Schumannshof gGmbH
Iserlohn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.750,00 |
12.750,00 |
| B.
Anlagevermögen |
941,50 |
0,00 |
| I.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
941,50 |
0,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
34.465,03 |
42.091,04 |
| I.
geleistete Anzahlungen |
0,00 |
600,00 |
| II.
sonstige Vermögensgegenstände |
2.500,00 |
2.500,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
31.965,03 |
38.991,04 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.409,76 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
57.566,29 |
54.841,04 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
52.109,72 |
51.637,42 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.500,00 |
25.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
26.137,42 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
472,30 |
26.137,42 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
0,00 |
| 1.
sonstige Rückstellungen |
1.500,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.956,57 |
3.203,62 |
| 1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
3.486,46 |
2.661,47 |
| 2.
sonstige Verbindlichkeiten |
470,11 |
542,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
57.566,29 |
54.841,04 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 242 ff HGB sowie unter Beachtung der
ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften
nach den §§ 264 ff. HGB erstellt.
Per 01.01.2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des BilMoG umgestellt.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen aus der
Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres
überein. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Im einzelnen wurden wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte
zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen.
Den planmäßigen Abschreibungen wurde die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 410,00 EUR wurden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen.
UMLAUFVERMÖGEN
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden
gegebenenfalls durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt.
RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des
Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel.
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände
beinhalten eine Mietkaution.
Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 3.486,46 EUR
(Vorjahr 2.661,47 EUR). Damit sind sämtliche
Verbindlichkeiten innerhalb eines Jahres fällig. Die
sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten
gegen die Gesellschafter-Geschäftsführerin in
Höhe von 470,11 EUR (Vorjahr 542,15 EUR).
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275
Abs. 2 HGB.
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung erfolgte während
des abgelaufenen Geschäftsjahres unverändert
durch Frau Andrea Schumann, Diplompädagogin.
Die Geschäftsführerin ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.03.2012 festgestellt.
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