256,98
Summe Passiva 1.166.074,49 1.159.169,49

Anhang für das Geschäftsjahr 01.01.2022 bis 31.12.2022

Rosenberger - FILCON - Electronic GmbH, 85521 Ottobrunn

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Firma: Rosenberger - FILCON - Electronic GmbH

Sitz: 85521 Ottobrunn, Siemensstraße 7

Registergericht: Amtsgericht Traunstein; HRB 78180

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB, den einschlägigen Vorschriften des GmbHG, dem EGHGB und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder dem Anhang zu machen sind, werden weitgehend im Anhang (§ 284 (1) S.1) dargestellt. Bei den Pflichtangaben im Anhang wurde nach dem Wesentlichkeitsgrundsatz verfahren.

Der vorliegende Jahresabschluss ist ordnungsgemäß aus den Büchern entwickelt. Die Bilanz enthält die bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Schulden und Wagnisse.

II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatzwahlrechte und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung.

Ansatzwahlrechte

- Ansatzwahlrechte wurden nicht ausgeübt.

- Von Bilanzierungshilfen wurde nicht Gebrauch gemacht.

III. Angaben zur Bilanz

Aktiva

A. Anlagevermögen

Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen, bzw. dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu fünfzehn Jahren), bewertet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare und degressive Abschreibungen bei einer Nutzungsdauer zwischen drei und zehn Jahren angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt.

Die Abschreibungszeiträume orientieren sich an den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern.

B. Umlaufvermögen

Die Gegenstände des Umlaufvermögens wurden zum Nennwert angesetzt, abzüglich entsprechender Absetzungen für erkennbare Wertminderungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse und unfertigen Leistungen erfolgte zu den je nach Fertigungsgrad angefallenen Herstellungskosten. Die angesetzten Herstellungskosten enthalten die Fertigungs- und Materialeinzelkosten, die Sonderkosten der Fertigung, ferner angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie die Kosten des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist (produktionsbezogene Vollkosten).

Forderungen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände betragen € 272.474,97 und werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen belaufen sich auf € 14.974,44.

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen iHv € 14.974,44 enthalten.

Kasse, Bank

Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

C. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.

Passiva

A. Eigenkapital

Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gem. § 272 HGB unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrags. Die Bilanz wurde unter Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Der Gewinnvortrag wurde iHv € 252.524,95 in den Bilanzgewinn einbezogen.

B. Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen betreffen Gewerbe- und Körperschaftsteuer sowie den Solidaritätszuschlag.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag.

Bei der Ermittlung der Gewährleistungsrückstellungen wurden Erfahrungswerte der Branche berücksichtigt.

C. Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) betragen € 210.252,84. Darin enthalten ist ein Darlehen in Höhe von € 210.252,84, das der Gesellschafter der Gesellschaft gewährt hat.

Von den Verbindlichkeiten haben € 680.630,19 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten aus betrieblichen Steuern belaufen sich auf € 3.937,51 (§ 266 (3) C Nr. 8 HGB).

Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit belaufen sich auf € 272,72 (§ 266 (3) C Nr. 8 HGB).

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt T€ 508.758 und beinhaltet ausschließlich Leasingverträge (Kfz / Mietverträge / Leasingverträge) mit einer Laufzeit von längstens drei Jahren.

IV. Sonstige Angaben

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter betrug 22.

Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.

Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Zusätzliche Erläuterungen zum Anhang sind nicht erforderlich, da alle Sachverhalte, soweit sie einer Erläuterung bedürften, bereits in den vorangegangenen Abschnitten dargestellt wurden.

 

Ottobrunn, 17.05.2023

Geschäftsführung

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 15.12.2023.

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