M-Soft Hamburg GmbHLiquidiert

22089 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 75365
Eingetragen
3.5.2000
Branche
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
der Handel mit Software, Hardware und EDV-Zubehör sowie die Erbringung sämtlicher technischer und organisatorischer Dienstleistungen und alle damit in Verbindung stehenden Handlungen.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
50.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

M-Soft Hamburg GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen


4.299,00

6.650,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

2,00

57,00

II. Sachanlagen

4.297,00

6.593,00

B. Umlaufvermögen

107.340,54

94.462,69

I. Vorräte


31.336,00


3.129,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


48.897,85

63.200,42

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks


27.106,69

28.133,27

C. Rechnungsabgrenzungsposten


0,00

0,00

365,00


365,00

Summe Aktiva


111.639,54


101.477,69



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital


66.525,96


64.777,35

I. Gezeichnetes Kapital


50.000,00


50.000,00

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag


14.777,35


-1.920,43

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

1.748,61

16.697,78

B. Rückstellungen

6.899,00

6.899,00

12.491,00

12.491,00

C. Verbindlichkeiten

38.214,58

38.214,58


24.209,34


24.209,34

Summe Passiva


111.639,54


101.477,69

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

A. Allgemeine Angaben

(1) Die M•SOFT Hamburg GmbH, Hamburg, ist zum Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

(2) Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

(3) Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

(4) Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

(5) Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

(6) Der vorliegende Jahresabschluss wurde grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt.

(7) Das Anlagevermögen wurde zu den handelsrechtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Abschreibungssätzen vorgenommen.

(8) Anlagenpositionen Abschreibungsmethode Nutzungsdauer
Software linear 3 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung linear 3 bis 6 Jahre

(9) Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu den Anschaffungskosten oder, soweit erforderlich, mit dem niedrigeren, am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage gleitender Durchschnittspreise. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.

(10) Die Bewertung der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten. Bestandsrisiken wird gemäß dem Grundsatz der verlustfreien Bewertung Rechnung getragen.

(11) Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,0 % auf den Netto-Forderungsbestand ausreichend Rechnung getragen.

(12) Die Bewertung der Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nennwert.

(13) Die Steuerrückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

(14) Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten abzudecken.

(15) Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet.

C. Angaben zur Bilanz

(16) Die einzelnen Posten des Anlagevermögens haben sich im Geschäftsjahr gemäß Anlagenspiegel entwickelt.

(17) Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

(18) Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen gegen Gesellschafter von 200,00 EUR.

(19) Bei den Forderungen von 1.647,52 EUR gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, handelt es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Hierbei handelt es sich ebenfalls um Forderungen gegen Gesellschafter.

(20) Verbindlichkeiten von 38.214,58 EUR haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

(21) Verbindlichkeiten von 0,00 EUR haben eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

(22) Bei den Verbindlichkeiten von 18.966,32 EUR gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, handelt es sich um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Hierbei handelt es sich um Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter.

(23) Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Halbfabrikaten und Waren bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.

D. Sonstige Angaben

(24) Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

(25) Zu den Geschäftsführern waren während des gesamten Geschäftsjahres bestellt:
Herr Siegfried Bruning und Herr Martin Lassahn.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft alleine zu vertreten. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

(26) Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.


 

Siegfried Bruning, Martin Lassahn

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 09.12.2011

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