Kastell Solar Verwaltungs-GmbH

Vor der Prinzenquelle 1, 34130 Kassel, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kassel HRB 14446
Eingetragen
15.1.2008
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Kastell Solar GmbH & Co. KG Betreibergesellschaft, Kastell Solar GmbH & Co. KG Hünstetten, Kastell Solar GmbH & Co. KG Gartenamt I.

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Kastell
seit 15.1.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Eschebergstraße 85 b, 34128 Kassel
22.500 €
90.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kastell Solar Verwaltungs-GmbH

Kassel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 25.443,36 18.074,10
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 24.670,61 16.800,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 772,75 1.274,10
Bilanzsumme, Summe Aktiva 25.443,36 18.074,10

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 20.561,95 15.937,74
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
III. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
IV. Gewinnvortrag 3.437,74 71,97
V. Jahresüberschuss 4.624,21 3.365,77
B. Rückstellungen 1.169,32 931,00
C. Verbindlichkeiten 3.712,09 1.205,36
Bilanzsumme, Summe Passiva 25.443,36 18.074,10

Anhang

für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen / an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht / die sonstigen Ausleihungen sind zum Nennwert bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen sind zum Barwert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden, soweit erforderlich.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 24.671,61 17.800,00 16.800,00 0,00

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 17.950,61 ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag abzüglich der noch nicht eingeforderten Einlage von € 12.500,00 angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Jahresabschluss.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 3.712,09 3.712,09 1.205,36 1.205,36

Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen / Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern / sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis von € 2.764,80 enthalten.

Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen / Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen / sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 0,00 ausgewiesen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Andreas Kastell, Kassel

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Anteilsbesitz

Die Kapitalgesellschaft ist unbeschränkt haftender Gesellschafter aller GmbH & Co. KG's der Kastell Solar Gruppe mit Sitz in Kassel.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 29.2.2012.

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